Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten
Balkons zu lehnen und geistesgegenwärtig gleich einige Fotos von dem Geschehen zu schieÃen, um sie als Beweismaterial vorzulegen! Das Gericht hielt die Abmahnung für gerechtfertigt, denn in den Rahmen eines Mietverhältnisses und zur Wahrung des Hausfriedens gehöre die gegenseitige Rücksichtnahme. Diese aber habe die Dame hier durch ihr freizügiges Verhalten auf der einsehbaren Terrasse nicht eingehalten. (Amtsgericht Bonn)
Nackt joggen an spanischen Stränden
»Rhythmisch schwang er seine Beine â und im Takt schwang auch der Kleine« â so lautete die Betitelung unter einem Bild, das ein in der Läuferszene durchaus bekannter Sportler von sich in einem Läufermagazin entdecken musste. Das Pikante daran: Das Foto zeigte ihn beim Joggen an einem Strand auf Fuerteventura â neben Sonnenbrille, Sportschuhen und Pulsmesser ansonsten nur mit dem Adamskostüm bekleidet. Die von dem Mann geforderte Geldentschädigung wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte wurde ihm vor Gericht jedoch nicht zugesprochen. Denn Geld gibt es nur, wenn in das Persönlichkeitsrecht eines Menschen »besonders schwer« eingegriffen wurde. Der Mann machte aber bereits seit 14 Jahren Urlaub auf Fuerteventura und absolvierte dabei täglich unbekleidet bis zu 14 Kilometer lange Trainingsläufe
an einem öffentlichen Strand. Deshalb könne man davon ausgehen, dass er kein Problem damit habe, seine Nacktheit in der Ãffentlichkeit zu präsentieren, und sich dadurch auch nicht in seiner Intimsphäre verletzt fühlte. Auch sei das in der Zeitung abgebildete Foto selbst nicht als obszön oder anstöÃig zu bezeichnen â es zeige doch vielmehr einen sportlich trainierten, wohlgeformten Körper in Läuferhaltung. (Oberlandesgericht Köln)
Grob ungehörig: Nackt radeln am Weltnacktradeltag
Anlässlich des Weltnacktradeltages wollte vor einigen Jahren ein Mann mit mehreren Gleichgesinnten gänzlich unbekleidet den Rhein entlangradeln, um für die Nacktheit als »zweckdienliche und gesellschaftsfähige Kleidung und gegen das Verstecken von Körpern in blickdichten und gebührenpflichtigen Gettos« einzutreten. Zu seinem Leidwesen wurde dem FKK-Freund der angemeldete Nudisten-Giro bereits im Vorfeld verboten.
Die Richter am zuständigen Verwaltungsgericht waren zwar der Meinung, dass heutzutage die Einstellung zum Nacktbaden an Stränden und in Schwimmbädern durchaus unbefangener und freier sei als früher. Stünde man aber an Orten, an denen man völlige Nacktheit nicht erwarte, plötzlich unfreiwillig nackten Menschen gegenüber, so sei dadurch auch heute noch in besonderem MaÃe das Schamgefühl des gröÃten Teils der Bevölkerung verletzt. Passanten würde hier der Anblick nackter Körper regelrecht aufgedrängt, ohne dass diese frei entscheiden könnten, ob sie mit so viel nackter Haut überhaupt konfrontiert werden wollten oder nicht. Die ganze Aktion könne
deshalb die öffentliche Ordnung beeinträchtigen und sei als grob ungehörig einzustufen. (Verwaltungsgericht Karlsruhe)
Perücke auf Rezept?
Haarig wurde es für diesen Mann erst vor Gericht: Seit seiner Kindheit litt der Kläger unter völligem Haarverlust und verklagte deshalb seine gesetzliche Krankenkasse darauf, die Kosten einer Perücke zu übernehmen. Bei Frauen, Kindern und Jugendlichen komme die Kasse schlieÃlich auch für eine »Haarersatz-Langzeitversorgung« auf. Sollte sein Antrag abgelehnt werden, so trug er weiter vor, würde ihn das derart schwer treffen, dass mit dem Eintritt einer psychischen Erkrankung zu rechnen sei.
Dies beeindruckte die Richter am Sozialgericht leider wenig, und sie wiesen die Klage ab. Bei Männern nämlich werde Kahlköpfigkeit in der Gesellschaft nicht als besonders auffälliger Zustand angesehen, weil sie rein biologisch bedingt häufiger auftrete. Soweit die Haare zum Schutz vor Sonne oder Kälte dienen sollten, könne das auch mit einer Mütze oder einem Hut erreicht werden, und falls künftig tatsächlich eine psychische Störung eintrete, so bestehe unter Umständen ein psychotherapeutischer Behandlungsanspruch. (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz)
Prostituierte auf Rezept?
Auf diese doch sehr kreative Idee kam ein behinderter Sozialhilfeempfänger. Er war nämlich der Meinung, dass ihm auch die Kosten für Hausbesuche von
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