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SEPA und SAP

SEPA und SAP

Titel: SEPA und SAP Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Joerg Claus u Siebert Wild
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Sammel-Mandat zugeordnete Verträge können sowohl gebündelt als auch einzeln abgebucht werden. Das Mandat ist insofern losgelöst vom Grundgeschäft.
    Mit dem Sammel-Mandat ist der Abruf als Sammelabruf möglich. Ergänzend dazu ist auch der Einzelabruf möglich. Dadurch kann individuell auf den Kundenwunsch eingegangen werden.
    Bei einer optischen Archivierung kann das jeweilige Image des gültigen Mandates auch nur an einer Stelle z. B. bei Geschäftspartnern hinterlegt werden. Bei even-tuellen Vorlageanforderungen der Bank des Zahlenden, kann das vorzulegende Dokument sehr zeitnah identifiziert werden.
    Die resultierenden Nachteile könnten je nach Kundenanforde-rung wie folgt lauten:
    Wird dem Mandat durch den Kunden widersprochen (auch wenn der Kunde einen Widerspruch nur für einen bestimmten Vertrag oder Sparte aussprechen möchte), kann keine SEPA-Lastschrift für alle noch bestehenden Verträge genutzt werden. Das Mandat für die verbleibenden Verträge müsste komplett neu eingeholt werden.
    Die Erteilung von „pauschalen“ Ermächtigungen bzw. Mandaten im Kundengespräch ist aus vertrieblicher Sicht nur sehr schwer vermittelbar. Es besteht immer die Gefahr, dass der Kunde ein pauschales Mandat nicht unterschreibt.
    Kommt es zu einer Geschäftsreorganisation, und die Verträge müssen aufgrund von Organisationsänderungen getrennt werden, so müssen alle Mandate neu eingeholt werden. Diese Variante der gesetzlich vorgeschrieben Prozesseingriffe ist für viele Branchen nur schwer vorstellbar. Doch für Unternehmen der EVU-Branche ist dies leider bereits gelebte Reglementierung. Neben den gesetzlichen begründeten Trennungen von Geschäften können auch aus gesellschaftspolitischen Gründen Verträge aus dem bestehenden Geschäftsmodell herausgelöst werden.
Vertragskonto und Vertrags-Mandate
    Neben den Sammelmandaten kann die Mandatsstruktur auch anhand von Vertragskonten oder sogar anhand von Verträgen aufgebaut werden. Änderungen und Sperrungen haben dann nur auf diesen jeweiligen Vertrag Auswirkungen. Die zur Diskussion stehenden Vorteile sind wie folgt:
    Kündigung: Wird vom Kunden eine Geschäftsbeziehung auf Basis eines vorhandenen Vertrages inkl. des anhängenden Mandates gekündigt, können alle weiteren Forderungen durch die noch bestehenden weiteren Vertragsmandate eingezogen werden. Diese Forderungen werden völlig autark behandelt.
    Prüfung: Die hinterlegten Mandate können sehr schnell eingesehen und bei Bedarf der Bank des Zahlungspflichtigen zur Prüfung vorgelegt werden.
    Eindeutigkeit: Es kann eine eindeutige Beziehung des Mandates zum Vertrag durch gleiche Mandatsnummern zum Vertrag hergestellt werden.
    Einzugsvollmacht: Der Zahlungspflichtige muss keine pau-schale Einzugsvollmacht erteilen. Dies ist aus Vertriebssicht gesehen wesentlich einfacher vermittelbar.
    Transparenz: Der Zahlungspflichtige kann anhand der eindeutigen Mandatsreferenz auf dem Kontoauszug unmittelbar erkennen, auf Basis welchen Vertrages der Einzug erfolgte.
    Trennung: Kommt es aufgrund von gesellschaftsrechtlichen Gegebenheiten oder aufgrund von gesetzlichen Anforderungen zu einer Trennung oder Abspaltung von Sparten bzw. Geschäften, könnten auch die erteilten Mandate entsprechend getrennt und weiter genutzt werden. Jedoch müssten bei einem Sammelmandat diese neu eingeholt werden.
    Fazit

    Treffen Sie die Entscheidung unter Einbezie-hung des Vertriebs!
    Kritisch wurden jedoch die folgenden Themen bei einer Vertragsmandatsausprägung betrachtet:
    Unterschrift: Zu jedem Vertrag und zu jedem Vertragskonto muss der Kunde ein entsprechendes Mandat unterschreiben. Dies kann vertrieblich als kritisch betrachtet werden.
    Archivierung: Die Archivierung der jeweiligen Vertragskonto-Mandate muss auch auf Vertragskontoebene erfolgen. Ist dies nicht realisierbar, ist eine spätere Suche und eventuelle Trennung nur schwer realisierbar.
    Verwaltungsaufwand: Die Pflege und Verwaltung einer Vielzahl von Mandaten wird teilweise aufwendiger. Dies kann z. B. die regelmäßige Überprüfung von abgelaufenen Mandaten (Überschreitung der 36-monatigen Nichtnutzungsfrist) sein. Wobei wir explizit darauf hinweisen möchten, dass diesbezüglich ausreichend technische Unterstützung in der Massenverarbeitung zur Verfügung steht.
    Migration: Bei der Migration anhand von bestehenden Einzugsermächtigungen, muss eine unmissverständliche Regelung gefunden werden, zu welchem Vertragskonto ein Mandat erzeugt wird. Es ist darauf zu achten,

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