Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen
nehmen. Doch je älter man wird, desto schwieriger wird es, und oftmals ist gar keine Absicherung mehr möglich. Entweder weil man schlichtweg zu alt, gesundheitlich angeschlagen oder die Police unbezahlbar ist. Doch leider sind nur wenige junge Frauen für die Pflegevorsorge zu begeistern. »Unbedingt weiterführen!«, lautet meine Empfehlung, und »eher noch aufstocken«. Ich rechne vor: Wird sie mit 70 pflegebedürftig, hat sie bis dahin Beiträge von insgesamt 10.200 Euro (ohne Berücksichtigung notwendiger Beitragserhöhungen) einbezahlt und kann auf das private Tagegeld vertrauen. Bleibt sie gesund, »⦠dann ist das noch viel besser!«. Bei Risikoabsicherungen geht es um die Absicherung und nicht um den Kapitalaufbau.
Ihre Altersvorsorge geht Jutta mit einer Basis-(Rürup-)Rente an und legt sich auf eine monatliche Zahlung von 200 Euro fest. Sie könnte zwar jetzt sogar 500 Euro zahlen, doch ob sie das dauerhaft durchhält, ist fraglich. »Legen Sie sich besser nur auf die Summe fest, die realistisch ist.« Es ist Quatsch, in eine Versicherung zu zahlen, wenn gleichzeitig das Konto ins Minus rutscht.
RegelmäÃig sparen und unregelmäÃig aufstocken
Jutta spart monatlich 200 Euro bis zum Alter von 67 an. Ihr Vertrag sieht eine flexible Rentenabrufphase vor, sie muss sich also nicht heute mit 36 auf einen Termin für den Ruhestand festlegen. Gleichzeitig nehmen wir noch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit auf. Zusammen mit ihrer bereits bestehenden
Police ist dann der Schutz sinnvoll an ihr jetziges Einkommen angepasst. Was die neuen Rentenmodelle, zu denen ja auch die Rürup-Rente gehört, besonders für Selbstständige so interessant macht, ist die Möglichkeit von freiwilligen, flexiblen Zuzahlungen. Ich erinnere meine Kundinnen und Kunden einmal jährlich im Herbst daran. Dann wissen die meisten Selbstständigen, ob sie Geld anlegen können und ob ihr Einkommen hoch genug sein wird, sodass auch der steuerliche Effekt zum Tragen kommt. Jutta entschlieÃt sich für eine Rürup-Rentenversicherung auf Aktienfondsbasis mit Garantie.
So könnte sich Juttas Basis-(Rürup)-Rente in den nächsten drei Jahren entwickeln:
Ihre Rürup-Rente ist bei der Auszahlung mit 67 im Jahr 2042 zu 100 Prozent steuerpflichtig. Wenn sie ab 2015 jedes Jahr zum laufenden Beitrag 5.000 Euro dazuzahlt, kann sie eine lebenslange Rente von 2.140 Euro erreichen (Renditeannahme: 4,5 Prozent; Garantierente: 880 Euro).
Fondspolice mit Indexbeteiligung
Die Wertentwicklung dieser Rürup-Rente hängt von der Entwicklung des europäischen Aktienindex EURO STOXX 50 und der Ãberschussbeteiligung ab. Die Zusage, dass die eingezahlten Beiträge komplett gegen Kursverluste geschützt sind, gilt wie bei allen Garantieaussagen zum Ende der Laufzeit. Diese Garantiezusage bezahlt die Kundin insofern, als die Versicherung die Indexgewinne nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz (dem »Cap«) der Police gutschreibt. Der Rest verbleibt bei der Versicherung, die damit die Kursverluste der schlechten Aktienjahre ausgleicht. Den vereinbarten Rentenbeginn kann sie auf das Jahr 2035, den frühestmöglichen Rentenbeginn für ihre Rürup-Rente, vorziehen. Sie wäre dann 60 Jahre alt.
Fakten zur Basis-(Rürup)-Rente
Was ist eine Rürup-Rente?
Sie wurde nach ihrem Erfinder, dem Wirtschaftswissenschaftler Dr. Bert Rürup, benannt. Sie ist das Gegenstück zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten und für mich die Absicherung für alle Selbstständigen, für Unternehmer und für den einen oder anderen gesetzlich Rentenversicherten. Auch wenn das Modell nicht pauschal für jeden ideal ist, kann man aber durchaus festhalten: Selbstständig + hohe Steuerbelastung = Rürup!
Rürup hat viele Vorteile, aber auch Einschränkungen
Ein gewisses Manko ist der Hinterbliebenenschutz, auch wenn die Bedingungen 2007 nachgebessert wurden. Grundsätzlich ist die Rürup-Rente eine Rente für den Versicherungsnehmer und damit nicht vererbbar. Stirbt er, fällt das Vermögen in den gesamten Topf der Versicherungsgemeinschaft, von dem alle Rürup-Sparer profitieren. Das ist vorteilhaft für alle, denen es ausschlieÃlich um die
eigene Vorsorge geht. Es kann auch ein Hinterbliebenenschutz vereinbart werden, der allerdings nur für den Ehepartner oder (kindergeldberechtigte) Kinder greift. Stirbt der
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