Steuersensitive Geldanlage
Schweizer Banken konzentrieren sich ausschlieÃlich auf die Akquisition und die Verwaltung von versteuerten Vermögen. Das GroÃherzogtum Luxemburg ist mit einer Fläche von 2.586 km² zwar das kleinste Mitgliedsland der Europäischen Union, von der Wirtschaftsleistung her betrachtet zählt Luxemburg aber zu den Spitzenreitern. Das GroÃherzogtum führte lange Jahre die Einkommens-Rangliste der Weltbank, dem âWorld Development Indicatorâ, mit Platz 1 an. Luxemburg ist eine konstitutionelle Monarchie mit demokratischen Institutionen. Die Rechtsordnung beruht auf dem französischen âcode civilâ aus dem Jahr 1805. Das Luxemburger Gesellschaftsrecht basiert auf belgischem Recht.
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Luxemburger Konten sind nicht pfändbar. Um von der Bank eine Erklärung zu erhalten, ob ein Konto auf den Namen eines Vollsteckungsschuldners geführt wird, ist der lange Weg der Kontopfändung zu durchschreiten. Soll eine Kontopfändung Aussicht auf Erfolg haben, müssen Beweise vorgelegt werden, die den Vollstreckungsschuldner als Kontoinhaber ausweisen. Denn eine Luxemburg-Bank ist regelmäÃig immer erst âam Schlussâ dieser Prozedur verpflichtet, Auskünfte darüber zu erteilen, ob ein Schuldner bei ihr ein Konto unterhält oder nicht.
Mit einer Länge von 24,8 km, einer Breite von 12,5 km und 35.168 Einwohnern auf einer Fläche von 160 km² macht das Fürstentum Liechtenstein eine wahrhaft winzige Figur. Wer über die Schweiz auf der AutostraÃe
âE 43â, Schweiz-intern âN 13â genannt, in Richtung Chur fährt, kommt von der Autobahn abzweigend ganz beiläufig nach Liechtenstein. Deutsche Kapitalanleger reisen über St. Margrethen. Von dort aus dann über die E 43 bzw. N 13 Richtung Chur und in Höhe Buchs links Richtung Schaan und dann weiter nach Vaduz.
Das Fürstentum ist mit der Schweiz in einer Wirtschafts-, Zoll- und Währungsunion verbunden. Dass der Schweizer Franken offizielle Landeswährung ist, und dass alle währungspolitischen Beschlüsse seit dieser Zeit der Schweizerischen Nationalbank obliegen, beruht auf diesem Zollvertrag. Eine von Anlegern sehr geschätzte stabile Sozial-, Rechts- und Wirtschaftsordnung garantiert das Fürstentum durch ein hohes Maà an politischer Kontinuität und Stabilität, verbunden mit einer strengen konservativ-liberalen Einstellung von Regierung und Bevölkerung. Liechtenstein ist nach der neuen Verfassung von 1921 eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage. Die Staatsgewalt ist im Fürsten und im Volke verankert und wird von beiden nach MaÃgabe der Verfassung ausgeübt.
Seit dem 1.5.1995 gehört Liechtenstein dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an. Das liberale Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie der in der liechtensteinischen Rechtsordnung umfassend ausgebaute Geheimnisschutz blieben trotz EWR-Beitritt erhalten.
Im Fürstentum Liechtenstein können sämtliche Bankkonten eröffnet werden. Nummern- und Pseudonymkonten sind zulässig, wobei als Pseudonym mit tatsächlichen natürlichen Personen verwechselbare Namen nicht zulässig sind. Einlagen bis zu einem Gesamtbetrag von 20.000 Euro fallen für den einzelnen Kapitalanleger unter das Einlagensicherungssystem des Liechtensteinischen Bankenverbandes. Spar- und Lohnguthaben genieÃen bis zu einem Betrag von 50.000 Schweizer Franken (circa 30.000 Euro) auÃerdem ein Konkursprivileg. 73
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Deutschland und das Fürstentum Liechtenstein haben in 2011 ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Weitere Schritte in diese Richtung werden folgen, u.a. kann davon ausgegangen werden, dass Liechtenstein das zwischen Deutschland und der Schweiz geschlossene Steuerabkommen ab Inkrafttreten zum 1.1.2013 vollumfänglich übernimmt.
Die 83.857 km² groÃe und in neun Bundesländer gegliederte Republik Ãsterreich genieÃt in Finanz- und Anlegerkreisen einen hohen Stellenwert. Automatisierte Kontrollmitteilungen jeglicher Art seitens des Bankgewerbes an inländische Finanzbehörden oder ausländische Empfänger gibt es nicht. Zu den Attraktivitäten des Finanzplatzes Ãsterreich gehören insbesondere die Exklaven Jungholz/Tirol und Mittelberg/Vorarlberg (Kleines Walsertal), die nur von deutscher Seite aus erreichbar sind. Die Gemeinden sind nach dem Zollgesetz österreichische
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