Tod Eines Engländers
üseladen, m uß seine Befähigung nachweisen, bevor er von der Stadtverwaltung eine entsprechende Lizenz erhält. Wer noch keine Geschäftserfahrung hat, m uß an einem Kurs in B uchführun g , Steuergeset z gebung, H y giene, H a ndelsvorsc hr iften etc. teilne h m en u nd zum Schluß eine Prüfung m achen. Wer diese Prüfung ni c ht besteht, kann eine q ualifizierte Person zum Geschäftsführer bestimmen. Hier haben wir es jedoch m it einem sehr viel ko m plizierteren Fall zu tun. Carabiniere Bacci … ? «
Carabiniere Bacci dolmetschte und erläuterte dann die ko m plizie r ten Gesetzes v orschriften über den Export von Antiquitäten. » Viele bedeutende K u nstsa m mlungen in der ganzen Welt gründen auf Werken, die gestohlen oder illegal aus Italien herausgesch a fft wurden. Diese Sa mm ler sind einflußreiche Leute, und obgleich die Kunstwer k e nachweislich gestohlen wurden, sind sie nur gegen Zahlung eines Betrages in Höhe des Marktwertes b e reit, diese zurückzuge b en, was wir uns natürlich nicht leisten können – wenn es b isweilen auch vorko mm t, daß ein reicher Geschäfts m ann aus dem Norden d i ese Su mm e aufbringt, da m it das gestohlene G e m älde oder d ie Plastik an die Kirche oder das M u seum zurückgegeben werden kann. «
» Eine anstä n dige Geste « , be m erkte der Chef .
» Nein. Er m acht eine bella figura … wenn Sie diesen Aus d ruck v erstehen. Es nutzt i h m und seinem Geschäft, politisch …« Er sagte das ohne Schärfe. » Wegen dieser fortgesetzten Plünderu n g unseres nationalen Kulturerbes wurde im Jahre 1939 ein Gesetz erl a ssen, d a s alle Aspekte dieses Pr ob le m s regelt. Heutzuta g e ist es verboten, Antiquitäten oder Ku n stwerke oh ne eine Lizenz des Kultur m inis t eriu m s auszuführen. W i rd die Lizenz erteilt, m uß eine E x portsteuer e n trichtet werden, deren Sa t z m i t dem Wert des Objekts steigt, bis m aximal dreißig Prozent. Im Falle von k ünstlerisch oder ku n st h andwerklich wertvollen Objekten, d ie dem nationalen Ku l turbesitz z u gerechnet werden – ob in staatlichem oder in privat e m Besitz –, wird diese Lizenz nicht erteilt. Das Gesetz schreibt vor, daß solche Werke beim Ministerium registriert werden und ohne dessen Geneh m igung nicht verkauft, an einen anderen Ort gebracht oder in irgendeiner Form verändert oder restauriert werden dürfen. Reg i strierte Werke wie dieses hie r « – er zeigte auf den Majoli k a-Engel – » s ind, wie Sie sehen könn e n, m it dem Dienstsiegel des Ministeriu m s ve r sehen und werden in regel m äßigen Abstän d en von einem Vert r eter einer staatlichen Galerie in der Gegend überprüft. «
» Und was passiert jetzt m it d iesem Stück hier « , fragte Jeffr e y s, » können S i e es nic h t an den Besitzer zurückgebe n ? «
Carabiniere Bacci sah z um Hauptmann, der d e n Kopf schüttelte u nd erklärte: » Wir können ohne ausdrückliche m inisterielle Geneh m igung, die ü brigens ba l d eintreffen m üßte, das S tück nicht fortbringen. Aber selbst dann könnten wir es nicht in die Villa der Besitzer i n zurückbringen, weil die Signora noch v e rreist ist u n d das Ha u spersonal, offensichtlich in den Di e bstahl verw i ckelt, verschwunden i st, wahrscheinl i ch aus Panik, nachdem sie von dem M ord gehört haben. Da die Villa leer steht und unbewacht is t , wäre es nicht klug, ein so wertvolles Stück dorthin zurückzuschaffe n . Sobald die Geneh m igung vorliegt, wird das S t ück in die Galerie Pitti hinübergebr a cht . «
Beide Engländer durc h fuhr der gleiche Gedan k e – eine Erlaubnis aus Ro m , damit die Polizei eine Terrakottabüste ein paar hu n dert Meter weit transportieren darf !
» Sobald sie hier fortgeschafft ist « , fuhr der Haupt m ann fort, » sind wir nicht m e h r für sie zuständig. In Rom gibt es eine Carabinieri-Abteilung, die sich ausschli e ßlich mit derartigen Fällen befaßt; die Sache liegt dann in ihren Händen, u n d sie werden uns auf dem laufenden h alten, das heißt, alle Villeneinbrüche hier in der Gegend überprüfen und beim Zoll auf hereinkom m ende Objekte achten … «
» Hereink o m m ende … ? « wiederholte der Chef, n a chdem er die Übersetzung gehört hatte. » Verzeihen Sie, das verstehe ich nicht . «
» Ich kann es Ihnen erklären … wenn ich darf ? « Carabiniere Bacci sah den Haupt m ann an, und der nickte: » Es ist ein ganz nor m aler Trick. Ich hatte ja sc h on gesagt, daß bekannte Kunstsa mm ler die
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