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Tohuwabohu

Tohuwabohu

Titel: Tohuwabohu Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Tom Sharpe
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in der Republik Südafrika, zu intervenieren, und ordnete kraft der ihm vom Parlament verliehenen Machtbefugnisse an, neun Zehntel des Geständnisses zu streichen. Gerichtsrat Schalkwyk solle den Gefangenen wegen Mordes an einem Zulu-Koch und einundzwanzig Polizisten verhören, überführen und ohne Möglichkeit der Revision verurteilen. Keine anderen Beschuldigungen sollten vorgebracht und keine Beweise, die der Sicherheit des Staates Abbruch täten, vor Gericht vorgelegt werden. Wütend brummelnd ließ sich der alte Richter zwingen, dem südafrikanischen Recht gemäß folgsam zu sein. Jonathan Hazelstone solle gehenkt werden, da dürfe es kein Fehlurteil geben, aber schließlich reiche ein Zehntel seiner Verbrechen ja auch schon aus.
    Der Prozeß fand in Piemburg und in eben dem Gerichtssaal statt, in dem der Vater des Beschuldigten sich einen so großen Namen gemacht hatte.
    »Die alte Ordnung heischt Veränderung«, flüsterte Jonathan seinem Anwalt ins Ohr, als er auf der Anklagebank Platz nahm. Mr. Jackson fand das nicht komisch.
    »Esch schteht Ihnen wohl nicht tschu, schich über meine Schwäche luschtig tschu machen«, sagte er. »Nach allem, wasch ich gehört habe, täten Schie auscherdem bescher tschu schagen: ›Dasch Schlimmschte kommt noch.‹«
    Mr. Jackson hatte ausnahmsweise mal recht. Die Entdeckung, daß man seine Beichte gereinigt hatte, traf den Bischof in dem Prozeß wie ein Schlag. In der Pause, die der Ankündigung folgte, daß er nur wegen Mordes belangt werden solle, beriet sich Jonathan mit seinem Verteidiger.
    »Ich würde Irrschinn vorschütschen. Dasch scheint Ihre eintschige Schangtsche tschu schein«, war Mr. Jacksons Rat. »Aber ich bin völlig unschuldig. Mit dem Mord an den einundzwanzig Polizisten habe ich nichts zu tun.«
    »Dasch glaube ich, aber esch ischt eine bedauernschwerte Tatsache, dasch Schie geschtanden haben, schie getötet tschu haben.«
    »Dazu wurde ich gezwungen. Warum um alles in der Welt sollte ich sie umbringen wollen?«
    »Keine Ahnung«, sagte Mr. Jackson. »Die Motive meiner Klienten schind mir schon immer ein Rätschel geweschen. Tatschache ischt, daß schich die Beweische gegen Schie recht übertscheugend anhören. Schie hatten die Gelegenheit, und die Waffen wurden in Ihrem Beschitsch gefunden. Auscherdem haben Schie in einem von Ihnen unterschriebenen Geschtändnisch tschugegeben, schie getötet tschu haben. Ich schlage vor, Schie ändern Ihren Einschpruch von nicht schuldig in schuldig, aber wahnschinnig.«
    »Ich bin trotschdem nicht wahnschinnig«, schrie der Bischof. »Ich bin nicht hier, um mich beleidigen tschu laschen«, sagte Mr. Jackson.
    »Vertscheihung«, sagte der Bischof. »Ich meine, Verzeihung.«
    »Ich werde Ihren Einschpruch ändern«, sagte Mr. Jackson abschließend. »Esch ischt ja Wahnschinn.«
    »Wahrscheinlich«, sagte der Bischof.
    »Esch ischt bescher alsch gehängt tschu werden«, sagte Mr. Jackson, und sie gingen wieder in den Gerichtssaal. Der Prozeß ging schnell voran. Als der Nachmittag sich seinem Ende zuneigte, war die Anklage vorgetragen, und Mr. Jackson hatte keinen Versuch zu einer durchdachten Verteidigung unternommen. Er verließ sich angesichts des offenbaren Wahnsinns des Angeklagten auf die Milde des Gerichts.
    In seiner abschließenden Rede an die Geschworenen, die man aus den nächsten Verwandten der ermordeten Polizisten ausgewählt hatte, sprach Gerichtsrat Schalkwyk so kurz und unparteiisch, wie man es an ihm nicht gewohnt war. »Wir haben es von der Staatsanwaltschaft gehört«, brummelte er, obwohl gar kein Zweifel bestand, daß er es wegen seiner Taubheit nicht gehört hatte, »daß der Beschuldigte diese Verbrechen begangen hat. Sie haben mit eigenen Augen das Geständnis des Angeklagten gesehen, und Sie haben den Einspruch der Verteidigung vernommen, daß ihr Klient geisteskrank sei. Nun könnte man vielleicht meinen, es spräche einiges für die Vermutung, daß ein Mann, der einundzwanzig Polizisten ermordet und dann ein Geständnis unterschreibt, in dem er das zugibt, offensichtlich nicht ganz bei Verstand ist. Es ist jedoch meine Pflicht, Sie darauf hinzuweisen, daß angesichts der überwältigenden Beweise, die gegen ihn vorliegen, sich hinter einer Geisteskrankheit zu verkriechen nicht die Handlungsweise eines geisteskranken Menschen ist. Es ist dies eine höchst vernünftige Handlungsweise und dazu eine, die eine Auffassungsgabe verrät, wie sie nur in einem intelligenten und gesunden Geist zu finden

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