Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Steueroasen Ausgabe 2013

Steueroasen Ausgabe 2013

Titel: Steueroasen Ausgabe 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hans-Lothar Merten
Vom Netzwerk:
Steuersünder Schenkungsteuer künftig vermeiden, muss eine Stiftung den Stifter begünstigen, nicht dessen mögliche Erben. Das gilt natürlich auch rückwirkend.

1. Traumwohnsitz im Ausland – und die Folgen
    Die Finca auf Mallorca , das Chalet in den Alpen , die Villa in der Toskana , das Holzhaus in der Einsamkeit Skandinaviens – wer über genügend Mittel verfügt, kann sich den Wunsch vom Traumwohnsitz im Ausland erfüllen. Das Leben dort verbringen, wo es einem am besten gefällt. Hektisch wird es für die Angehörigen erst, wenn der Immobilienbesitzer gestorben ist. Denn welches Erbrecht dann anzuwenden ist, dazu existierten bisher innerhalb der EU unterschiedliche Auffassungen. Doch Anfang 2012 hat das Europäische Parlament die Regelung der Zuständigkeit vereinheitlicht. Das heißt, dass Menschen mit Wohnsitz im Ausland ihre Nachfolgeregelung prüfen sollten. Das betrifft insbesondere Deutsche, denn für sie gilt ohne Vorkehrungen nicht mehr das deutsche Erbrecht.
    Künftig soll das Erbrecht des Landes angewendet werden, in dem der Verstorbene zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Soll dennoch das Erbrecht seines Heimatlandes gelten, muss er das rechtzeitig bekannt geben. Das Gesetz soll nach Zustimmung des Ministerrats im Sommer 2015 in Kraft treten. „ Der Tod eines Familienangehörigen ist ein trauriges und traumatisches Ereignis, das nicht durch komplizierte Rechtsvorschriften weiter erschwert werden sollte “, so EU-Justizkommissarin Viviane Reding. Schließlich betrifft es nach Schätzungen der EU 450 000 Fälle pro Jahr, dies ist jede zehnte Erbschaft.

2. Wie das grenzüberschreitende Erben erleichtert werden soll
    Die EU führt ein europäisches Nachlasszeugnis ein. Das entspricht einem Erbschein, der in allen Mitgliedstaaten gültig ist. Bislang brauchten Erben oft für jedes Land einen eigenen Erbschein, wenn sie darin Ansprüche geltend machen wollten. Aufgrund der mehrfach anfallenden Gebühren war dies beispielsweise für Notare sehr teuer und zeitaufwendig. Selbst in einem gut funktionierenden Staat sind drei bis fünf Monate für die Ausstellung eines Erbscheins ganz normal.
    Künftig ist das Gericht, das am letzten Wohnsitz Anlaufstelle für Nachlässe war, für den gesamten Nachlass des Verstorbenen zuständig. Bisher kam es vor, dass in jedem Land eigens ein Gericht eingeschaltet wurde. Dass künftig der letzte Wohnsitz über das anzuwendende Erbrecht entscheidet, ist eine deutliche Erleichterung. Dazu ein Beispiel:
    Nach französischem Recht war schon bisher der letzte Wohnsitz maßgeblich. Wenn ein Deutscher an seinem Wohnsitz in Frankreich verstarb, galt danach französisches Erbrecht. Gleichzeitig legt das deutsche Erbrecht fest, dass die Staatsangehörigkeit über die anzuwendenden Regeln entscheidet, also deutsches Erbrecht gilt. Wenn der Verstorbene dann noch eine Immobilie in einem dritten Staat besaß, kam es durchaus vor, dass drei Erbrechte Geltung beanspruchten. Je nachdem, welche Gerichte angerufen wurden.
    Doch Vorsicht: Deutsche mit Wohnsitz im Ausland sollten ihr Testament prüfen und gegebenenfalls anpassen lassen. Denn oft kennen andere Länder bei uns übliche Begriffe nicht. Dies kann die Nachfolgeregelung ins Wanken bringen.
In Frankreich gibt es beispielsweise keinen Pflichtteilsverzicht.
Auch der in Deutschland übliche Nießbrauch ist nicht EU -weit bekannt. Die EU erlaubt es, anstelle des Erbrechts am letzten Wohnsitz für das Erbrecht desjenigen Landes zu optieren, dessen Staatsangehörigkeit man besitzt. Dies muss der Erblasser aber noch zu Lebzeiten veranlassen. Auch kann er in einem solchen Fall ein anderes Gericht für zuständig erklären.

3. Ausnahmen einiger Länder
    Bei allem Willen zur Harmonisierung werden drei Länder die EU -Vorgaben nicht umsetzen: Dänemark, Großbritannien und Irland . Hier bleibt alles beim Alten.
    Nationale und regionale Besonderheiten im Erbrecht tastet die EU ebenfalls nicht an.
    In Tirol und Salzburg werden zum Beispiel weiterhin nur Bauern Höfe erben dürfen.
Zudem wurde die Erbschaftsteuer noch nicht europaweit harmonisiert.
Hier wird es also weiterhin zur Doppel- oder auch Dreifachbesteuerung kommen. Diesbezüglich besteht noch erheblicher Regulierungsbedarf. Den hat die EU-Kommission bereits erkannt. Sie forderte die Mitgliedstaaten auf, „ die

Weitere Kostenlose Bücher