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Steuersensitive Geldanlage

Steuersensitive Geldanlage

Titel: Steuersensitive Geldanlage Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Anton Rudolf Goetzenberger
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Der steuersensitive Geldanleger sollte sich darüber informieren, inwieweit die betreffende Handelsplattform seinen Anforderungen entspricht.

Steuersensitive Geldanleger, die Anlagevermögen in außereuropäische Finanzplätze transferieren möchten, treffen unter anderem im nahen Osten auf qualifizierte Banken und Vermögensbetreuer in internationalen Finanzzentren.
    Im Allgemeinen kann jedoch nur noch ordnungsgemäß versteuertes Vermögen neue Ziele finden. Besteuerungsnachweise müssen fallweise erbracht werden. Dasselbe gilt für Vermögen, das in Offshore-Gesellschaften übertragen werden soll. Offshore-Gesellschaften in den Vereinigten Arabischen Emiraten bieten einen attraktiven Schutz der Privatsphäre.
Allgemeines
    Die neuen OECD-Amtshilfestandards (OECD 26 im DBA, OECD 2002 bei den TIEAS) sowie die damit verbundene Auskunftspflicht der Kreditinstitute für Steuerzwecke („Zweiteilung“ der Bankgeheimnisse für inländische und ausländische Bankkunden, Aufgabe des „fiskalischen“ Bankgeheimnisses), die Diskussionen über eine Erweiterung und Verschärfung der EU-Zinsrichtlinie, hier insbesondere Spekulationen über ein frühes Ende des sogenannten Übergangszeitraumes für die anonyme Abführung der EU-Zinssteuer in den Ländern Luxemburg und Österreich, die Einführung einer Abgeltungsteuer für ausländische Bankkunden in der Schweiz usw. mögen steuersensitive Geldanleger animieren, über neue Ziele für ihr Kapital nachzudenken.
    Anlegerhinweis 54
    Ãœberlegungen in diese Richtung dürfen allerdings nur unter Beachtung der für den Wohnsitz des steuersensitiven Geldanlegers geltenden steuerlichen Bestimmungen getätigt werden. Sämtliche Neuanlagen sind dahingehend auf „Steuerkonformität“ auszurichten.
Naher Osten: Konten und Offshore-Gesellschaften in Dubai und dem Emirat Ras Al Khaimah
Allgemeines
    Das Bankensystem in Dubai ist zweigeteilt: Da gibt es zum einen jene Geschäftsbanken, die der Central Bank der Vereinigten Arabischen Emirate in Abu Dhabi als Aufsichtsbehörde unterstellt sind, und zum anderen jene Geschäftsbanken und Finanzdienstleister, die im Dubai International Financial Centre (DIFC) lizenziert und ansässig sind.
Das Dubai International Financial Centre
Allgemeines
    Das DIFC wurde im September 2004 eröffnet und stellt mittlerweile ein namhaftes Finanzzentrum der Region Middle East dar. Die schnelle Expansion ist nicht zuletzt auf die bevorzugte geografische Lage zurückzuführen. Das DIFC ist ein politisch unabhängiger Finanzplatz und liegt auf der Achse der Finanzzentren New York, London, Frankfurt und Zürich im Westen sowie Singapur und Hongkong im Osten. Das DIFC ist streng reguliert, Aufsichtsbehörde ist die Dubai Financial Services Authority (DFSA). 87 Dieser obliegt auch das Zulassungsverfahren für jede Bank/jeden Finanzdienstleister im DIFC.
    Im Dubai International Financial Centres ist eine Kontoeröffnung ohne Aufenthaltsbewilligung möglich. Steuersensitive Geldanleger, die Finanzgeschäfte mit Banken und Finanzdienstleistern aus dem DIFC tätigen wollen, müssen allerdings den Besitz von „bankable Assets“ von mindestens einer Million US-Dollar nachweisen können. Damit soll sichergestellt werden, dass Banken und Finanzdienstleister im DIFC keine Anlagegeschäfte mit Kleinkunden betreiben und in Konkurrenz zu den lokalen (landeseigenen) Geschäftsbanken treten. Die Zentralbank der VAE forderte deshalb im Zuge der Errichtung des DIFC, dass keine Konten in der einheimischen Währung „Dirham“(AED) geführt werden dürfen 88 und dass nur Kunden mit einem liquiden Vermögen (ohne Grundbesitz) von mindestens einer Million US-Dollar akzeptiert werden. Die Banken im DIFC legen dieses Erfordernis im Regelfall aber so aus, dass es „reicht“, wenn der Kunde darlegen kann, dass er insgesamt über bankable Assets von einer Million US-Dollar verfügt.
    Unter den Begriff „bankable Assets“ fallen in erster Linie „liquid Assets“ wie Bargeld oder zu Bargeld konvertierbare Werte wie börsennotierte Wertpapiere, Anleihen, Schuldverschreibungen mit einer Restlaufzeit bis zu 90 Tagen, Festgelder usw. Das Vermögen muss sich allerdings weder in Dubai befinden noch dort angelegt werden. Die „liquid Assets“ können auch in der Schweiz oder Liechtenstein sein. Ein

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