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Steuersensitive Geldanlage

Steuersensitive Geldanlage

Titel: Steuersensitive Geldanlage Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Anton Rudolf Goetzenberger
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sich jeder Einreisende am Flughafenausgang einer Passkontrolle unterziehen.
    Eine solche Aufenthaltsbewilligung gibt es für den Anleger wiederum nur, wenn dieser über eine VAE-Arbeitsbewilligung verfügt bzw. zur Familie einer solchen Person gehört. Bei der Kontoeröffnung muss eine Gehaltsbestätigung vom Arbeitgeber sowie eine Adressbestätigung in Form einer Telefonrechnung oder Stromrechnung vorgelegt werden.
    Vermögende Privatanleger kommen auch durch den Kauf einer Immobilie in den Genuss einer Aufenthaltsbewilligung und können so diskrete Bankkonten eröffnen. Durch den Kauf einer Villa oder einer Wohnung in einigen bestimmten Gebieten, wo auch Ausländer kaufen dürfen, partizipiert der vermögende Privatanleger auch von der vollständigen Steuerfreiheit. Es fallen weder Einkommen- noch Vemögensteuern in den VAE an.
    Die Eröffnung eines diskreten Anlagekontos für private Geldanleger in Dubai kann nur auf den Namen des Anlegers erfolgen. Nummernkonten oder Pseudonyme sind nicht zulässig. Bei der Kontoeröffnung fallen die banküblichen Identifizierungsschritte wie Passlegitimation usw. an. Erforderlich ist ein sogenanntes „Client Agreement“, die Unterzeichnung des Formulars „Beneficial Owner“ , das zur Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten erforderlich ist und im Prinzip dem in der Schweiz üblichen Formular A entspricht, die Unterschriftenkarte und das sogenannte „US-Withholding Tax Form“, durch das der europäische steuersensitive Geldanleger bestätigt, nicht in den USA steuerpflichtig zu sein. Je nach Kreditinstitut wird darüber hinaus ein sogenannter „Letter of Introduction“, also ein Empfehlungsschreiben der Hausbank des steuersensitiven Geldanlegers mit attestiertem Vermögensreport der letzten drei Monate, verlangt. Weitere Vereinbarungen wie „Fax Agreement“ oder „E-Mail Agreement“ können vereinbart werden; der steuersensitive Geldanleger wird hier jedoch meist banklagernde Post (sogenannte „Retained Mail“) vereinbaren wollen. Diesbezügliche „Retained Mail“-Vereinbarungen sind unter anderem Gegenstand des Client Agreements.
    Dubai-Banken erstellen für jeden Kontoinhaber ein „Client Profile“ (Kundenprofil). Je nach Art des Kunden/Kontoinhabers (natürliche Person, Gesellschaft, Personenvereinigung oder Trust) gibt es unterschiedliche Kundenprofile. Für natürliche Personen (Individuals) speichert die Bank neben den persönlichen Daten:
den steuerlichen Wohnsitz (Tax Residence),
die Herkunft des zu investierenden Vermögens (Origin of Funds for Investment),
die Herkunft sonstiger Vermögens- und Ertragsquellen (Origin of Wealth/Income),
die Gründe zur Eröffnung eines Kontos sowie
den Sinn und Zweck der Konteröffnung und
weitere sonstige Vermögenswerte (Other Assets).
    Aus dem Kundenprofil ersichtlich sind somit das gesamte wirtschaftliche Umfeld des steuersensitiven Geldanlegers sowie alle von ihm beabsichtigten und geplanten Wertpapiertransaktionen.
    Lässt der steuersensitive Geldanleger sein Vermögen über einen Trust oder Treuhänder verwalten, muss er sich gegenüber der Bank als sogenannter „Main Beneficiary“ identifizieren. Auf dem entsprechenden Kundenprofil werden unter anderem festgehalten:
Name,
Wohnsitzadresse,
Geburtsdatum.
    Festzuhalten ist auch, ob der steuersensitive Geldanleger Kontovollmacht besitzt oder nicht.
    Bestimmte Banken wie die HSBC und bestimmte britische Banken besitzen noch Banklizenzen aus den Jahren vor 1976. Bei den Briten resultiert dies aus der ehemaligen Besatzungszeit vor 1972. Bei solchen Banken können steuersensitive Geldanleger aus Europa ohne „Residency Visa“ sogenannte „Non-Resident Savings Accounts“ oder Festgeldkonten („Term Deposit Accounts“) in lokaler Währung (Dirham-AED) oder jeder ausländischer Währung eröffnen; Kreditkarten oder Schecks gibt es aber auch dort nur mit Aufenthaltsbewilligung. Bei der HSBC-Bank beispielsweise beinhalten solche Konten folgenden Service:
Bankomatkarte (Savings Accounts),
Telefonbankenservice,
Internet-Banking rund um die Uhr.
    Für einen Savings Account sollte eine Mindesteinlage von 2.000 Euro oder 5.000 AED vorhanden sein. Festgeldkonten lassen sich bei HSBC bereits ab einem Betrag von 10.000 Euro eröffnen und bieten daher für den steuersensitiven Geldanleger mit

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