...und was machen wir am Nachmittag? Satirisches über ein kleines Land
eingestuft. Und erzählen Sie mir gefälligst nicht, daß es aus Holz ist, denn in Paragraph 117/82/kp steht kein Wort davon, aus welchem Material ein Pferd hergestellt wird. Ein Pferd ist ein Pferd.«
Da er jedoch nicht nur Beamter, sondern auch Mensch war, riet er mir, in einer Eingabe an die Zollbehörde das Pferd als »Spielzeug« zu deklarieren.
Die Eingabe ging ihren vorschriftsmäßigen Weg, und schon nach wenigen Wochen erhielt ich den abschlägigen Bescheid. Ich beauftragte sofort einen Rechtsanwalt, der zu dem Schluß kam, daß die Höhe des Zollbetrags auf den Vermerk »für Reitzwecke« zurückginge. Die Zollgebühr für Nutzpferde sei bedeutend niedriger. Wir baten daher, das Pferd als »Nutzpferd« einzustufen.
Bald darauf erschien ein hoher Beamter des Landwirtschaftsministeriums und machte mich darauf aufmerksam, daß ich vergessen hatte, den Namen des Pferdes anzuführen.
»Schultheiß«, sagte ich, denn ich besaß einen pferde-gesichtigen Freund, der so hieß. Der Beamte notierte den Namen und übergab mir eine Kopie.
Von da an ging alles glatt. Das Landwirtschaftsministerium verständigte mich, daß ich Schultheiß als Nutzpferd führen dürfe, sobald ich den Nachweis erbracht hätte, daß ich ihn für die Zucht benötige. Da es ein offenes Geheimnis war, daß ich keine Pferdezucht besaß, wandte ich mich von neuem an meinen Anwalt, der mir nach Prüfung der einschlägigen Gesetze mitteilte, daß schon der Besitz einer einzigen Stute mich zur Haltung eines Hengstes berechtige. Wir verständigten das Landwirtschaftsministerium, daß meine Stute Brunhilde in Jaffa eingestellt sei. Ein Jockey bestätigte mir gegen nur 50 Pfund, daß Brunhilde rossig und ein sofortiges Eingreifen Schultheißens von größter Wichtigkeit für die israelische Pferdezucht wäre.
Eine Woche später läutete es an meiner Tür. Zwei Detektive mit Hausdurchsuchungsbefehl drangen ein. Der Staat Israel hatte mich auf Betrug verklagt.
»Sie wollen uns einreden, daß ein Schaukelpferd Fohlen kriegen kann?« schnauzte einer der Detektive mich an.
»Halten Sie uns für komplette Idioten?«
Ich bejahte, packte das Nötigste zusammen und nahm Abschied von meinem Weib. Erst im letzten Augenblick fand ich meine oft bewährte Schlagfertigkeit wieder.
»Aber meine Herren«, sagte ich. »Wissen Sie denn nicht, daß auch Brunhilde ein Schaukelpferd ist?«
Die Detektive flüsterten miteinander, entschieden, daß dies natürlich die Sache grundlegend ändere, und verabschiedeten sich. Zwei Stunden später erhielt ich eine Rechnung über 117 Pfund für »Stallgebühren für Hengst Schultheiß«. Ein weiterer Zwischenfall ergab sich mit dem von der Regierung eingesetzten Tierarzt, der den staubbedeckten Schultheiß im Zolldepot untersuchte und einen »unhygienischen Zustand, möglicherweise ansteckend« diagnostizierte.
Das wäre gefährlich geworden, aber zum Glück stellte sich heraus, daß ein Vetter des Pferdedoktors mit dem Schwager von Frau Toscanini verwandt war, die den Zusatz »Die Zeugungsfähigkeit des Hengstes ist zweifelhaft« durchsetzte.
Leider waren damit immer noch nicht alle Schwierigkeiten aus der Welt geschafft. Das Landwirtschaftsministerium wollte wissen, wo ich die Schaukelstute namens Brunhilde gekauft und wieviel Luxussteuer ich für sie bezahlt hätte. Zu diesem Zeitpunkt gab mein Anwalt mit der Begründung, daß er eine Familie erhalten müsse, meinen Fall ab.
In der darauffolgenden Nacht wurde ich verhaftet.
Die Verhandlung war kurz. Dank meiner bisherigen Unbescholtenheit bekam ich nur zwei Jahre Gefängnis. Die drei Monate, die ich in Verkehr mit den Behörden gestanden hatte, wurden mir angerechnet.
Man wies mich in die Zelle Nummer 18 des alten Gefängnisses von Jaffa ein. Anfangs litt ich sehr unter dem ungerechten Urteil und vor allem unter der Einsamkeit, aber eines Tages ging die Zellentür auf, und ich erhielt die Gesellschaft eines gutartigen, wenngleich etwas heruntergekommenen Zugpferdes. Es war gleichfalls wegen Betrugs verurteilt worden, weil es sich vor den Hafenbehörden in Haifa als Schaukelpferd ausgegeben hatte.
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