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ein. „Sven verwendet ein extra sicheres Onlinebanking-Verfahren mit einer SMS.“
„Wie funktioniert das?“, wollte ihr Vater wissen.
„Sven füllt zwar auf seinem Computer die Überweisung aus, aber bevor sie ausgeführt werden kann, sendet die Bank ihm eine SMS auf sein Handy. In dieser SMS stehen dann die Kontonummer und der Betrag der Überweisung, die die Bank von Svens Computer erhalten hat. In der SMS steht die Transaktionsnummer, die Sven in seinen Computer eingeben muss, damit die Bank die Überweisung überhaupt ausführt. Also muss Sven nur die SMS lesen und prüfen, ob die Kontonummer und der Betrag stimmen. Ist alles richtig, gibt er die Transaktionsnummer ein und die Überweisung wird ausgeführt. Stimmen die Daten der Überweisung in der SMS nicht, dann gibt er die Transaktionsnummer einfach nicht ein und die Überweisung wird nicht ausgeführt. Die Transaktionsnummer in der SMS ist nur für die Überweisungsempfängerdaten gültig, die in der SMS stehen und kann nicht für andere Überweisungen verwendet werden. Du siehst, da besteht keinerlei Gefahr, schließlich ist mein Zukünftiger ja nicht so blöd, die Daten in einer solchen SMS nicht ordentlich zu kontrollieren.“
Schnell holte Sven sein Handy aus dem Computerzimmer und schaltete es ein. Sven fand die Bank-SMS mit der 20.500-Euro-Überweisung, las sie SMS und gab das Handy wortlos an Corinna weiter. „O nein, die Kontonummer in der SMS stimmt mit der Kontonummer von dem Martin Saarländer überein!“, rief Corinna erschüttert. „Schatz, hast dudie SMS denn nicht kontrolliert?“ Betreten schüttelte Sven den Kopf, stand auf und sagte, dass er schnell zur Bank fahren würde.
Vierzig Minuten später saß Sven mit seinem Kundenberater Christian Müller und dem Onlinebanking-Spezialisten der Kurpfälzischen Bank, Franz Gründer, in einem Besprechungszimmer. Sven schilderte den Vorfall. Mit seinem mitgebrachten Notebook demonstrierte Sven, dass in seinem Onlinebanking-Account eine andere Überweisung angezeigt wurde als auf den Papierauszügen. Interessiert sah Franz Gründer zu und sagte dann: „Herr Wohlfahrt, wie ich sehe, haben Sie auch den Webbrowser Safari installiert. Haben Sie schon überprüft, was passiert, wenn Sie sich beispielsweise mit dem Safari ins Onlinebanking einloggen?“
„Nein, den Safari nutze ich eigentlich nicht. Der hat sich mit iTunes mitinstalliert.“
„Würden Sie sich bitte vom Onlinebanking abmelden? Melden Sie sich dann noch mal an, aber benutzen Sie nicht den Firefox, sondern Safari.“
Sven loggte sich aus dem Onlinebanking aus, schloss Firefox und startete Safari. Nachdem er sich wieder ins Onlinebanking eingeloggt hatte, sah er irritiert die durchgeführten Überweisungen an. Die Überweisung an Martin Saarländer tauchte auf, die Überweisung an die BMW-Bank nicht.
„Das ist typisch für solche Trojaner“, erklärte Franz Gründer. „Der Trojaner, den Sie auf Ihrem Notebook haben, scheint nicht mit dem Safari zu funktionieren. Deshalb sehen Sie jetzt die echte Überweisung. Wenn Sie sich wieder abmelden und mit dem Firefox anmelden, wird die Überweisung an den Martin Saarländer verschwunden sein und Sie werden die Überweisung an die BMW-Bank sehen. Wir sollten aber nichts mehr mit dem Notebook machen, das könnte eventuelle Spuren verwischen.“
Ernst schaute er Sven Wohlfahrt an und sagte: „Herr Wohlfahrt ich muss leider feststellen, dass Sie Opfer von Onlinebanking-Betrügern geworden sind. Hätten Sie die SMS richtig kontrolliert, wäre nichts passiert“, sagte der Onlinebanking-Spezialist der Kurpfälzischen Bank vorwurfsvoll. „Als Erstes müssen wir leider Ihren Onlinebanking-Zugang sperren.“
Verärgert erwiderte Sven: „Was soll das denn jetzt, bitte?“
„Das ist nur zu Ihrer eigenen Sicherheit. Wir schalten Ihren Onlinezugang wieder frei, sobald Sie uns schriftlich versichert haben, dass der Trojaner von Ihrem Computer entfernt worden ist. Sie sollten jetzt direkt zur Polizei gehen und Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten. Zumindest den Namen des sogenannten Geldboten, Herrn Martin Saarländer, und dessen Bankverbindung haben wir. Bitte bringen Sie uns eine Kopie der Strafanzeige. Wir werden versuchen, einen Überweisungsrückruf durchzuführen. Dabei kann die Strafanzeige manchmal helfen. Allerdings sind nach vier Wochen die Aussichten auf Erfolg sehr gering“, sagte Sebastian Gründer.
„Wer kommt für den Schaden auf? Schließlich wollte ich die gut
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