Unheil - Warum jeder zum Moerder werden kann Neue Faelle des legendaeren Mordermittlers
plünderte sie die Konten ihres Patienten, ohne ihren Schuldenstand jedoch wesentlich zu verringern. Mit dem erschlichenen Geld fuhr sie allabendlich, nachdem sie ihren Patienten mit Rohypnol in den Schlaf versetzt hatte, in die Spielbank nach Bad Wiessee oder Garmisch-Partenkirchen.
Nach acht Monaten war der Kontostand auf wenige tausend Euro geschrumpft, sodass die Gefahr bestand, ihre kriminellen Machenschaften könnten auffliegen, sollten die laufenden Kosten nicht mehr bedient werden können. Therese O. begann Wertgegenstände zu verkaufen, insbesondere den Schmuck der verstorbenen Ehefrau. Gleichzeitig forderte ihre Bank die Zurückzahlung des Kredits, auch das Finanzamt drohte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen an. Doch jetzt war nichts mehr da, nur noch die wertvolle Wohnung. Mit dem Tod des alten Mannes wäre sie von ihren finanziellen Sorgen befreit. Es musste nur noch der Erbfall eintreten – und zwar bald.
Zunächst befahl Therese O. dem jungen Arzt, Dr. von W. Tramal zu verschreiben, da er angeblich an starken Schmerzen litt, ausgelöst durch schwere Arthrose. Der junge Doktor wagte nicht nachzufragen. Schließlich war Schwester Therese über jeden Verdacht erhaben, was ihre pflegerische Erfahrung und ihre medizinischen Kenntnisse betraf. Außerdem verdankte er ihr seine Praxis, wenngleich er sie nicht voll nutzen konnte. Da er nur wenige Patienten hatte, war er vorwiegend in Altenheimen unterwegs und arbeitete hauptsächlich für Pflegedienste.
Aber Tramal reichte Schwester Therese nicht. Sie steigerte die »Behandlung« ihres Pflegebefohlenen und verabreichte ihm ohne Rücksprache mit dem Arzt Mittel, die den bereits sehr hohen Blutdruck abwechselnd weiter hochschnellen und dann wieder absinken ließen. Medikamente wie Catapresan, Lopirin oder Nitrendipin verordnete sie ihm eigen mächtig. Schließlich gab sie noch vor, Tramal sei gegen die starken Schmerzen nicht mehr ausreichend, und verabreichte ihrem Patienten extrem starke, opiathaltige Schmerzmedikamente wie Dilaudid-Ampullen und Durogesic- 100 -Pflaster – stärkste Schmerzmittel, die unter das strenge Betäubungsmittelgesetz fallen.
Die Apothekerin, von der Therese O. die Medikamente bezog, sah keinen Anlass, die ordnungsgemäß ausgestellten ärztlichen Rezepte infrage zu stellen. Sie machte sich allerdings sehr wohl Gedanken darüber, wozu die stets freundlich und kompetent wirkende Altenpflegerin diese Unmengen an starken Arzneimitteln benötigte. Dass Therese O. nur einen einzigen Patienten zu versorgen hatte und dass sie die starken Schmerzmittel zudem überdosiert verabreichte, war der Apothekerin freilich nicht bekannt. Hätte sie es gewusst, wäre ihr einiges klar gewesen, denn dahinter konnte nur eine einzige Absicht stecken: die rasche Herbeiführung des Todes.
Es ging jedoch noch weiter. Um neben den starken Schmerzen angebliche Unruhezustände und Depressionen behandeln zu können, verabreichte Therese O. dem arg- und wehrlosen Dr. von W. nicht nur Rohyp nol, ein starkes Schlafmittel, sondern auch Antidepressiva wie Insidon. Der Mann wurde zunehmend verwirrter und gleichzeitig immer schwächer. Er wollte nur noch schlafen, die klaren Momente reduzierten sich. Es trat also genau das ein, was die Pflegerin beabsichtigt hatte und womit sie die Isolation des kranken Dr. von W., der ihr bedin gungslos vertraute, als notwendig begründen konnte. So musste selbst die neugierige, misstrauische Nachbarin unverrichteter Dinge wieder gehen. Dass Maria Z. allerdings die Einschaltung des Vormundschaftsgerichts initiierte, konnte Therese O. nicht ahnen. Als die Behördenmitarbeiterin auf der Bildfläche erschien, geriet Therese O. in Panik. Ein amtlicher Pfleger würde die finanziellen Machenschaften aufdecken und sicher ihre Erbeinsetzung widerrufen. Außerdem musste sie befürchten, dass die falsche Hypertonie-Therapie und die medi zinisch nicht indizierte Schmerzbehandlung mit Opiaten als Tötungsversuch erkannt werden könnten. Therese O. durfte nicht mehr länger warten, sie musste den Tod ihres Patienten auf andere Weise herbeiführen.
Eine Woche später war es dann so weit. Obwohl sie Dr. von W. in den letzten drei Wochen mehr als 25 Ampullen Dilaudid und mehrere Membranpflaster Durogesic verabreicht hatte, wollte dieser zähe Mensch einfach nicht sterben. Sie musste ihn also auf anderem Wege töten.
Am Abend zitierte Therese O. den jungen Hausarzt zu sich. Sie wusste zwar, dass er ihr glauben würde, konnte jedoch nicht sicher sein,
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