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Starthilfe für Freiberufler

Starthilfe für Freiberufler

Titel: Starthilfe für Freiberufler Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Claudia Wanzke
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klappt und worauf Sie achten müssen.
    Praxistipp
    Nehmen Sie auf jeden Fall ein Erstberatungsgespräch in Anspruch. Wie viel Zeit nimmt sich der Steuerberater, um Ihre Situation zu analysieren? Wenn bei Ihnen spezielle Umstände vorliegen, zum Beispiel Auslandsgeschäfte – kennt er sich damit aus? Hören Sie aber auch auf Ihr Bauchgefühl, schließlich werden Sie ihm ja Ihre Zahlen anvertrauen. Stimmt die Chemie?
Abheften, abheften und nochmals abheften
    Wie schön wäre es, wenn Sie Ihrem Steuerberater Ihre Belege einfach in einem Schuhkarton überreichen könnten! Doch er wird sich in den wenigsten Fällen auf wo etwas einlassen. Eine gewisse Vorarbeit müssen Sie schon leisten, und zwar durch organisiertes Abheften Ihrer Belege und Rechnungen in einem Ordner.
    Achtung
    Die „monatliche Buchhaltung“ ist Ihre Basis für alle weiteren Prozesse – auf ihr basiert die Eingabe in das Buchhaltungsprogramm bzw. sie wird an den Steuerberater weitergegeben.
    Zunächst werden die einzelnen Monate durch Trennstreifen abgegrenzt: Jeder Monat sollte folgende Sparten enthalten:
 
    Bankgeschäfte: Den Ausgangspunkt für diesen Bereich bilden Ihre Kontoauszüge. Ob Telefon, Strom oder Büchereinkauf – hinter jedes Blatt werden die Eingangsrechnungen in der zeitlichen Reihenfolge des Zahlungsausgangs sortiert. Das Abheften ist gleichzeitig eine gute Gelegenheit, um zu prüfen, ob die Rechnungen den formalen Kriterien entsprechen, und um Ihre Zahlungsausstände im Auge zu behalten. Auch Geschäfte, die Sie über Ihre EC-Karte abgewickelt haben, finden in dieser Rubrik entsprechend dem Kontoauszug ihren Platz. Dazwischen heften Sie – je nach Zahlungseingang – die Kopien Ihrer Ausgangsrechnungen. Notieren Sie auf den Rechnungen, an welchem Tag der Betrag bei Ihnen eingegangen ist, gegebenenfalls auch, warum ein eventueller Differenzbetrag fehlt oder später eingeht.
    Achtung
    Sicherlich haben Sie für bestimmte monatliche Zahlungen, wie zum Beispiel Krankenkassenbeiträge oder Autoraten, keine monatlichen Belege. Entsprechende Verträge oder Benachrichtigungen werden in einem Extra-Ordner oder in einer Extra-Rubrik aufbewahrt.
 
    Bargeschäfte: Fachzeitschriften, Parkgebühren, das Geschäftsessen – viele Dinge werden bar gezahlt und erhalten eine eigene Sparte in der monatlichen Buchhaltung. Heften Sie die einzelnen Kassenbons der Reihenach ab, der älteste liegt unten. Diese Barzahlungen werden als sogenannte Privateinlagen verbucht.
    Praxistipp
    Viele Kassenbesitzer verwenden heute sogenanntes Thermodruckpapier. Diese Belege verblassen mit der Zeit und sollten daher kopiert und zusammengeheftet werden.
 
    Kreditkarte: Die Kreditkartenabrechnung sowie die entsprechenden Belege bilden eine weitere Sparte.
    Sammeln Sie alle Belege sorgfältig, sie müssen zehn Jahre aufbewahrt werden. Natürlich kann es auch mal vorkommen, dass ein Beleg verloren geht. In diesen Fällen akzeptiert das Finanzamt einen sogenannten Eigenbeleg. Dieser sollte neben den üblichen Rechnungsangaben auch den Grund für den Eigenbeleg und, wenn möglich, einen Beleg für die Höhe des Preises enthalten (zum Beispiel Preisliste). Ein Eigenbeleg sollte jedoch nur eine Notlösung und nicht die Regel sein. Achtung: Vorsteuer dürfen Sie aus diesen Belegen nicht ziehen.
    Praxistipp
    Viele beginnen mit dem Sortieren der Belege immer dann, wenn die Umsatzsteuer-Voranmeldung fällig ist. Je nach Menge der Belege kann das richtig viel Zeit in Anspruch nehmen. Gewöhnen Sie sich daher besser an, die Belege sofort abzuheften, damit Sie bei Fälligkeit der Voranmeldung alles parat haben.
Die wichtigsten Betriebsausgaben von A bis Z
Betriebsausgabe
Besonderheiten
Akquisekosten
Ob Flyer, Zeitungsinserate, die Kosten für die eigene Homepage usw. – alle diese Aufwendungen sind Betriebsausgaben.
Bürokosten
Haben Sie ein Büro angemietet, so können Sie alle Kosten (Miete, Strom, Heizung, Reinigung etc.) steuerlich geltend machen.
    Befindet sich das Büro in Ihrer eigenen Wohnung, so gelten einige Besonderheiten, damit Sie die Kosten für das Zimmer – anteilig im Verhältnis zur Grundfläche der Wohnung – geltend gemacht können:
 
    Das Büro muss von der übrigen Wohnung abgetrennt sein (also kein Durchgangszimmer und keine Arbeitsecke).
 
    Das Arbeitszimmer muss den „Mittelpunkt der gesamten

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