Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen
muss komplett versteuert werden. Es gibt zwei Möglichkeiten, die Steuerlast im Jahr der Abfindungszahlung etwas zu reduzieren. Mit einer Einmalzahlung in eine Basis-(Rürup-)Rente oder auch mit der sogenannten Fünftelregelung.
Was ist die Fünftelregelung?
Nach dieser gewährt der Fiskus dem Steuerpflichtigen einen kleinen steuerfreien Bonus. Der alte Arbeitgeber ist laut Einkommensteuergesetz verpflichtet, die Lohnsteuer, also auch die Steuern auf die Abfindung, einzubehalten. Bei der Fünftelregelung für Abfindungen wird so gerechnet, als würde man fünf Jahre lang ein Fünftel der Summe erhalten. Die Einkommensteuer muss dennoch auf einen Schlag gezahlt werden. Folgendes Beispiel kann das verdeutlichen:
Eine ledige Arbeitnehmerin verdient 40.000 Euro. Die Steuerlast (Einkommensteuer zzgl. Soli) für dieses Einkommen beträgt circa 7.870 Euro. Nun kommt die Abfindung von 100.000 Euro dazu. Das Einkommen wächst auf 140.000 Euro und die Steuerlast laut der Einkommensteuertabelle auf 51.460 Euro.
Jetzt kommt die Fünftelregelung ins Spiel: Rechnerisch kommt zum normalen Einkommen von 40.000 Euro ein Fünftel der Abfindung, hier 20.000 Euro, dazu, zusammen 60.000 Euro. Laut Grundtabelle beträgt die Einkommensteuerlast für dieses Gehaltsniveau 16.010 Euro. Die Differenz zur normalen Einkommensteuerbelastung sind rund 8.140 Euro (16.010 versus 7.870 Euro). Da die Steuerschuld sofort beglichen
werden muss, werden diese 8.140 Euro mit fünf multipliziert = 40.700 Euro. Insgesamt zahlt die Arbeitnehmerin mit dieser Variante 48.570 Euro, nämlich 40.700 für die Abfindung und 7.870 Euro (normales Gehalt). Die Steuerersparnis beträgt 2.890 Euro (51.460 versus 48.570 Euro). Nicht wirklich viel, aber doch etwas.
Die Fünftelregelung lohnt sich vor allem für diejenigen, die durch eine Abfindung in eine hohe Steuerprogression gelangen. Wer ohnehin schon ein sehr hohes steuerpflichtiges Einkommen hat und bereits dem Spitzensteuersatz unterliegt, hat kaum nennenswerte Steuererleichterungen. Lassen Sie sich in jedem Fall steuerlich beraten, denn nur unter bestimmten Voraussetzungen kann die Fünftelregelung effektiv angewendet werden. So vermeiden Sie Ãrger mit dem Finanzamt.
(Berechnung und Beratung: btu beraterpartner GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Oberursel/Taunus)
Die Finanzplanung ändert sich gravierend
Mit der Summe von 100.000 Euro, wenn es dazu kommt, kann Esther netto also nicht rechnen â es wird wohl um fast die Hälfte geringer sein, wie ihr Steuerberater ermittelt. Ich rate ihr, den gröÃten Teil der Abfindung zunächst liquide zu lassen und ihr Tagesgeld zu erhöhen â es ist ja noch nicht klar, wie lange sie auf ihr Einkommen verzichten muss. Sparpotenzial hat das kinderlose Paar bei den variablen Ausgaben: Freizeit, Kleidung, auch Urlaub. »Kann ich bei meinen Versicherungen etwas kürzen?« Die Frage ist berechtigt, denn Sparen macht keinen Sinn, wenn sich parallel auf dem Girokonto Schulden ansammeln. Mein Rat: auf keinen Fall an den existenziell wichtigen Versicherungen, wie der Krankenversicherung oder dem Schutz vor Berufsunfähigkeit, etwas ändern. Denn auch in Phasen der Arbeitslosigkeit
kann man berufsunfähig werden. Der klassische Fall: guter Job, Firma pleite, arbeitslos, Bewerbungen erfolglos, krank, dauerhaft krank. Eine gute Berufsunfähigkeits-Versicherung zahlt trotz Arbeitslosigkeit, sie richtet sich nach dem zuletzt ausgeübten Beruf.
Einen kleinen Teil der Abfindung legt sie in ihrem Wertpapierdepot an, das Geld ist ja im Notfall verfügbar. Sie entscheidet sich für einen breit gestreuten und aktiv gemanagten EURO-Rentenfonds. Geld aus Abfindungen sollte grundsätzlich als Zukunftsinvestition verstanden werden, sei es für den Schritt in die Selbstständigkeit oder als Anlage für die Altersvorsorge. Doch diese Entscheidungen stehen erst viel später an.
Bei ihren Lebensversicherungen hat sie viele Möglichkeiten (siehe auch Kapitel »Frauen gründen besonnen«) â so lange es geht, möchte sie die Prämienzahlung aufrechterhalten. Das ist notwendig, denn die Altersvorsorgelücke wird in Zeiten der Arbeitslosigkeit gröÃer, zumal die Bundesregierung im Rahmen des Sparpakets 2010 beschlossen hat, die Beiträge zur Rentenversicherung für Arbeitslosengeld-II-Beziehende zu streichen. Auch ihre Direktversicherung, die nach dem Ausscheiden aus der
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