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Staatsverschuldung

Staatsverschuldung

Titel: Staatsverschuldung
Autoren: Aloys Hanno u Prinz Beck
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105) und Verwaltungskompetenzen (Artikel 108) im öffentlichen Finanzwesen. Auch die Verteilung der Steuereinnahmen auf die föderalen Ebenen ist dort festgelegt (Artikel 106 und 107).
    Die öffentliche Verschuldung verteilt sich ebenfalls auf diese föderalen Ebenen. Während Bund und Länder grundsätzlich eigenverantwortlich Kredite aufnehmen können, bestehen auf der
Ebene der Gemeinden
institutionelle Besonderheiten, die eine Überschuldung der Kommunen verhindern sollen. Die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden werden in einen Verwaltungshaushalt und einen Vermögenshaushalt getrennt. Die laufenden Einnahmen und Ausgaben einer Gemeinde werden im
Verwaltungshaushalt
veranschlagt, also beispielsweise Einnahmen aus Steuern, Gebühren sowie Ausgaben für Personal, laufenden Sachaufwand, soziale Leistungen, laufende sonstige Zuschüsse und Zinszahlungen. Der Verwaltungshaushalt muss grundsätzlich in jedem Jahr nach Abzug vorgeschriebener Mindestüberschüsse ausgeglichen sein. Ist dies nicht der Fall, so muss die betreffende Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept vorlegen, in dem sie erläutert, wie sie zu einem ausgeglichenen Verwaltungshaushalt kommen will. Verweigern die übergeordneten Aufsichtsbehörden diesem Konzept die Genehmigung, darf die betreffende Gemeinde prinzipiell nur noch Ausgaben tätigen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist.
    Im
Vermögenshaushalt
werden Einnahmen und Ausgaben verbucht, die vermögenswirksam sind, also Investitionszuweisungen von Bund und Ländern, der Verkauf von Vermögen, Kreditaufnahmen und Entnahmen aus Rücklagen und Sachinvestitionen, Darlehen, oder der Erwerb von Beteiligungen sowie Tilgungen. In den meisten Bundesländern müssen die Kommunen sich die Kreditaufnahme zu Investitionszwecken durch die Kommunalaufsicht genehmigen lassen und dazu die langfristige Finanzierbarkeit des Schuldendienstes nachweisen. Eine recht restriktive Handhabung der kommunalen Schuldenaufnahme soll sicherstellen, dass die zur Finanzierung von Investitionen aufgenommenen Kredite aus ordentlichen Einnahmen getilgtwerden können. Allerdings zeichnet sich auch hier seit einiger Zeit eine Entwicklung zu deutlich höherer Verschuldung ab. Insbesondere werden so genannte Kassenkredite, die von der Konstruktion her eigentlich nur zur kurzfristigen Überbrückung des Auseinanderfallens von Einnahmen und Ausgaben gedacht waren, zur quasi längerfristigen Haushaltsfinanzierung genutzt. Da Kommunen in Deutschland nicht insolvenzfähig sind, sind letzten Endes die jeweiligen Bundesländer für diese Entwicklung mitverantwortlich.
    Abbildung 3: Anteile der Gemeinden, Länder und des Bundes an der Gesamtverschuldung in Prozent. Quelle:[ 22 ].
    Abbildung 3 zeigt, dass die Bundesländer in den fünfziger Jahren für einen Großteil der damals sehr moderaten Gesamtverschuldung zuständig waren. Dieser Anteil reduzierte sich in den sechziger Jahren zulasten der Kommunen. Seit den siebziger Jahren geht der Anteil der Kommunen an der Gesamtverschuldung zurück, während der Anteil des Bundes steigt. Der Schuldenanteil der Länder ist demgegenüber mehr oder weniger konstant geblieben.
    Die
Entwicklung der kommunalen Finanzen
ist seit der deutschen Wiedervereinigung recht volatil: Bis Mitte der neunziger Jahre waren die Kommunalhaushalte im Durchschnitt defizitär.Im Osten Deutschlands war dies der Modernisierung der Infrastruktur geschuldet, im Westen einer expansiven Ausgabenpolitik infolge des Wiedervereinigungsbooms – die kommunalen Ausgaben für Bauten, Ausrüstungen und Grunderwerb machen etwa drei Fünftel aller von öffentlichen Haushalten vorgenommenen Sachinvestitionen aus. Zum Ende des vergangenen Jahrtausends waren diese Defizite auch dank umfangreicher Sparmaßnahmen und einer Verbesserung der Finanzausstattung der ostdeutschen Gemeinden abgebaut[ 25 ]. Ab 2001 brachen die Kommunalfinanzen wieder ein, vor allem aufgrund der Konjunkturentwicklung, die sich negativ auf die Haupteinnahmequelle der Gemeinden, die Gewerbesteuer, auswirkt. Doch schon seit 2005 erzielen die Gemeinden dank einer sich bessernden Konjunktur wieder Überschüsse[ 26 ].
    Allerdings ist es weniger die Volatilität der Gemeindefinanzen, die beunruhigend ist, sondern die Entwicklung der kommunalen Ausgaben. Während die kommunalen Ausgaben für Sozialleistungen seit Beginn des Jahrtausends kontinuierlich gestiegen sind, sind die Sachinvestitionen in den kommunalen Haushalten seit Beginn der neunziger Jahre mehr oder weniger
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