Steueroasen Ausgabe 2013
sollte der spanischen Steuerfahndung zuvorkommen. Unabhängig davon, dass sich der deutsche Fiskus mit Bekanntwerden der spanischen Immobilie beim in Deutschland steuerpflichtigen Eigentümer nach deren Finanzierung erkundigen wird.
Ausnahme: Im Baskenland gibt es keine Erbschaftsteuer, wenn der Besitz einem Ehepartner oder direkten Verwandten vererbt wird.
Besonderheit im spanischen Erbrecht: Nachfahren in erster Linie müssen mindestens 66,6 Prozent des Vermögens erben, unabhängig davon, was im Testament geregelt ist.
Steuerliche Sonderregelung für ausländische Spitzenkräfte
Ausländische Spitzenkräfte, die nicht länger als sechs Jahre im Land bleiben, werden mit einem Höchstsatz von 24 Prozent auf ihr Spanien-Brutto-Einkommen besteuert. Werden diese Zahlungen über Gesellschaften abgewickelt, sinkt der Steuersatz auf 15 Prozent.
Weitere Informationen zum Immobilienerwerb durch eine S.L.:
mmmm â Monereo, Meyer & Marinel-Lo Abogados
c/Alfonso XII, 30, 5a planta, E-28014 Madrid
Tel.: 0034-9 13 19 96 86, Fax: 0034-9 13 08 53 68
oder:
mmmm Berlin
Rudi-Dutschke-Str. 26, D-10969 Berlin
Tel.: 030-2 06 33 60, Fax: 030-20 63 36 20
Spanischer Immobilienerwerb über eine S.L.
So manchen âÃrgerâ kann man sich ersparen, erwirbt man die Immobilie über eine spanische Sociedad Limitada (S.L.), die der deutschen GmbH entspricht. Wird ein Grundstück zunächst von einer natürlichen Person gekauft und später in eine S.L. eingebracht, wird bei Einbringung eine Kapitalsteuer in Höhe von einem Prozent des Kaufpreises fällig. Bei einer späteren Ãbertragung der von der S.L. gehaltenen Immobilie empfiehlt sich zunächst die Ãbertragung der Gesellschaftsanteile.
Bei richtiger Gestaltung wird dadurch praktisch eine âsteuerfreieâ Ãbertragung der Immobilie möglich, da sowohl die vom Käufer zu entrichtende Vermögensübertragungssteuer (ITP) in Höhe von sechs oder sieben Prozent (je nach Comunidad Autónoma) als auch die Mehrwertsteuer entfallen. Vorteilhaft ist auch, dass der Wechsel in der Person des Gesellschafters weder im Handelsregister noch im spanischen Eigentumsregister (Grundbuch) vermerkt wird. Damit ist nach auÃen eine Ãbertragung nicht erkennbar und gewährt hohe Diskretion.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft des Königreichs Spanien
Liechtensteinallee 1
D-10787 Berlin
Tel.: 030-2 54 00 70
Fax: 030-25 79 95 57
Amtliche Spanische Handelskammer für Deutschland
Friedrich-Ebert-Anlage 56
D-60325 Frankfurt a. M.
Tel.: 069-74 34 81-0
Fax: 069-74 34 81-55
mmm&m Monereo, Meyer & Marinel-Lo Abogados
Pº de Gracia 98, 3º, E-08008 Barcelona
Tel.: 0034-9 34 87 58 94, Fax: 0034-9 34 87 38 44
Internet: www.la-moncloa.es
Wichtige Flughäfen: Festland: Madrid, Barcelona, Bilbao Malaga, Alicante; Balearen: Palma; Kanarische Inseln: Teneriffa
Svalbard-Islands
Fläche: 61 022 qkm
Hauptstadt: Longyearbyen
Währung: Norwegische Krone
Arbeitslosigkeit: 9,2Â Prozent
Einwohner: 2600
Sprache: Norwegisch
BIP je Einwohner: 25Â 270Â USD
Staatsverschuldung: 47Â Prozent
Norwegens nördlichste Inseln am Rande des arktischen Eises besteuern Unternehmensgewinne mit zehn Prozent und Einkommen natürlicher Personen mit nur vier Prozent.
Die Freude daran ist allerdings getrübt, wenn man wegen der schlechten Verkehrsanbindungen nördlich des Polarkreises festsitzt, vier Monate des Jahres in völliger Dunkelheit und weitere vier Monate bei ständigem Tageslicht verbringen muss. Trotz verlockender Steuerersparnis sind die Inseln aus Investorensicht keine Reise wert.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft des Königreichs Norwegen
RauchstraÃe 1, D-10787 Berlin
Tel.: 030-5 05 05 86 00
Fax: 030-50 50 55
Norsk-Tysk Handelskammer
Drammensveien 111B, N-0273 Oslo
Tel.: 0047-22 12 82 10
Fax: 0047-22 12 82 22
Mittel- und Osteuropa:
Wachstum ohne den Euro
Einst als schneller Weg zu wirtschaftlichem Erfolg und Wohlstand gepriesen, hat der Euro mittlerweile für viele Länder des ehemaligen Ostblocks viel von seinem Reiz verloren. Heute, in der Folge der Staatsschuldenkrise, haben stärkere Länder wie Polen und die Tschechische Republik keine Eile, den Euro einzuführen. Vielmehr scheint es, als seien nur jene Länder beitrittwillig, die eigentlich zu schwach dafür sein dürften.
Dennoch müssen Polen, Tschechien und viele
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