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Steuersensitive Geldanlage

Steuersensitive Geldanlage

Titel: Steuersensitive Geldanlage Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Anton Rudolf Goetzenberger
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Nachweis über die Vermögenswerte ist nicht erforderlich, lediglich die Existenz muss per Unterschrift bestätigt werden. Dies geschieht im Regelfall im Rahmen der Kontoeröffnung auf dem „Client agreement“.
    Steuersensitive Geldanleger, die sich an ein Kreditinstitut innerhalb des DIFC wenden, können Konten und Depots eröffnen, ohne einen Wohnsitz bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung in Dubai vorweisen und ohne den Umweg über eine Offshore-Gesellschaft – beispielsweise eine Jebel-Ali Offshore-Gesellschaft 89 – gehen zu müssen. Einen Wohnsitznachweis gibt der steuersensitive Geldanleger hier lediglich zum Nachweis der Wohnadresse seines Heimatlandes ab (sogenannter „address proof“).
    DIFC-Banken können weder Kreditkarten noch Chequebücher anbieten und auch keinen lokalen Cash-Service. Größere Ein- und Auszahlungen sind aber in Ausnahmefällen auf ein Dubai- Bankkonto oder ein Schweizer Konto in Zusammenarbeit mit einem Cash-Service in der Schweiz, in Liechtenstein oder in Luxemburg usw. möglich. Derzeit gibt es etwa 84 sogenannte „Authorised Firms“, welche im DIFC tätig sind.
    Anlegerhinweis 55
    Die Geschäftszeiten in Dubai unterscheiden sich von jenen in Europa. Die Bank-Öffnungszeiten sind dort von Samstag bis Donnerstag im Regelfall von 8.00 bis 15.00 Uhr lokaler Zeit. Der Freitag ist in Dubai der „Sonntag“. Geschäftsbanken im DIFC haben jedoch meist an Europa orientierte Öffnungszeiten und sind für alle europäischen Kunden Sonntag bis und mit Donnerstag im Regelfall von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr Lokalzeit Dubai erreichbar; einige Banken haben sogar am Freitag einen Europa-Desk geöffnet. Die Zeitdifferenz zu Europa beträgt plus drei Stunden bzw. in der Sommerzeit plus zwei Stunden
Data Protection im DIFC
    Im Dubai International Financial Centre (DIFC) und auch in den Bankzentren von Qatar und Bahrain gibt es ein sogenanntes „Data Protection Law“, welches dem Namen nach die Kundendaten schützen sollte. Dieser Schutz ist aber gering. Das Data Protection Law regelt vielmehr vordergründig das Handling mit bzw. für diese(n) Daten. Ein Datenschutzbeauftragter einer Bank im DIFC muss beispielsweise für den Transfer von personenbezogenen Daten aus dem DIFC folgende Punkte beachten: 90
Does it need a permit?
Has the DFSA granted a permit to transfer the Personal Data?
Has the Data Subject unambiguously consented to the proposed transfer?
Is the transfer necessary for the performance of a contract between the Data Subject and the Data Controller?
Is the transfer necessary or legally required on grounds important in the interests of the DIFC, or for the establishment, exercise or defence of legal claims?
I the transfer necessary in order to protect the vital interests of the Data Subject?
Is the transfer intended to provide information to the public which is open to consultation?
Is the transfer necessary to comply with any legal obligation?
Is the transfer necessary to uphold the legitimate interests of the Data Controller recognised in the international financial markets?
Is the transfer necessary to comply with auditing, accounting or anti-money laundering obligations that apply to a Data Controller?
    Die in den Vereinigten Arabischen Emiraten oder auch im Dubai International Financial Centre anwendbaren „Data Protection Laws“ dürfen nicht mit jenen Europas, insbesondere der Schweiz, verglichen werden. Nicht umsonst findet sich daher in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken im Dubai International Financial Centre folgender Abschnitt:
    â€žYou understand that the data protection legislation outside the DIFC may not give you as much protection as the data protection legislation inside the DIFC. You also understand that the data protection legislation in some jurisdictions (for example, Switzerland) may offer you more protection for your personal data than that applicable in the DIFC.“
Steuersensitive Geldanlage in Dubai außerhalb des DIFC
    Im übrigen Dubai sind Kontoeröffnungen möglich für Privatpersonen, Trusts, Offshore-Gesellschaften und Firmenkunden. Die Kontoeröffnung wird in der Regel vom Besitz einer Aufenthaltsbewilligung des Kontoeröffners in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) abhängig gemacht (mit Ausnahme bei bestimmten Banken, siehe unten), die in den Reisepass des Anlegers eingestempelt sein muss. Zu diesem Zweck muss

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