Szenen aus dem Landleben - Die Bauern (German Edition)
rechtfertigen, den man gegen einen Bruder der Christlichen Lehre gefaßt hatte, welchen der Abbé Brossette in Blangy einzuführen versucht hatte.
Bei seiner Rückkehr von Paris machte sich der General, entzückt von seinem alten Groison, auf die Suche nach einigen Militärveteranen der kaiserlichen Garde, mit welchen er seine Verteidigung von Les Aigues auf furchtbarem Fuße organisieren konnte. Durch vieles Suchen und Herumfragen bei seinen Freunden und Offizieren auf Halbsold gelang es ihm, Michaud aufzuspüren, einen alten Oberquartiermeister bei den Kürassieren der Garde, einen jener Männer, die man beim Kommiß in der Soldatensprache »hartgesotten« nennt, eine der Biwakküche entlehnte Bezeichnung, wo es mehr als einmal zähes Hammelfleisch mit Rüben gibt. Michaud suchte unter seinen Bekannten drei Männer aus, die fähig waren, seine Mitarbeiter zu sein und Wächter ohne Furcht und Tadel zu werden.
Der erste, namens Steingel, ein Elsässer reinsten Bluts, war der natürliche Sohn eines Generals dieses Namens, der bei Bonapartes ersten Erfolgen zu Beginn des italienischen Feldzuges fiel. Groß und kräftig, gehörte er zu jener Art von Soldaten, die wie die Russen zu absolutem und passivem Gehorsam geschaffen sind. Nichts hinderte ihn an der Ausführung seiner Pflichten; kalten Blutes würde er einen Kaiser oder den Papst ermordet haben, wenn er Befehl dazu erhalten hätte. Für ihn gab es keine Gefahr. Als unerschrockener Legionär hatte er in sechzehn Kriegsjahren nicht die mindeste Schramme abgekriegt. Er schlief mit stoischem Gleichmut unter freiem Himmel oder in seinem Bette. Wurde die Last seiner Obliegenheiten vergrößert, so sagte er nur: »Es scheint heute so sein zu sollen!«
Der zweite, namens Vatel, ein Kind der Truppe, Korporal der Füsiliere, war lustig wie ein Fink, ein bißchen leichtsinnig dem schönen Geschlecht gegenüber, ohne irgendwelchen religiösen Grundsatz, tapfer bis zur Unbesonnenheit und würde seinen Kameraden lachend niedergeknallt haben. Ohne Fortkommen, nicht wissend, welchen Beruf er ergreifen sollte, sah er in den ihm vorgeschlagenen Funktionen einen lustigen Kleinkrieg, und da die große kaiserliche Armee ihm die Religion ersetzte, schwor er dem tapferen Montcornet für und gegen alles zu dienen. Er war eine jener recht eigentlich händelsüchtigen Naturen, denen das Leben ohne Feinde fade vorkommt, kurz, der geborene Sachwalter, der natürliche Polizeiagent. So würde er denn auch ohne die Anwesenheit des Gerichtsdieners die Tonsard und ihr Holzbündel mitten im Grand-I-Vert gepackt und das Gesetz über die Unverletzlichkeit der Behausung zum Henker geschickt haben.
Der dritte, namens Gaillard, ein alter, von Wunden durchlöcherter Soldat, der Unterleutnant geworden war, gehörte zu der arbeitenden Soldatenklasse. Das Los des Kaisers vor Augen, erschien ihm alles gleichgültig; er ging aber ebensoweit aus Sorglosigkeit wie Vatel aus Leidenschaft. Mit einer natürlichen Tochter belastet, fand er in dieser Stellung eine Existenzmöglichkeit und nahm sie an, wie er Dienst in einem Regiment genommen haben würde. Als der General in Les Aigues eintraf, wo er vor seinen Soldaten anlangte, um Courte-Cuisse fortzuschieben, war er über die unverschämte Keckheit seines Wächters verblüfft. Es gibt eine Art zu gehorchen, die beim Sklaven den blutigsten Spott über den Befehl erkennen läßt. In den menschlichen Dingen kann alles bis zum Unsinn getrieben werden, und Courte-Cuisse hatte die Grenzen desselben überschritten.
Hundertsechsundzwanzig Protokolle, aufgenommen gegen Missetäter, die in der Mehrzahl mit Courte-Cuisse unter einer Decke steckten, waren vor das Friedensgericht gebracht worden, das polizeigerichtlich in Soulanges aburteilte, und hatten Anlaß zu neunundsechzig regelrecht ausgefertigten und beförderten Urteilen gegeben, kraft welcher Brunet, der entzückt war über einen so unverhofften Fund, die durchaus notwendigen Akten hergestellt hatte, um zu dem zu gelangen, was man im Gerichtsstile Karenzprotokolle nennt, ein kläglicher Notfall, vor dem die Macht der Justiz aufhört. Es ist ein Akt, in dem der Gerichtsschreiber feststellt, daß die verfolgte Person nichts besitzt und sich im Zustande völliger Armut befindet. Da, wo es nichts gibt, verliert der Gläubiger ebenso wie der König das Recht... der Verfolgung. Die mit Bedacht ausgesuchten Armen wohnten in fünf benachbarten Gemeinden, wohin sich der Gerichtsdiener, immer in Begleitung seiner
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