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Tagebücher der Henker von Paris

Tagebücher der Henker von Paris

Titel: Tagebücher der Henker von Paris Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Henri Sanson
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leugnen, und alle seine Aussagen gingen darauf hinaus, zu beweisen, daß das ausgeführte Attentat vor seiner Anzeige und seiner Teilnahme an der Verschwörung vorbedacht gewesen sei.
    Am 9. Januar, um zehn Uhr abends, fällte das Gericht den Urteilsspruch. Diana, Daitey, Lavigne und Magdalena Fumey wurden freigesprochen, und Aréna, Demerville, Topino-Lebrun und Ceracchi wurden zum Tode verurteilt. Sie kamen um die Aufhebung dieses Spruches ein; drei Sitzungen des obersten Gerichtshofes wurden der Prüfung des Urteils gewidmet. Die Appellation wurde verworfen.
    Am 29. Januar erhielt mein Großvater den Befehl, das Schafott aufzurichten. Am folgenden Tage um neun Uhr morgens sollte die Hinrichtung stattfinden. Um sieben Uhr kam er mit seinen Gehilfen nach der Conciergerie; in dem Augenblick aber, als er in den Kerker trat, wo der Gerichtsschreiber dem Demerville das Urteil vorlesen sollte, erklärte der Verurteilte, er sei bereit, Enthüllungen zu machen, und verlangte, daß man den Polizeipräsidenten davon in Kenntnis setze. Die Urheber der Höllenmaschine waren noch nicht entdeckt; man vermutete, daß Demervilles Geständnisse einiges Licht auf diese Angelegenheit werfen würden; daher beeilte man sich, seinem Wunsche nachzukommen, und der Präfekt Dubois, den man davon benachrichtigt hatte, ließ Demerville nach der Kanzlei bringen, wo er anderthalb Stunden mit ihm in geheimer Beratung zubrachte. Es war aber nur ein letzter Versuch gewesen, sein Leben und das seiner Mitschuldigen zu erhalten; denn Demerville verlangte, daß, ehe er mit den versprochenen Enthüllungen beginne, der Erste Konsul sich verpflichten sollte, die Strafe der vier Verurteilten in die Strafe der Deportation zu verwandeln; dies ließ vermuten, daß er selber keine große Wirkung von seinen Enthüllungen erwartete oder daß sie nur erfunden seien.
    Folgendes Protokoll, welches bei dieser Gelegenheit aufgenommen war, wurde in den Tagesblättern veröffentlicht: »Auf die erhaltene Anzeige, daß Demerville, Ceracchi, Arsna und Topmo-Lebrun, welche als zum Tode Verurteilte im Gerichtshause verhaftet saßen, wichtige Enthüllungen zu machen hätten und mit mir zu sprechen verlangten, begab ich, der Polizeipräfekt, mich nach dem genannten Hause, ließ den Demerville vorführen und fragte ihn, welche Enthüllungen er zu machen habe. Er antwortete, daß er keine Art von Enthüllungen früher zu machen gedenke, bevor der Erste Konsul sich nicht verbürge, daß die Strafe, zu welcher er verurteilt worden, in eine einfache Deportation ermäßigt würde; dieses Gesuch stellte er in betreff seiner und seiner Mitverurteilten.
    Ich, der Polizeipräfekt, forderte ihn danach auf, mir alle Eröffnungen zu machen, welche die Sicherheit des Ersten Konsuls und des Staates betreffen könnten; versprach ihm, dieselben unverzüglich der Regierung vorzulegen und seine Hinrichtung bis zu dieser Kenntnisnahme verschieben zu lassen. Der genannte Demerville bestand jedoch auf den Bedingungen, die er für seine erbetenen Enthüllungen stellte, worauf ich das vorstehende Protokoll abfaßte, welches er ebenso wie ich nach geschehener Verlesung unterzeichnet hat.«
    Nachdem Dubois sich zurückgezogen hatte, erging der Befehl, den Urteilsspruch unverzüglich zu vollziehen. Die Zurüstung der vier Verurteilten geschah in den Gefängnissen; man fesselte sie in dem Vorzimmer der Kanzlei. Sie schritten mit großem Mute und mit Kaltblütigkeit zum Tode. Unterwegs unterhielten sie sich übel ihre Hoffnungen und ihre Verluste; mehrere Personen, welche sie unter der Menge erkannten, grüßten sie mit einer Verbeugung. Ihre Kaltblütigkeit verleugnete sich nicht vor dem Schafott; im Augenblicke, als Aréna hinaufsteigen sollte, sagte er mit lauter Stimme:
    »Wenn man mich als einen Republikaner, als einen Feind des Ersten Konsuls zum Tode schickt, so habe ich mein Los verdient; wenn man mich aber als Mitschuldigen eines Mordes bezeichnet, so bestehe ich darauf, meine Unschuld zu beschwören.«
Das Attentat mit der Höllenmaschine
Françis Carbon; Cadoudal, Saint-Régent; Collin.
    Am 24. Dezember (3. Nivôse), um acht Uhr abends, verließ der Konsul die Tuilerien, um sich in die Oper zu begeben, wo zum erstenmal das Oratorium »Die Schöpfung« von Haydn aufgeführt werden sollte. Die Generale Lannes und Bessières, der Zweite Konsul, Lebrun, befanden sich in seiner Kutsche, die von einer Schwadron Grenadiere der Konsulargarde geleitet wurde. Die Eskorte fand die kleine Straße

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