Steueroasen Ausgabe 2013
Vorstandsmitgliedern, Direktoren, Geschäftsführern und Prokuristen, die diese Personen aus ihrer Tätigkeit für eine Schweizer Kapitalgesellschaft erzielen. Die Tätigkeit darf dabei allerdings nicht so abgegrenzt sein, dass der leitende Angestellte lediglich Aufgaben auÃerhalb der Schweiz wahrnimmt. Somit fallen beispielsweise Einkünfte eines Geschäftsführers einer Schweizer Kapitalgesellschaft, der lediglich die Geschäftsführung einer deutschen Betriebsstätte übernommen hat, nicht in den hier skizzierten Anwendungsbereich. Einkünfte eines Geschäftsführers, der sowohl die Geschäftsführung einer Schweizer Kapitalgesellschaft als auch einer deutschen Betriebsstätte übernommen hat, sind dagegen von dieser Regelung erfasst. Weitere Voraussetzung ist, dass nicht die Merkmale einer âGrenzgängertätigkeitâ im Sinne des Art. 15a DBA-Schweiz gegeben sind. Arbeitsbedingt sollte der Deutsche mindestens 60 Tage in der Schweiz verweilen und dort auch übernachten.
Weitere Informationen:
Sieger & Huber Steuerberatungsgesellschaft
Müller-zu-Bruck-StraÃe 8, D-83052 Bruckmühl
Tel.: 0 80 62-7 09 90, Fax: 0 80 62-70 99 23
Gesellschaften: Bevorzugte Gesellschaftsform â auch bei Familienunternehmen â ist die Aktiengesellschaft. Das Mindestkapital beträgt 100 000 CHF. Zur Gründung sind mindestens drei natürliche oder juristische Personen als Gründungsaktionäre erforderlich, davon muss mindestens einer Schweizer Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz sein, der später vertretungsberechtigter Verwaltungsrat wird. Die Mehrheit des Verwaltungsrats muss aus Schweizer Bürgern bestehen.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft der Schweizerischen
Eidgenossenschaft
Otto-von-Bismarck-Allee 4a
D-10557 Berlin
Tel.: 030-3 90 40 00
Fax: 030-3 91 10 30
Schweizer Treuhandkammer
Limmatquai 120
CH-8021 Zürich
Tel.: 0041-44-2 67 75 75
Fax: 0041-44-2 67 75 85
www.treuhandkammer.ch
Eidgenössische Steuerverwaltung
Abtlg. für Internationales
Eigerstrasse 65, CH-3003 Bern
Tel.: 0041-31-3 22 71 06
Fax: 0041-31-3 22 73 49
Deutsch-Schweizerische
Handelskammer
Tödistrasse 60, CH-8002 Zürich
Tel.: 0041-44-2 83 61 61
Fax: 0041-44-2 83 61 00
Internet: www.handelskammer-d-ch.ch
Internet: www.admin.ch
Flughafen: Zürich-Kloten, ca. 15 Min. Taxifahrt zum Zentrum
Hotels:
Hotel Zum Storchen, Tel.: 0041-44-2 27 27 27, www.storchen.ch
Hotel St. Gotthard, Tel.: 0041-44-2 27 77 00, www.hotelstgotthard.ch
Freihandelszone Genf
Fläche: 15,86 qkm
Ausländeranteil: 46,8 Prozent
Einwohner: 193Â 000
Arbeitslosigkeit: 7,2Â Prozent
Genf wird auch das âkalte Herz der Schweizâ genannt â eine Banken- und Konferenzstadt. Vollgestopft mit Geld, Gold und Bedeutung. Jede Menge Privatbanken, Firmensitze, Nummernkonten, Luxushotels, edle Boutiquen. Voltaire definierte die Stadt schon vor 200 Jahren treffend: â Ein Ort, der nichts anderes zu tun hat, als Geld zu verdienen .â 200 internationale Organisationen haben ihr Hauptquartier am Genfer See aufgeschlagen, darunter die Welthandelsorganisation (WTO) und die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) . 46,8 Prozent der knapp 193 000 Einwohner Genfs sind Ausländer. Diese geben in Genf rund drei Milliarden Euro aus. 7000 Konferenzen werden hier jedes Jahr abgehalten. New York und Genf â das ist dieselbe Liga. Die Stadt gehört zu den teuersten Städten der Welt (Ranking: Platz 8). In Genf sitzen auch die Drahtzieher im internationalen Handel mit Edelmetallen, Ãl oder Kaffee. Von hier lenken sie die globalen Warenströme im Verborgenen. Angelockt wurden sie von unschlagbar günstigen Steuersätzen.
Das ist der Grund, warum der Schweiz schon bald ein neuer Steuerkonflikt mit der EU droht. Seit Jahren schon fordert die EU die Schweiz dazu auf, die Steuerprivilegien für sogenannte Spezialgesellschaften abzuschaffen â ohne Erfolg. Am Jahresende 2012 läuft die Frist ab. Bei den Spezialgesellschaften, von denen es in der Schweiz insgesamt etwa 20 000 gibt, handelt es sich um Holdings, Verwaltungsgesellschaften oder gemischte Gesellschaften, die zwar ihren Sitz in der Schweiz haben, hier aber praktisch keine Gewinne erwirtschaften, sondern konzerninterne Abteilungen wie Personalverwaltung oder Finanzbuchhaltung betreiben. Ihre im Ausland erzielten Gewinne können jedoch in
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