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Steuersensitive Geldanlage

Steuersensitive Geldanlage

Titel: Steuersensitive Geldanlage Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Anton Rudolf Goetzenberger
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Schweizer Banken konzentrieren sich ausschließlich auf die Akquisition und die Verwaltung von versteuerten Vermögen. Das Großherzogtum Luxemburg ist mit einer Fläche von 2.586 km² zwar das kleinste Mitgliedsland der Europäischen Union, von der Wirtschaftsleistung her betrachtet zählt Luxemburg aber zu den Spitzenreitern. Das Großherzogtum führte lange Jahre die Einkommens-Rangliste der Weltbank, dem „World Development Indicator“, mit Platz 1 an. Luxemburg ist eine konstitutionelle Monarchie mit demokratischen Institutionen. Die Rechtsordnung beruht auf dem französischen „code civil“ aus dem Jahr 1805. Das Luxemburger Gesellschaftsrecht basiert auf belgischem Recht.
    Anlegerhinweis 42
    Luxemburger Konten sind nicht pfändbar. Um von der Bank eine Erklärung zu erhalten, ob ein Konto auf den Namen eines Vollsteckungsschuldners geführt wird, ist der lange Weg der Kontopfändung zu durchschreiten. Soll eine Kontopfändung Aussicht auf Erfolg haben, müssen Beweise vorgelegt werden, die den Vollstreckungsschuldner als Kontoinhaber ausweisen. Denn eine Luxemburg-Bank ist regelmäßig immer erst „am Schluss“ dieser Prozedur verpflichtet, Auskünfte darüber zu erteilen, ob ein Schuldner bei ihr ein Konto unterhält oder nicht.
    Mit einer Länge von 24,8 km, einer Breite von 12,5 km und 35.168 Einwohnern auf einer Fläche von 160 km² macht das Fürstentum Liechtenstein eine wahrhaft winzige Figur. Wer über die Schweiz auf der Autostraße
„E 43“, Schweiz-intern „N 13“ genannt, in Richtung Chur fährt, kommt von der Autobahn abzweigend ganz beiläufig nach Liechtenstein. Deutsche Kapitalanleger reisen über St. Margrethen. Von dort aus dann über die E 43 bzw. N 13 Richtung Chur und in Höhe Buchs links Richtung Schaan und dann weiter nach Vaduz.
    Das Fürstentum ist mit der Schweiz in einer Wirtschafts-, Zoll- und Währungsunion verbunden. Dass der Schweizer Franken offizielle Landeswährung ist, und dass alle währungspolitischen Beschlüsse seit dieser Zeit der Schweizerischen Nationalbank obliegen, beruht auf diesem Zollvertrag. Eine von Anlegern sehr geschätzte stabile Sozial-, Rechts- und Wirtschaftsordnung garantiert das Fürstentum durch ein hohes Maß an politischer Kontinuität und Stabilität, verbunden mit einer strengen konservativ-liberalen Einstellung von Regierung und Bevölkerung. Liechtenstein ist nach der neuen Verfassung von 1921 eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage. Die Staatsgewalt ist im Fürsten und im Volke verankert und wird von beiden nach Maßgabe der Verfassung ausgeübt.
    Seit dem 1.5.1995 gehört Liechtenstein dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an. Das liberale Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie der in der liechtensteinischen Rechtsordnung umfassend ausgebaute Geheimnisschutz blieben trotz EWR-Beitritt erhalten.
    Im Fürstentum Liechtenstein können sämtliche Bankkonten eröffnet werden. Nummern- und Pseudonymkonten sind zulässig, wobei als Pseudonym mit tatsächlichen natürlichen Personen verwechselbare Namen nicht zulässig sind. Einlagen bis zu einem Gesamtbetrag von 20.000 Euro fallen für den einzelnen Kapitalanleger unter das Einlagensicherungssystem des Liechtensteinischen Bankenverbandes. Spar- und Lohnguthaben genießen bis zu einem Betrag von 50.000 Schweizer Franken (circa 30.000 Euro) außerdem ein Konkursprivileg. 73
    Anlegerhinweis 43
    Deutschland und das Fürstentum Liechtenstein haben in 2011 ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Weitere Schritte in diese Richtung werden folgen, u.a. kann davon ausgegangen werden, dass Liechtenstein das zwischen Deutschland und der Schweiz geschlossene Steuerabkommen ab Inkrafttreten zum 1.1.2013 vollumfänglich übernimmt.
    Die 83.857 km² große und in neun Bundesländer gegliederte Republik Österreich genießt in Finanz- und Anlegerkreisen einen hohen Stellenwert. Automatisierte Kontrollmitteilungen jeglicher Art seitens des Bankgewerbes an inländische Finanzbehörden oder ausländische Empfänger gibt es nicht. Zu den Attraktivitäten des Finanzplatzes Österreich gehören insbesondere die Exklaven Jungholz/Tirol und Mittelberg/Vorarlberg (Kleines Walsertal), die nur von deutscher Seite aus erreichbar sind. Die Gemeinden sind nach dem Zollgesetz österreichische

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