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SEPA und SAP

SEPA und SAP

Titel: SEPA und SAP Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Joerg Claus u Siebert Wild
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Empfängerinformationen nach der Verrechnung zu einem „Return“ seitens der Bank kommen. Vor und nach der Verrechnung kann die Überweisung ebenfalls durch einen „Recall“ zurückgerufen werden, wenn eine Doppelausführung der Zahlung vorliegen würde.
    Technisch erfolgt die Rückgabe auf Basis einer CAMT.056-Nachricht. Das Verfahren wird im Regelfall bilateral in Absprache zwischen dem Auftraggeber und seiner Hausbank ausgelöst.
    Nachdem eine Zahlung ausgeführt wurde, erhält der Auftraggeber von seiner Hausbank eine automatische Bestätigung des Transfers zugesendet – diese garantiert allerdings keine Ausführung der Zahlung. Einen detaillierten Status aller übertragenen Einzelumsätze, die in einer Datei enthalten sind, bietet der Bericht „Payment Status Report for Credit Transfer“. Dieser kann nach der Übertragung nach Rücksprache mit der Haus-bank bei dieser abgeholt werden.
5.2 Die SEPA-Überweisung in der Praxis
    Im Wesentlichen entspricht die SEPA-Überweisung der im Jahr 2003 eingeführten EU-Standardüberweisung. Bereits beim Vorläufer zum heutigen SEPA-Credit Transfer musste der Auftraggeber den BIC und die IBAN bei seiner Zahlung angeben. Zusätzlich wurden einige weitere Elemente und Felder eingebaut, die ihren Ursprung in der Payment Services Directive (PSD) finden. In diesem Zusammenhang wurde von den meisten Banken die Annahme der EU-Standardüberweisungen bis auf wenige Ausnahmen abgeschafft.
    Die Payment Services Directive (PSD)

    Seit dem 31. Oktober 2009 gelten neue gesetzliche Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste. Mit der Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Payment Services Directive – PSD) hat die Europäische Union länderübergreifend vergleichbare Regeln geschaffen. Mit diesem Gesetz kann der Zahlungsverkehr europaweit auf einer rechtlich einheitlichen Basis abgewickelt werden. Der Verbraucherschutz und die Markttransparenz wurden durch die PSD erhöht. Gleichzeitig ist sie die Basis für den einheitlichen Euro-Zahlungsraum (SEPA).
    Ein wesentlicher Bestandteil in der PSD ist die Reduzierung der maximalen Ausführungsfrist (D+1). So sind die Banken ab dem 01.01.2012 verpflichtet, beleglose Zahlungen innerhalb eines Geschäftstages abzuwickeln. Für eine papierhafte Einreichung erhöht sich die Ausführungsfrist um einem zusätzlichen Werktag (D+2). In diesem Zusammenhang müssen die „Cut-Off-Zeiten“ der Banken berücksichtigt werden. Die „Cut-Off-Zeit“ oder Annahmeschlusszeit ist das fixe Ende (Uhrzeit,) an der Banken Zahlungsaufträge für eine gleichtägige Bearbeitung annehmen. Diese haben sich teilweise den geänderten Rahmenbedingungen angepasst, sodass Zahlungen teilweise früher an die Hausbanken übermittelt werden müssen. Zugleich wurde in der PSD die Kontoprüfung beim Empfängerinstitut geändert. Seit November 2009 wird nicht mehr geprüft, ob der Name auf der Überweisungsgutschrift mit dem des Überweisungsauftrages übereinstimmt. Es wird nur noch nach den Identifikationen (Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN und BIC) gebucht. Daraus resultieren eine Verlagerung der Prüfung sowie des Risikos der korrekten Bankverbindung hin zu den Firmenkunden.
    Grundsätzlich gilt bei der SEPA-Überweisung: Die Gutschriften erfolgen ohne Gebührenabzüge auf dem Kontokorrentkonto des Empfängers. Dadurch ist eine durchgängige Prozesskette vom Auftraggeber bis hin zum Empfänger gewährleistet. Für beide Beteiligten gilt „Share“ in der Gebührenreglung, dies bedeutet. dass alle anfallenden Spesen somit zwischen Auftraggeber und Empfänger geteilt werden.
    Die Regelung gilt allerdings nicht für alle an der SEPA teilnehmenden Länder. Staaten, die nicht Teil des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind, unterliegen nicht der EU-Preisverordnung. Der Transfer kann, wo möglich, mit den SEPA-Formaten durchgeführt werden, wird aber mit höheren Gebühren abgerechnet.
    Die Preisgleichstellung erlaubt den Wegfall der 50.000,00 EuroGrenze für SEPA-Überweisungen (Quelle: Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rats). In einigen Fällen war es den Banken erlaubt, für SEPA-Überweisungen, die mit über 50.000,00 Euro ausgestellt waren, den Auftraggeber mit höheren Gebühren zu belasten. Gebühren für R-Transaktionen sind unter bestimmten Bedingungen, also verursachergerecht, erlaubt.
5.2.1 SEPA in der Payment Factory
    Für zahlreiche Unternehmen bieten die ISO 20022-Formate neue Möglichkeiten in der Strategie und

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