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Steueroasen Ausgabe 2013

Steueroasen Ausgabe 2013

Titel: Steueroasen Ausgabe 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hans-Lothar Merten
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Präsidentenwahl Ende 2012 auf eine ernsthafte
    Wo amerikanische Staatsanleihen liegen
Land
Volumen Dez. 2009 (in Mrd. Dollar)
Japan
768,8
China
755,4
Großbritannien
302,5
Ölexportierende Staaten
186,8
Karibische Banken
184,7
Brasilien
160,6
Hongkong
152,9
Russland
118,5
Luxemburg
99,9
Taiwan
79,6
Schweiz
76,0
Deutschland
52,7
    Quelle: Amerikanisches Finanzministerium
    Haushaltssanierung warten müssen. Hinzu kommt, dass sich die US -Schuldenkrise von anderen auf der Welt in einem wichtigen Punkt unterscheidet: Sie ist hausgemacht. Und: An der Zahlungsfähigkeit der USA zweifelt niemand – nur an deren Willen.
    Dass auch wohlhabende Staaten pleite gehen können, hat die Finanzkrise gezeigt. Den USA steht sicher kein Staatsbankrott in dem Sinne vor, dass die Regierung sich für zahlungsunfähig erklärt. Denkbar ist aber eine Situation gegen Ende des Jahrzehnts (2020), eine Mischung aus Schuldenkrise, steigenden Zinsen, Inflation und Währungsverfall. Viele US -Bürger haben dankbar nach den Konjunkturspritzen des Staates gegriffen. Die Rechnung dafür wird ihnen erst später präsentiert. Dann haben die Bürger die Wahl, sie mit höheren Steuern, der Kürzung und Streichung von Ausgabenprogrammen oder einer Kombination aus beiden zu begleichen.
    Die USA suchen Anschluss im internationalen Steuerwettbewerb
    Die Vereinigten Staaten steigen verspätet in den internationalen Steuerwettbewerb ein. In den vergangenen Jahren haben fast alle OECD -Staaten die Steuersätze für Unternehmen drastisch gesenkt. Die USA begnügten sich aber mit Ausnahmeregelungen und temporären Erleichterungen, die das Steuerrecht weiter verkomplizierten. Die von Präsident Obama eingesetzte Schuldenkommission hat vorgeschlagen, die bisherigen fünf Stufen durch einen einheitlichen föderalen Steuersatz zwischen 23 bis höchstens 29 Prozent zu ersetzen. Bisher lag der Höchstsatz bei 35 Prozent. Inklusive der Steuern der Bundesstaaten erreichte die Belastung für Unternehmen knapp 40 Prozent. International haben die USA mit dem bisherigen Verzicht auf eine durchgreifende Steuerreform Boden im Wettbewerb um Investitionen ausländischer Unternehmen verloren.
    Für weiteren Druck auf die Vereinigten Staaten sorgt auch Japan: Bislang unter den OECD-Staaten noch knapp vor den USA , das im April 2011 die Körperschaftsteuer um fünf Prozentpunkte gesenkt hat. Damit sind die USA in der OECD steuerlicher Spitzenreiter. Auch in der effektiven Steuerlast der Unternehmen, somit unter Berücksichtigung der Ausnahmeregelungen, befinden sich die Vereinigten Staaten in der Spitzengruppe: 35 Prozent – so hoch wie nirgendwo sonst in der OECD und 15 Prozentpunkte höher als in Deutschland .
    Unternehmensteuersätze in OECD-Staaten
Rang
Land
Satz in Prozent
1
Vereinigte Staaten
39,2
2
Japan
38
3
Frankreich
34,4
4
Belgien
34
5
Deutschland
30,2
7
Mexiko
30
15
Kanada
26,1
21
Korea
24,2
Kombinierte Steuersätze der Zentralregierungen und untergeordneter Einheiten. Deutschland einschließlich der Gewerbesteuer.
    Quelle: OECD, Tax Foundation
    US-Steuergesetze sind radikal
    Auf der Suche nach zusätzlichen Steuereinnahmen entwickeln Staaten immer neue Methoden. Am radikalsten gehen aber bislang die USA vor. Sie haben Anfang 2010 ein Gesetz erlassen, mit dem sie die Größe ihres Kapitalsmarktes als Trumpf ausspielen: den Foreign Account Tax Compliance Ac ”, kurz FATCA . Damit zwingen die Vereinigten Staaten ausländische Finanzinstitute, als verlängerter Arm der US -Steuerfahndungsbehörden zu agieren. Ab Mitte 2013 müssen weltweit alle Banken, Fonds und teilweise auch Versicherungen einen Vertrag mit der US -Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) abschließen. Darin verpflichten sie sich, alle Kunden nach strengen Vorgaben zu durchleuchten und die in den USA steuerpflichtigen Kunden mit ihren persönlichen Daten und weltweiten Erträgen an die Vereinigten Staaten zu melden. Verweigert ein Kunde dem Institut Angaben zu seiner Person, muss ihm dieses eine Strafsteuer von 30 Prozent auf Erträge aus den USA (Dividenden, Zinsen, Mieten etc.) und auf Veräußerungserlöse aus US -Quellen abziehen. Willigt ein in den USA Steuerpflichtiger in die Weitergabe seiner Daten nicht ein, erfolgt die Kündigung des Kontos oder Depots. Bei diesen Steuerpflichtigen handelt es sich nicht nur um Personen, die in den Vereinigten Staaten

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