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Steueroasen Ausgabe 2013

Steueroasen Ausgabe 2013

Titel: Steueroasen Ausgabe 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hans-Lothar Merten
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der „Generalbevollmächtigte” die Geschäfte zum Nachteil der Gesellschaft, so haftet der Vollmachtserteiler mit all seinem privaten Hab und Gut.
    Das Grundkapital dieser Offshore-AGs variiert von Steueroase zu Steueroase. Im Durchschnitt liegt es zwischen 5000 bis 10 000 Euro in der jeweiligen Landeswährung. Nur in einigen wenigen Fällen muss das Grundkapital bei Gründung voll einbezahlt werden.
    In jedem Fall sollten Inhaberaktien ausgestellt werden, um eine spätere Übertragung von Gesellschaftsanteilen zu vereinfachen.
    Da nur wenige Steueroasen für diese Gesellschaften eine Buchhaltungspflicht vorschreiben, sollte man unbedingt darauf achten, dass eine ordentliche Buchhaltung eingerichtet wird. Denn nur so kann eine lückenlose Kontrolle der Mittelverwendung durch die Direktoren der Gesellschaft erfolgen.
    Wie Offshore-AGs besteuert werden
    So unterschiedlich die einzelnen Steueroasen sind, so differenziert sind auch die jeweiligen Steuersätze. In den meisten Oasen sind die Offshore-AGs mit der Zahlung eines jährlichen Pauschalbetrags zwischen 100 US-Dollar ( Bahamas ), 1000 CHF ( Liechtenstein ) oder 8000 US-Dollar ( Malaysia ) von weiteren Steuerbelastungen befreit.

4. Liechtensteinische Anstalt
    Die Anstalt ist aufgrund ihrer außerordentlichen Beweglichkeit und Ausgestaltungsmöglichkeit bei Steuerflüchtigen beliebt. Die privatrechtliche Anstalt nach liechtensteinischem Recht ist ein verselbstständigtes Vermögen mit eigener Rechtspersönlichkeit, für deren Verbindlichkeiten nur das Anstaltsvermögen haftet. Die Anstalt kann stiftungs- und körperschaftsähnlich ausgestattet sein. Vorherrschend sind Anstalten, die weder über Mitglieder noch Teilhaber oder Anteilsinhaber verfügen und somit auch kein in Anteile zerlegtes Kapital aufweisen. Die Anstalt kennt jedoch Begünstigte, die wirtschaftliche Vorteile aus der Anstalt ziehen. Im Unterschied zu einer Stiftung ist eine Anstalt stets im Öffentlichkeitsregister des Fürstentums Liechtenstein eingetragen. Eine Anstalt kann unbeschränkt kommerziell tätig sein und Vermögen verwalten.
    Die Anstalt bietet neben steuerlichen Vorteilen – keine Steuer auf Ausschüttungen – auch eine weitgehende Freiheit bei der Festlegung ihrer Statuten und Organisation. Im Umgang mit ausländischen Behörden hingegen, zum Beispiel deutschen Finanzämtern, ist ihr Einsatz problematisch.

5. Holdinggesellschaft
    Nach einem EU-Bericht lässt sich diese Gesellschaftsform in Steueroasen unter anderem für folgende Aktivitäten einsetzen:
Kontrolle von Industrie- oder Handelsunternehmen durch Anteilsmehrheiten
Kreditfinanzierung von Tochtergesellschaften
Eintreiben von Dividenden, Kreditzinsen sowie Patent- und Lizenzgebühren
Steuerung von Investmentfonds
    Holdings eignen sich insbesondere in Ländern, die Einkommen nicht oder nur gering besteuern, Einkünfte aus Fremdquellen nicht oder nur gering besteuern sowie bestimmten Firmen Steuervorteile gewähren, wenn diese keine typischen Industrie- oder Handelsgeschäfte tätigen. Darüber hinaus werden Holdings auch als Drehscheibe eingesetzt, um Finanzmittel so zu reinvestieren, damit sie ihrerseits steuerfreie Erträge abwerfen, oder zur „Kreditgewährung” genutzt, indem sie die Erträge der Holding dem Inhaber nicht in Form einer Dividende, sondern als „Kredit” ausschütten. Der Kredit bietet dem Kreditnehmer den zusätzlichen Vorteil, an die Holding gezahlte Zinsen in der Heimat steuerlich absetzen zu können.

6. Limited Company und Limited & Co. KG
    Limited & Co. KG
    Für deutsche Unternehmensgründer sind die hohen Kosten und der notwendige Kapitaleinsatz für die Einrichtung einer Kapitalgesellschaft, in der Regel in der Rechtsform der GmbH, oft ein Hindernis. Seit dem Beitritt Großbritanniens zur EU bietet sich zur deutschen GmbH eine Alternative an: Die Errichtung einer Limited Company (Ltd.) in England. Seit März 2003 können Sie eine in einem anderen EU-Land gegründete Gesellschaft in jedem anderen Land – somit auch in Deutschland – tätig werden lassen. Drei Vorteile bieten dabei die Ltds. nach britischem Recht:
Das erforderliche Stammkapital ist mit Minimum ein Pfund niedriger als die in Deutschland vorgeschriebenen 25 000 Euro bei einer GmbH.
Die Eintragung erfolgt schneller – 24 Stunden sind hier der Maßstab. In

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