Tagebücher der Henker von Paris
sich ein Verräter eingeschlichen, Georges Grisel, welcher dem Direktorium den Plan der Verschwörung und die Namen der Verschwörer einlieferte.
Am 20. Floreal wurden Baboeuf, Buonarotti, Darthé, Germain und Drouet verhaftet, und in den folgenden Tagen befanden sich sechsunddreißig ihrer Mitschuldigen in den Händen der Justiz.
Baboeuf bewahrte noch in den Fesseln seine ganze Kühnheit; er fühlte sich so durchdrungen von der Macht der Sekte der Gleichen, so überzeugt von der Wichtigkeit, die er selber dadurch erhielt, daß er sich nicht wie ein besiegter Gefangener, sondern wie ein furchtbarer Gegner an die Regierung wendete.
Der hohe Gerichtshof begann die Untersuchung, als Baboeufs Parteigänger in Paris sich entschieden, den Aufstand zu versuchen, um ihn zu retten.
In der Nacht des 23. Fructidor lenkte eine Bande von sechs- bis siebenhundert Bewaffneten die Schritte nach dem Felde von Grenelle, in der Hoffnung, die Soldaten zum Aufstande zu bringen und sich der Geschütze zu bemächtigen. Diese Truppe wurde zurückgeschlagen; eine große Zahl derer, welche dazu gehörten, kam mit den Waffen in der Hand um; die übrigen, welche man verhaftete, wurden vor ein Militärgericht gestellt.
Die Verhandlungen zu Vendôme nahmen am 2. Ventôse des Jahres V ihren Anfang. Es waren siebenundvierzig Angeklagte gegenwärtig. Unter ihnen bemerkte man: Baboeuf, Darthé, Germain, Fion; das ehemalige Mitglied des Sicherheitsausschusses: Vadier; Laignelot, ein ehemaliges Konventsmitglied; Antonelle, einen Geschworenen beim Revolutionstribunal; die beiden Duplay, Vater und Sohn, und vier Frauen. Gegen achtzehn der Angeklagten sollte
in contumaciam
verhandelt werden.
Die Angeklagten verteidigten sich mit dem Nachdruck, den man von diesen alten Revolutionären erwarten konnte. Baboeuf verharrte in seiner drohenden Haltung; nicht nur verschmähte er es, die Tatsachen, deren man ihn beschuldigte, zu leugnen; er unternahm es sogar, den Aufstand vom Prairial zu rechtfertigen und seine Lehrsätze zu verteidigen, indem er die Gerechtigkeit derselben pries und die Verschwörung als eine gesetzmäßige schilderte. Mehrere Male wurden die Zuhörer von der wilden Beredsamkeit dieses Schwärmers tief erschüttert.
»Wenn das Beil mein Haupt bedroht,« sagte er am Schluß seiner Verteidigung, »so werden mich die Liktoren bereit finden; es ist ruhmwürdig, für die Sache der Tugend zu sterben. Wenn unser Tod beschlossen ist, wenn die verhängnisvolle Stunde für mich geschlagen hat, so bin ich schon lange darauf gefaßt gewesen. Als ein beständiges Opfer dieser langen Revolution habe ich mich mit der Todesstrafe bekannt gemacht. Der Tarpejische Felsen steht immer vor meinen Augen, und Gracchus Baboeuf fühlt sich glücklich, für sein Vaterland in den Tod zu gehen. Ihr Freunde, die ihr mich auf diesen Bänken umgebet, wer seid ihr? Jetzt erkenne ich euch: ihr seid fast alle die Gründer, die festen Stützen der Republik; wenn man euch verurteilt, wenn man mich verurteilt, wohlan, ich sehe es: wir sind die letzten Franzosen, wir sind die letzten Republikaner!«
Der Prozeß wurde erst am 7. Prairial beendigt. Am 6. erließ die Jury ihr Verdikt, wonach sechsunddreißig der Angeklagten freigesprochen und neun andere, darunter zwei unter mildernden Umständen, für schuldig erklärt wurden.
Infolge des Ausspruches der Geschworenen wurden Buonarotti, Germain, Cazin, Mauroy, Blondeau, Menessier und Bouin zur Deportation, Baboeuf und Darthé zum Tode verurteilt.
Im Augenblick, als der Vorsitzende des hohen Gerichtshofes das Urteil aussprach, erhob sich ein großer Lärm; Baboeuf und Darthé hatten sich zwei Dolchstiche beigebracht, und ihre Gefährten riefen:
»Hilfe! man ermordet sie!«
Die Dolche waren aber so schwach gewesen, daß es den beiden Verurteilten nicht gelungen war, sich das Leben zu nehmen; die Gendarmen nahmen ihnen die Waffen und führten sie nebst den Angeklagten, welche zur Deportation verurteilt waren, hinaus.
Am 7. Prairial bestimmte Vieillard, der öffentliche Ankläger beim hohen Gerichtshöfe, die Stunde, zu welcher am nächsten Morgen die Hinrichtung der beiden zum Tode Verurteilten stattfinden sollte.
Die Guillotine kam um zehn Uhr abends von Blois an; die Scharfrichter von Chartres und von Bois sollten meinem Großvater, der nur zwei Gehilfen mit sich genommen hatte, beistehen.
Um neun Uhr morgens führte man sie in die Kerker, worin sich die Verurteilten befanden. Sie waren durch Blutverlust erschöpft,
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