Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen
Firma auf ihren Namen umgeschrieben wird, will sie weiter ansparen.
Nachdem die Betriebsrente des Verlags nur auf die Ansprüche beschränkt ist, die sie während der Betriebszugehörigkeit angesammelt hat, und nicht mehr wie geplant wächst, hat ihr Altersvorsorge-Fundament deutliche Risse bekommen.
Was macht man mit der betrieblichen Altersvorsorge?
â Ãberprüfen Sie, ob und welche Ansprüche Sie aus Betriebsrenten haben, die freiwillige Leistungen des Arbeitgebers waren. Lassen Sie sich von der Personalabteilung ausrechnen, wie hoch diese Rentenansprüche sind.
â Versicherungsnehmer einer Direktversicherung aus Entgeltumwandlung ist die Firma. Als Begünstigter ist der/die Angestellte eingesetzt. Mit dem Ausscheiden aus dem Unternehmen wird bei der Versicherungsgesellschaft die Umschreibung der Police veranlasst, denn das Geld gehört dem Mitarbeiter. Damit ändert sich auch die steuerliche Situation. Alles, was innerhalb der angestellten Tätigkeit angespart wurde, profitiert von der Steuerfreiheit und wird im Rentenalter versteuert. Für alle Beiträge, die nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb angespart werden, gelten die steuerlichen Regelungen für private Policen. Das heiÃt, dass in der Rentenphase die Renten nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden. Die Versicherungen trennen innerhalb einer Police beide Wege.
â Bei arbeitgeberfinanzierten Direktversicherungen steht dem ausscheidenden Arbeitnehmer das Geld aus der Police erst nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit zu.
â Alte Direktversicherungen haben oftmals noch sehr hohe Garantiezinsen. Die bleiben, auch wenn der Vertrag privat weitergeführt wird. Durchhalten lohnt sich also.
Nach vorn schauen. Einen Schritt nach dem anderen gehen. Esther wird deshalb das Angebot ihres Arbeitgebers annehmen, der ihr und anderen Kollegen eine Newplacement-Beratung bezahlt. »Ein kleiner Trost, aber ich muss alles probieren, und vielleicht beginne ich doch noch mal etwas ganz anderes.«
Was Frauen bedenken müssen, wenn der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbietet 1
Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit an, früher aus dem Berufsleben auszuscheiden. Einige von ihnen beschleunigen den Personalabbau und trennen sich vor allem von ihren langjährigen Mitarbeitern auf nicht immer schöne Weise. Für den Fall, dass Betroffene eine Kündigung erhalten, sollten sie unbedingt beachten, dass man sich gegen die Kündigung mittels einer Kündigungsschutzklage nur innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung wehren kann. Das lohnt sich in vielen Fällen und kann vom Betroffenen selbst beim Arbeitsgericht gemacht werden oder durch einen Rechtsanwalt, der dann rechtzeitig eingeschaltet werden muss. Wenn man eine Kündigung erhält, geht normalerweise der Arbeitgeber davon aus, dass der Mitarbeiter Kündigungsschutzklage erhebt und man sich dann vor Gericht irgendwie einigt â am Ende kommt dann meist eine Abfindung heraus als das erste Angebot des Arbeitgebers.
Manchen Mitarbeitern wird die Entscheidung vom Arbeitgeber gleich mit einer Abfindung und Freistellung vom Arbeitsalltag versüÃt. Die Entscheidung, ob das der individuell bessere Weg ist, muss jeder Einzelne selbst treffen. Für viele ist es die Gelegenheit, sich nochmals neu zu orientieren, und oft werden auch lang gehegte Träume erfüllt. Beispielsweise mit der Aufnahme einer Selbstständigkeit. Wie auch immer, es gibt in einem solchen Fall wichtige Punkte zu beachten:
â Unterschreiben Sie niemals (!) sofort einen Aufhebungsvertrag, wenn er Ihnen vorgelegt wird â Sie machen höchstwahrscheinlich ein ganz schlechtes Geschäft!
â Holen Sie sich Rechtsrat. Beraten Sie sich mit Freunden, Familie, Ehegatten! Und kann Sie der Betriebsrat unterstützen?
â Prüfen Sie, ob Sie ordentlich unkündbar sind!
â Wird das Arbeitsverhältnis erst nach Ablauf der geltenden Kündigungsfrist (lt. Gesetz, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag) beendet? Andernfalls haben Sie Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld und unberechtigte GehaltseinbuÃen!
â Ist im Fall einer betriebsbedingten Beendigung festgehalten, dass eine Kündigung unumgänglich gewesen und ausgesprochen worden wäre? Andernfalls haben Sie Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld!
â Haben Sie berücksichtigt, dass die Bundesagentur für Arbeit unter
Weitere Kostenlose Bücher