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Um Leben Und Tod

Um Leben Und Tod

Titel: Um Leben Und Tod Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Barbara Hoehn , Ortwin Ennigkeit
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ihn geführten Strafverfahren verwertet worden seien.
    â€“Mit seiner Entscheidung vom 10. April 2007 erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Beschwerde in Teilen für zulässig (AZ: 22978/05).
Die fünfte Kammer des Gerichtshofes entschied am 30. Juni 2008, dass Gäfgen nicht mehr behaupten könne, Opfer einer Verletzung von Art. 3 zu sein, dass das Verfahren insgesamt nicht unfair war und Art. 6 nicht verletzt wurde.
    â€“Gegen diese Entscheidung hat Gäfgen um Entscheidung der Großen Kammer des EGMR nachgesucht. Diese entschied am 1. Juni 2010, dass der Beschwerdeführer weiter für sich beanspruchen kann, Opfer einer Verletzung von Art. 3 zu sein und dass eine Verletzung von Art. 3 vorlag, dass aber weiterhin keine Verletzung von Art. 6 gegeben sei.
    Am 12. Juni 2003 richtete die Schweizer Sektion von Amnesty International eine »Botschaft«, nämlich eine in der Delegiertenversammlung vom 12. und 13. April 2003 in Genf einstimmig angenommene Resolution, an den Frankfurter Polizeipräsidenten: Die Amnesty-Sektion bezog ihre Informationen ausschließlich aus Veröffentlichungen in den Medien. Sie beklagte, dass die Menschenrechte seit dem 11. September 2001 mehr in Gefahr geraten seien und im Namen der »Terrorbekämpfung« Maßnahmen gebilligt oder gutgeheißen würden, die internationalen Standards widersprächen. Dazu zähle die Aussage des Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, es seien »Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können«. Unkritisch und populistisch wurde in der Resolution der Begriff der »Folter« missbraucht:
    Â»Bei allem Verständnis für die Sorge um das Leben eines Kindes muss mit aller Deutlichkeit gesagt werden, dass das Folterverbot unter keinen Umständen zur Disposition stehen kann und darf. Selbstverständlich muss alles unternommen werden, um Menschenleben zu retten, dies darf aber nicht dazu führen, dass grundlegende Errungenschaften eines Rechtsstaates aufs Spiel gesetzt werden.«
    Auf Nachfrage der Frankfurter Neuen Presse , ob im Falle Jakob von Metzler das Leben des entführten Kindes hätte gefährdet, notfalls geopfert werden sollen um der körperlichen Unversehrtheit des Entführers willen, zog sich ihr Sprecher Dawid Bartelt zurück: »Wir werden uns auf eine Einzelfalldiskussion nicht einlassen. Wenn man so an die Sache herangeht, kommt man im Interesse der Menschenrechte nicht weiter.« ( FNP , 21.02.2003)
    Zu der sehr späten Einleitung von Ermittlungen gegen Vizepräsident Daschner und mich im Januar 2003 erklärte Oberstaatsanwalt Rainer Schilling gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (19.02.2003), man bewege sich auf unsicherem Eis. Es handele sich um »hochgradig umstrittenen Rechtsraum«. Deshalb habe man ein Gespräch mit der Polizeiführung abgewartet und danach erst die Ermittlungen eingeleitet.
    Später behauptete er, dass er von dem Vermerk des Polizeivizepräsidenten erst am 15. Januar 2003 Kenntnis erhalten habe – prompt folgten neue negative Schlagzeilen: »Zweifel an Aussagen von Polizei-Vizechef Daschner«, »Daschner lügt«. Am 1. Oktober habe Schilling lediglich eine »Gerüst-Information« erhalten, von Oktober bis Januar habe die Sache »wegen Urlauben und Dienstreisen« geruht. Immerhin musste er einräumen, dass er bereits am 1. Oktober 2002 seinen Behördenleiter informiert und eine Woche später einen eigenen Aktenvermerk angefertigt hatte.
    Mit Schreiben vom 25. Februar 2003 beantragte Staatsanwalt Möllers beim Polizeipräsidium Frankfurt die Erteilung von Aussagegenehmigungen für KOR Edwin F., KOR Werner T., KOR Achim W., AD Ritter, KHK Mohn, KOK Oehl und den Polizeipsychologen Stefan S. Er wurde darauf hingewiesen, dass Mitteilungen im dienstlichen Verkehr, offenkundige Tatsachen sowie Tatsachen, die ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen, nach § 75 des Hessischen Beamtengesetzes nicht der Amtsverschwiegenheit unterliegen und eine Aussagegenehmigung nach der geltenden Erlasslage nicht erforderlich war.
    Drei Tage später, am 28. Februar 2003, berichtete die Frankfurter Neue Presse , es habe intensive Kontakte zwischen dem für die Polizei zuständigen Innenministerium und dem Justizministerium gegeben, wie der Fall Daschner geregelt werden könnte.
    Dabei sei Einigkeit erzielt worden, den

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