Starthilfe für Freiberufler
überweisen Sie den Rechnungsbetrag bis zum 1. April 2010 auf unser Konto bei der Total-Bank, BLZ: 300 700 25, Kontonummer: 720 323 103.
Freundliche GrüÃe
Ihre Sabine Sauber
Vielleicht noch ein Hinweis in Sachen Rechnungsnummer: Gerade bei den ersten Rechnungen befürchten viele Anfänger, dass Sie mit âRechnung Nr. 1â usw. ihren Kunden gegenüber preisgeben, dass sie gerade erst am Anfang ihrer Tätigkeit stehen. Eine âfortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummerâ bedeutet jedoch nicht, dass Sie auch mit der Nummer 1 beginnen müssen. Eine zahlenmäÃige Abfolge der ausgestellten Rechnungsnummern ist nicht zwingend notwendig. Wichtig ist allein, dass die Rechnungsnummer einmalig vergeben wurde.
Praxistipp
Wenn Ihre Rechnungsnummer keinen Rückschluss auf die Anzahl der von Ihnen geschriebenen Rechnungen geben soll, dann verwenden Sie doch einfach das Datum, zum Beispiel so: 2010-0218-001. Es handelt sich somit um Ihre erste Rechnung am 18.02.2010. Dann führen Sie die Rechnungen mit 0218-002 fort.
Auch wenn Liefer- bzw. Leistungstermin und Rechnungsdatum übereinstimmen, kann man nicht auf die explizite Erwähnung des Lieferdatums verzichten. Da sind die Bundesfinanzbehörden eisern. Allerdings genügt die Angabe des Leistungsmonats. Sie haben zwei Möglichkeiten: Sie können zum einen beides zusammenfassen: âLeistungs-/ Rechnungsdatum: 18.12.2010â. Alternativ belassen Sie es oben beim Rechnungsdatum und formulieren im Text den Liefertermin zum Beispiel so: â⦠für das Erstellen von vier Online-Texten im Zeitraum 01.12.â31.12.2010 erlaube ich mir, folgenden Betrag in Rechnung zu stellen â¦â.
Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag einschlieÃlich Umsatzsteuer 150 Euro nicht übersteigt (sogenannte Kleinbetragsrechnungen), sind die Mindestangaben sind nicht so streng â auf Leistungsempfänger, Leistungszeitpunkt und Umsatzsteuerbetrag kann verzichtet werden.
Alles im Griff mit einem Auftragsbuch
Wenn Sie die Rechnungen mittels Word oder anderer Textprogramme erstellen, sollten Sie gleichzeitig eine Art Auftrags- oder Rechnungsbuch (Excel) führen, in das Sie alle für Sie wichtige Daten eintragen können. Auf diese Weise gewährleisten Sie, dass Sie keinen Auftrag übersehen, aber auch keine Rechnung vergessen. Gerade wenn viele Rechnungen zu stellen sind, besteht die Gefahr, dass man etwas übersieht. In diesem Fall bietet sich oftmals auch der Kauf einer Fakturasoftware an.
Praxistipp
Eine Alternative für diejenigen, die mobil sein wollen: Auch im Internet gibt es verschiedene (zum Teil kostenlose) Lösungen, die clevere Funktionen anbieten, etwa www.easybill.de oder www.billomat.com.
Die folgende Checkliste soll Ihnen nicht nur dazu dienen, Ihre eigenen Rechnungen zu prüfen, Sie können damit auch sämtliche eingehende Rechnungen kontrollieren, damit Sie nicht Gefahr laufen, dass Ihnen das Finanzamt den Vorsteuerabzug streitig macht.
Checkliste. Ist die Rechnung korrekt und vollständig?
Sind Name, Firma und Anschrift des Rechnungstellers korrekt und vollständig?
Ist die Adresse des Kunden korrekt und vollständig?
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Ist bei gröÃeren Unternehmen der Auftraggeber notiert?
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Ist die Rechnung als solche gekennzeichnet?
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Enthält die Rechnung das richtige Ausstellungsdatum?
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Enthält die Rechnung eine fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer?
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Wurde die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer richtig angegeben?
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Ist die Bankverbindung korrekt und vollständig?
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Wird der Zeitpunkt der Leistung genannt?
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Sind Umfang und die Art der Leistung genau bestimmt?
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Entspricht die Rechnungssumme (auch Stundenzahl/ Stundensatz) der Vereinbarung?
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Werden im Voraus vereinbarte Minderungen wie etwa Rabatte, Boni oder Skonti berücksichtigt?
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Freiwillig, aber sinnvoll: Gibt es einen Fälligkeitshinweis?
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Stimmt der Umsatzsteuersatz (bei verschiedenen Leistungen gegliedert nach den einzelnen Beträgen): sieben oder 19 Prozent?
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Wenn der Rechnungsaussteller umsatzsteuerbefreit ist:
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Wurde darauf geachtet, dass in Rechnungen keine Umsatzsteuer auswiesen werden darf?
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Enthält die Rechnung einen Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung?
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Für den Fall, dass eine eingehende Rechnung nicht korrekt ist, sollten Sie Ihren Geschäftspartner schnellstmöglich um eine Berichtigung
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