SEPA und SAP
erhalten. Stillschweigen führt dazu, dass Bankkunden diese neuen AGB akzeptieren, alternativ kann das Bankkonto fristlos und kostenfrei gekündigt werden.
Diese jetzt pragmatische Vorgehensweise ist den verschiedenen Interessenverbänden (Energie, Telekommunikation, Verlagen etc.) geschuldet, die ansonsten vom Endverbraucher ein komplett neues unterschriebenes schriftliches Mandat hätten anfordern müssen. Für diesen Fall wäre ein hoher Geschäftsschaden aufgrund von Vertragskündigungen entstanden.
Im SAP-System können Sie nun mit einem Massengenerierungslauf bestehende Einzugsermächtigungen technisch sehr einfach in Mandate umwandeln (siehe Abbildung 6.11 ).
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Abbildung 6.11: Massengenerierung
Mit dem SAP-Programm für die Massengenerierung decken Sie zum Start von SEPA die bereits erteilten Einzugsermächtigungen Ihrer Bestandskunden ab. Zusätzlich gilt es jedoch auch an den Fall der Neukundengewinnung zu denken. Hier führt die neue Mandatsverwaltung zu Prozessanpassungen.
6.3.4 Geschäftsprozess für Neukunden
Wenn Sie neue Verträge abschließen, dann sollte dort eben-falls das Mandatsformular mit eingearbeitet sein. Somit kann der Kunde in einem Vorgang beide Dokumente unterschreiben. In Ihrem Unternehmen benötigen Sie für den Rücklauf hierzu auch eine Sammelstelle, die die dann aktiven Mandate im System hinterlegt und aktiviert. Ein rein elektronisches Mandat gibt es bisher nicht und wird wahrscheinlich auch nicht vor 2016 verfügbar sein. Was den einzelnen Geschäftsvorgang angeht, so müssen Sie hierfür unterschiedliche Vertriebswege wie Internetverkauf, Call-Center-Verkauf, Außendienst usw. mit einbeziehen. Es gilt, Prozessschritte anzupassen und Mitarbeiter zu schulen. Das SAP-CRM-System kann leider (Stand Mai 2012) noch nicht direkt auf die Mandatsverwaltung im SAP ERP zugreifen.
6.4 Praxisbeitrag der Firma perdata Gesellschaft für Informationsverarbeitung mbH
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umstellung auf SEPA-Lastschriften wurden vom Gesetzgeber verabschiedet. Die technischen Anforderungen für das SAP (FI, HCM oder FI-CA) wurden umgesetzt. Nun heißt es, beides entsprechend den Bedürfnissen und den Prozessen der Unternehmen umzusetzen. Der grundsätzliche Projektablauf mit einer Unterteilung des Umfangs in fachliche Projektphasen bedarf nach Meinung der Berater von perdata keiner Überarbeitung. perdata hat für die bereits durchgeführten SEPA-Projekte die folgenden Projektphasen definiert:
SEPA-light:
Stammdatenanpassungen bzw. -erweiterungen
Anpassung des maschinellen Zahlungsverkehrs
Anpassung zum Meldewesen nach Außenwirtschaftsverordnung
Vollständige SEPA-Anforderungen:
SEPA-light zzgl.
Mandatsverwaltung
Trotz mühsam aufgenommener Ist-Prozesse im Aufgabengebiet des Vertriebs blieben bis zur Vollendung der technischen Umstellung einige Fragen ungeklärt. Es soll dabei nicht der Eindruck erweckt werden, dass diese Fragen rein fachlich und technisch nicht zu beantworten gewesen wären. perdata hatte jedoch für jede gestellte Frage jeweils eine fachliche sowie eine prozessuale Antwort und mindestens vier technische Lösungen.
Der Versuch des Gesetzgebers und auch diverser Verbände, den Anpassungsbedarf möglichst gering zu halten, hat sich leider als völlige Fehlinterpretation herausgestellt. Als Freunde von klaren bzw. eindeutigen Anforderungen haben die Prozessverantwortlichen von perdata diese eben auch von der deutschen Gesetzgebung erwartet. Nun stehen sie vor der Herausforderung, die gutgemeinten Interpretationsfreiheiten in sehr komplexe Prozesse und eben auf diese Prozesse abgestellte ERPund CRM-Systeme zu überführen.
Fazit
Interpretationsfreiheiten bestehen – es müssen nur klare Entscheidungen – mit Betrachtung der jeweiligen Konsequenzen getroffen werden.
Die nun folgenden Fragestellungen mit den jeweils diskutierten Entscheidungen werden aktuell mit den Kunden von perdata diskutiert.
6.4.1 Verwendung der Mandatsverwaltung
Diese grundsätzliche Entscheidung sollte wohl überlegt sein. Gewiss ist die Pflege bzw. das Customizing der Mandatsverwaltung keine technische Hürde. Aber die Mandatsverwaltung mit all den gesetzlich geregelten Vorgaben zu pflegen und zu verwalten, wird eine organisatorische Herausforderung. Die Frage, die sich jedes Unternehmen stellen muss, ist, welche Forderungen aktuell durch die Nutzung von Einzugsermächtigungen beglichen werden. Wenn die Einzugsermächtigung nur
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