länger Lebenden von uns werden unsere Kinder David, geboren am â¦, derzeit wohnhaft in â¦, und Daniel, geboren am â¦, derzeit wohnhaft in ⦠Nachdem David schon zu seiner Hochzeit eine Aussteuer für den Erwerb einer Eigentumswohnung von uns bekommen hat, soll David nur zu 1/3 erben und Daniel zu 2/3.
Sollte einer der beiden zum Schlusserbfall weggefallen sein, tritt die Nacherbschaft bzw. Anwachsung der Erbschaft nach den gesetzlichen Regeln ein.
Für den Fall, dass beim Tod des Erstversterbenden einer der Schlusserben seinen Pflichtteil geltend gemacht und dieser auch ausgezahlt wird, gilt Folgendes: Derjenige, der seinen Pflichtteil gefordert hat, wird auch für den zweiten Erbfall enterbt. Derjenige, der seinen Pflichtteil nicht geltend gemacht hat, erhält dafür, dass er unseren letzten Willen beachtet hat, beim zweiten Erbfall ein Vorausvermächtnis in Höhe des Pflichtteilsanspruchs aus dem ersten Erbfall.
München, den 18. Januar 2012
Marlene Reich
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München, den 18. Januar 2012
Martin Reich
Vorschlag für ein Ehegattentestament mit Trennungslösung
Unser gemeinschaftliches Testament
Wir, Marlene Reich, geboren am â¦, und Martin Reich, geboren am â¦, beide derzeit wohnhaft in â¦, setzen uns gegenseitig als alleinige Erben unseres gesamten Vermögens ein. Der Ãberlebende von uns erhält das Erbe aber nur als Vorerbe.
Der überlebende Ehegatte wird bezüglich der Immobilien nicht befreiter Vorerbe entsprechend der gesetzlichen Regeln. Er soll den Wert der Immobilien für die Nacherben aufrechterhalten. Mieteinnahmenaus den Immobilien hat er als Rücklagen auf ein Bankkonto einzuzahlen. Notwendige ErhaltungsmaÃnahmen bezahlt er von diesen Geldern. Andere MaÃnahmen kann er mit einstimmigem Einverständnis der Nacherben veranlassen, sofern die Rücklagen dafür ausreichen.
Bezüglich des übrigen Nachlasses wird der überlebende Ehegatte von allen gesetzlichen Beschränkungen befreit, soweit dies möglich und zulässig ist.
Nacherben und Schlusserben werden unsere gemeinsamen Zwillingskinder David und Daniel, beide geboren am â¦, beide derzeit wohnhaft in â¦, zu je gleichen Teilen. Ersatzerben werden ihre Abkömmlinge. Schlägt einer die Erbschaft aus oder gibt es zum Nacherbfall weder den Nacherben noch einen Ersatzerben, erhält der andere Nacherbe die ganze Nacherbschaft.
Der Nacherbfall für die Immobilien tritt ein, wenn unsere Kinder ihren 25. Geburtstag haben.
Der Nacherbfall für den übrigen Nachlass tritt mit dem Tod des überlebenden Ehegatten ein.
München, den 18. Januar 2012
Marlene Reich
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München, den 18. Januar 2012
Martin Reich
Wichtig: Diese Vorschläge sollen Ihnen nur als Anregung dienen. Sie sind nicht dazu gedacht, von Ihnen inhaltsgleich übernommen zu werden. Jeder Sachverhalt ist in gewisser Hinsicht einzigartig. Ein Einheitstestament kann also den speziellen Fall kaum treffen.
Hilfreiche Adressen
DeutscheAnwaltAuskunft
Tel.: 0 18 05/18 18 05 (bundesweit für 0,14 EUR pro Minute)
Internet: www.anwaltauskunft.de
Vermittelt bundesweit der Anwalt-Auskunft angeschlossene Rechtsanwälte.
Anwalt-Suchservice
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Tel.: 02 21/9 37 38 03
Fax: 02 21/93 73 89 61
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Vermittelt bundesweit dem Suchservice angeschlossene Rechtsanwälte.
Deutscher Anwaltverein
LittenstraÃe 11
10179Â Berlin
Tel.: 0 30/7 26 15 20
Fax: 0 30/7 26 15 21 90
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Hier erfahren Sie auch die Adresse des örtlichen Anwaltvereins in Ihrer Nähe.
Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. (DVEV e. V.)
HauptstraÃe 18
74918Â Angelbachtal/Heidelberg
Tel.: 0 72 65/91 34 14
Fax: 0 72 65/91 34 34
E-Mail:
[email protected]Internet: www.dvev.de
Vermittelt bundesweit spezialisierte Rechtsanwälte, die Mitglied im DVEV e. V. sind.
Literaturhinweise
Bartsch, Herbert/Bartsch, Malte B.: Das aktuelle Erbrecht , Walhalla Fachverlag
Burhoff, Detlef: Die nichteheliche Lebensgemeinschaft von A-Z, Verlag für die Rechts- und Anwaltspraxis
Firsching, Prof. Dr. Karl/Graf, Hans Lothar: NachlaÃrecht, Verlag C. H. Beck
Kerscher, Karl-Ludwig/Tanck, Manuel/Krug, Walter: Das erbrechtliche Mandat, Deutscher Anwaltverlag
Koch, Irmelind R.: