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Steuersensitive Geldanlage

Steuersensitive Geldanlage

Titel: Steuersensitive Geldanlage Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Anton Rudolf Goetzenberger
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Gebietsteile, die aufgrund von Staatsverträgen und Übereinkommen dem deutschen Zollgebiet angegliedert wurden (siehe unten Abschnitt: Vermögensanlagen in den Zollausschlussgebieten Kleinwalsertal/Vorarlberg und Jungholz/Tirol).
    In Österreich können alle Kontoarten eröffnet werden. Die gängigsten Konten sind Namenskonten, aber auch Nummernkonten oder Pseudonymkonten sind zulässig. Bei Pseudonymkonten muss das Pseudonym allerdings so gewählt werden, dass dieses weger der Geldwäschebestimmungen nicht mit dem bürgerlichen Namen einer Drittperson identisch ist.
    Einlagen und Guthaben einschließlich Zinsen von natürlichen Personen sind in Österreich seit dem 1.1.2010 pro Einleger und pro Kreditinstitut mit 100.000 Euro vor einer Bankinsolvenz gesichert. Österreichische Kreditinstitute gehören einer Einlagensicherung im Rahmen des jeweiligen Fachverbandes an. Dem sektoralen Aufbau der österreichischen Kreditwirtschaft entsprechend haben der Sparkassen-, Raiffeisen-, Volksbanken- und der Landeshypothekenbanken-Bereich eigene Sicherungseinrichtungen. 74 Der führende Fachverband der sogenannten österreichischen Aktienbanken ist die Einlagensicherung der Banken & Bankiers GmbH in Wien.
    Anlegerhinweis 44
    Wichtige Informationen zur Einlagensicherung in Österreich finden sich auf der Website www.einlagensicherung.at.
    Anlegerhinweis 45
    Die Einführung einer Abgeltungsteuer sowie eine Nachversteuerung von in Österreich veranlagten Vermögenswerten deutscher Kontoinhaber ist derzeit nicht im Gespräch. Allerdings nehmen österreichische Banken Neuvermögen regelmäßig nur unter Nachweis einer ordnungsgemäßen Versteuerung im jeweiligen Wohnsitzstaat entgegen.
    Das Geschäftsbankensystem in Singapur ist dem Singapur Banking Act entsprechend mehrfach unterteilt, genau genommen in fünf Kategorien. Da gibt es zunächst die Geschäftsbanken (Commercial Banks), welche wiederum unterteilt sind in: Vollbanken (Full Banks), Großhandelsbanken (Wholesale Banks) und Offshore-Banken (Offshore Banks). Vollbanken können die gesamte Palette des Bankengeschäfts anbieten. Ausländische Vollbanken mit QFB-Status (Qualifying Full Bank) verfügen auch über Bankautomaten und bieten den Kreditservice an. Wholesale Banken sind lizenziert wie Vollbanken, führen aber kein Kundengeschäft in örtlicher Währung (Singapore Dollar) aus. Offshore Banken sind im Grunde den Voll- und Wholesale Banken gleichgestellt, was Geldgeschäfte innerhalb der ACU (Asian Currency Unit) betrifft. Die ACU ist ein Buchungssystem, welches die Banken zur Buchung all ihrer Fremdwährungstransaktionen im asiatischen Dollarmarkt nutzen. Im Zuge des jüngsten Bankenliberalisierungsprogramms wurden den Offshore-Banken mehr Möglichkeiten im Singapur-Dollar-Geschäft eingeräumt. Steuersensitive Geldanleger aus dem Ausland können sich im Grunde an jede dieser Commercial Banks wenden. Darüber hinaus gibt es in Singapur auch noch Merchant Banks und sogenannte Finance Companies. Die letzten beiden Kategorien sind für den privaten steuersensitiven Geldanleger nicht relevant. Alle Geschäftsbanken in Singapur unterliegen der Monetary Authority of Singapore (MAS) als Aufsichtsbehörde.
    Anlegerhinweis 46
    Privatsphäre gibt es nur noch an den ausländischen Finanzplätzen.
Vorzüge der Vermögensanlage im Ausland im Überblick
Schutz der Privatsphäre
    Der Schutz der Privatsphäre genießt in den klassischen Finanzplätzen trotz des neuen Steuerinformationsaustausches Priorität, in der Schweiz beispielsweise nimmt der Schutz der Privatsphäre in allen Bereichen des Lebens einen zentralen Stellenwert ein, heißt es in den Leitlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung zur „Finanzplatzstrategie 2015“. Dies soll auch für die „finanzielle Privatsphäre“ gelten.
    Schweizer Banken wie auch Banken aus Österreich oder Luxemburg lehnen den gläsernen Bankkunden nach wie vor entschieden ab. Die Banken sprechen sich auch gegen die Anwendung eines automatischen Kontoabrufs durch externe Behörden aus. Ein automatisierter Kontoabruf, welcher sich quasi für den betroffenen Bankkunden „unsichtbar“ vollzieht, ist in der Schweiz und ebenso wenig in den weiteren Finanzplätzen wie Liechtenstein, Luxemburg oder Österreich aus heutiger Sicht – auch politisch – nicht

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