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Vom Geschlechtsverkehr mit Verwandten ist daher abzuraten

Vom Geschlechtsverkehr mit Verwandten ist daher abzuraten

Titel: Vom Geschlechtsverkehr mit Verwandten ist daher abzuraten Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Winfried Schwabe
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Tabakpflanzen kurz nach dem Setzen innerhalb von wenigen Tagen herausgerissen und ihn damit wirtschaftlich nahezu ruiniert. Und da das Land Baden-Württemberg im Vorfeld nichts gegen eine Überpopulation dieser Tiere unternommen habe, müsse es ihm jetzt den daraus entstandenen Schaden ersetzen. Schließlich sei der Staat dafür verantwortlich, die Bürger und vor allem deren wirtschaftliche Grundlagen zu schützen. Und zwar auch vor wild lebenden Tieren. Dies ergebe sich trotz des ins Grundgesetz aufgenommenen Tierschutzes aus den Grundrechten, die schließlich nur die Menschen schützen sollen und im Falle einer wirtschaftlichen Bedrohung dem Tierschutz vorgingen.
    Irrtum. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe mochte dieser Argumentation nicht folgen und erteilte dem Landwirt vielmehr eine Lektion in Sachen Natur- und Tierschutz. Wörtlich heißt es im Urteil: »Es besteht entgegen der Meinung des Klägers keine allgemeine, unmittelbar aus den Grundrechten abzuleitende Verpflichtung des Staates, seine Bürger vor dem Verlust von Einnahmen zu schützen, die ihnen durch wild lebende Tiere entstehen könnten. Es ist vielmehr Sache des Einzelnen, sich bei seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit auf die natürlichen Rahmenbedingungen und gegebenenfalls auf deren Änderung einzustellen. Eine Amtspflicht zur Beobachtung und Regelung des Bestandes an Krähen besteht ebenfalls nicht. Wirtschaftliche Beeinträchtigungen, die ausschließlich auf natürliche Umgebungsbedingungen zurückgehen, hat der Staat nicht zu tragen.«

Oberlandesgericht Karlsruhe — Aktenzeichen: 12 U 11/10

Ohrfeigen aus Jena
Wenn Gemeinden am falschen Ende sparen
    Dass die Städte und Gemeinden derzeit in dramatischer finanzieller Not sind, ist bekannt. Bundesweit kämpfen die Kommunen um jeden Cent – teilweise allerdings mit äußerst skurrilen Mitteln, wie eine erstaunliche Geschichte aus Thüringen zeigt.
    Der eigentliche Fall klingt dabei zunächst banal: Auf dem Bolzplatz einer kleinen Gemeinde in Ostthüringen hatte sich ein Jugendlicher beim Fußballspielen am Kopf verletzt, weil er über die mangelhafte Umzäunung des Sportplatzgeländes gestürzt war. Was im ersten Moment wie ein einfacher Haftungsfall wegen der Verletzung von sogenannten »Verkehrssicherungspflichten« durch die Gemeinde klingt, landete jetzt vor Gericht: Die Kommune hatte sich nämlich geweigert, Schadensersatz zu leisten, und zwar mit überraschender Begründung: Man habe zwar schon seit längerem gewusst, dass der Zaun schadhaft und durchaus gefährlich für die Benutzer der Sportanlage sei, allerdings sei der durch ständigen Vandalismus ramponierte Zaun mit den in der Gemeindekasse zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln nicht zu reparieren gewesen. Und wenn kein Geld da sei, könne eine Gemeinde auch nicht zur Reparatur ihrer Anlagen gezwungen werden. Damit müssten sich die Bürger abfinden.
    Für diese aberwitzige Argumentation gab es nun vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Jena eine schallende Ohrfeige und zudem Nachhilfeunterricht in Sachen Gemeinderecht und Staatsverständnis: Das OLG verurteilte die Gemeinde zum Schadensersatz. Zum einen sei die Kommune als Eigentümerin der Anlage voll verantwortlich, insbesondere deshalb, weil sie »sehenden Auges« die Gefahr für die Nutzer des Sportplatzes hingenommen habe. Im Hinblick auf die leere Gemeindekasse erlaubten sich die Richter dann folgende Bemerkung: »War die Zaunanlage mit den zumutbaren und vorhandenen Haushaltsmitteln nicht in einem gefahrlosen Zustand zu halten, hätte der stark beschädigte Zaun konsequenterweise abgebaut oder der Bolzplatz sogar ganz geschlossen werden müssen. Die Gemeinde als Betreiber der Anlage ist nämlich rechtlich verpflichtet, den Benutzern den höchstmöglichen Sicherheitsstandard zu bieten. Wenn die dafür erforderlichen Mittel fehlen, kann dies selbstverständlich nicht zur Haftungsfreistellung der Gemeinde und damit zu einem Nachteil für die Bürger führen.«

Oberlandesgericht Jena — Aktenzeichen: 4 U 594/09

Die Mafia muss man melden!
Versicherungen ohne Gnade
    Wer von der Mafia bedroht wird, hat in aller Regel genug Sorgen. Besonders bitter traf es allerdings einen Gaststättenbesitzer aus Hamburg, dessen Fall kürzlich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) landete: Besagter Gastwirt erhielt eines Tages anonyme Anrufe

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