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zwanzigtausend Euro ja nicht an diesen Martin Saarländer überweisen, sondern an die BMW-Bank. Also müsste doch Ihre Bank für den Schaden aufkommen, oder nicht?“
„Herr Wohlfahrt, das stimmt so nicht. Wir haften als Bank, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflichten erfüllen. In diesem Fall ist der Sachverhalt aber eindeutig anders. Sie sind verpflichtet, die Überweisungsempfängerdaten in der SMS zu überprüfen. Das haben Sie in diesem Fall aber offenbar nicht gemacht und dadurch den Schaden mitverursacht. Erschwerend kommt hinzu, dass Sie sich nach der betrügerischen Überweisung vier Wochen lang nicht um das Konto gekümmert haben. Die Schuld liegt nicht bei uns, Herr Wohlfahrt“, sagte der Onlinebanking-Spezialist. „Aber lassen Sie uns zuerst versuchen, das Geld zurückzuholen, dann werden wir weitersehen.“
Einige Stunden später war Sven wieder zu Hause. Er hatte Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt und die Polizei hatte das Notebook mit dem Onlinebanking-Trojaner sichergestellt. Niedergeschlagen erzählte er Corinna, dass er tatsächlich Opfer von Onlinebanking-Betrügern geworden war.
„Aber die Bank muss doch für den Schaden aufkommen?“, entgegnete sie bestürzt.
„Die Bank sagt, dass ich meine Sorgfaltspflichten verletzt hätte, da ich die SMS nicht kontrolliert habe. Daher sieht es nicht so gut aus, die wollen es aber prüfen.“
Am folgenden Mittwoch wurde Martin um kurz vor sieben durch energisches Klingeln an seiner Tür aus dem Schlaf gerissen. Er hatte, wie so oft, von Nadja geträumt. In der Hoffnung, dass sie ihn vielleicht überraschen wollte, sprang er aus dem Bett, eilte zur Wohnungstür und riss sie auf. Zwei uniformierte Polizisten und eine in Zivil gekleidete Frau standen vor ihm.
„Herr Saarländer, wir haben einen Durchsuchungsbeschluss vom Amtsgericht Hannover“, begann die Polizistin in Zivil. „Gegen Sie besteht dringender Tatverdacht, dass Sie gegen Paragraf 261, Strafgesetzbuch, verstoßen haben und sich wegen Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte strafbar gemacht haben. Ebenfalls wird gegen Sie wegen Verdachts des Computerbetruges gemäß Paragraf 263a, Strafgesetzbuch, ermittelt. Wir müssen Ihre Wohnung durchsuchen und werden möglicherweise Beweismittel beschlagnahmen. Möchten Sie Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Person zur Durchsuchung Ihrer Wohnung hinzuziehen?“, fragte die Polizistin.
Martin sah sie fassungslos an. „Sind Sie sicher, dass ich der Richtige bin?“, stotterte Martin hilflos. „Das muss ein Irrtum sein, ich habe niemals etwas Illegales gemacht.“
„Herr Saarländer, Sie haben am 24. Mai eine Überweisung in der Höhe von zwanzigtausendfünfhundert Euro von einem Sven Wohlfahrt erhalten. Um acht Uhr dreißig haben Sie von Ihrem Konto fünftausend Euro und um zehn Uhr fünfzig fünfzehntausendfünfhundert Euro abgehoben. Ist das so weit richtig?“, fragte die Polizistin.
„Ja, aber das ist doch wohl nicht illegal?“, antwortete Martin, doch ihm schwante Böses. „Kommen Sie doch rein. Ich muss mir ja auch erst mal was überziehen.“ Martin wies mit einer Handbewegung ins Wohnzimmer und verschwand schnell im Schlafzimmer, um sich Hemd und Hose anzuziehen.
Wieder im Wohnzimmer wiederholte er gegenüber den Polizisten, dass seine Geldabhebung nicht illegal war.
„Wenn das Geld aus einer Straftat stammt, was hier der Fall ist, dann schon, Herr Saarländer“, erklärte die Polizistin. „Wo stammt das Geld denn Ihrer Meinung nach her?“
„Das Geld stammt … äh, von Svetlana, einer Freundin meiner … äh, meiner Verlobten Nadja“, sagte Martin.
„Wo wohnt Nadja?“, fragte die Polizistin.
„Irgendwo in Irkutsk.“
Die Polizisten wechselten Blicke. „Ja, ich dachte, sie würde mich vielleicht überraschen, als es an der Tür klingelte. Sie wollte mich eigentlich Ende Mai besuchen kommen, aber ihre Mutter hatte einen schweren Autounfall und sie musste dann sofort zu ihr fliegen. Seitdem habe ich nichts mehr von ihr gehört“, versuchte Martin die Situation zu erklären.
„Okay, am besten, Sie erzählen uns die Geschichte mit Nadja von Anfang an“, forderte die Polizistin Martin auf.
Nach zwei Stunden hatte Martin die Geschichte erzählt und alle Fragen der Polizisten beantwortet. Peinlich berührt zeigte Martinden Polizisten die gespeicherten Chats und die Fotos von Nadja. Die Polizistin fragte Martin: „Haben Sie die Einzahlungsscheine von Western Union und MoneyGram
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