Vor der Flagge des Vaterlands
Vergnügungsyach-
ten gebräuchlich sind. Ingenieur Serkö und Kapitän Spade
plauderten mit ihm.
»Sie beeilen sich nicht gerade, uns ihren Gruß darzu-
bringen, die Herren Offiziere von der Bundesmarine«, be-
merkte Ingenieur Serkö.
»Mögen Sie kommen, wann es ihnen beliebt«, erwiderte
Graf d’Artigas in sehr gleichgültigem Ton.
»Ohne Zweifel erwarten sie die ›Ebba‹ am Einlauf zum
Hatteras-Inlet«, bemerkte Kapitän Spade.
»Mir soll’s recht sein!« schloß der reiche Yachtbesitzer.
Damit versank er wieder in die phlegmatische Sorglosig-
keit, die er gewöhnlich zur Schau trug.
Die Ansicht von Kapitän Spade schien sich zu bestäti-
gen, denn offenbar hielt die ›Ebba‹ auf das genannte Inlet
zu. Wenn die ›Falcon‹ noch keine Anstalt traf, sie hier zum
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Stehen zu bringen, würde sie das jedenfalls tun, wenn sie
sich am Eingang der engen Durchfahrt zeigte. Hier war es
ganz unmöglich, sich der vorgeschriebenen Durchsuchung
zu entziehen, wenn sie vom Pamplico-Sund aus nach dem
offenen Meer segeln wollte.
Es hatte auch gar nicht den Anschein, als versuchte sie
die zu verhindern. Thomas Roch und Gaydon mußten je-
denfalls so sicher versteckt sein, daß die Staatsbeamten sie
nicht entdecken konnten.
Diese Annahme war wohl erlaubt; vielleicht hätte Graf
d’Artigas keine so große Zuversicht gezeigt, wenn er ge-
wußt hätte, daß der Kreuzer und die kleinen Zolldampfer
auf die ›Ebba‹ ganz besonders aufmerksam gemacht wor-
den waren.
Wirklich hatte der Besuch des Fremden in Healthful
House eine gewisse Beachtung auf ihn gelenkt. Der Direktor
konnte zwar keinerlei verdächtige Ahnung über die Gründe
dieses Besuchs haben. Doch waren der Patient und des-
sen Pfleger nur wenige Stunden nach seinem Weggang aus
der Anstalt entführt, in dieser Zeit aber im Pavillon Nr. 17
kein anderer Besuch empfangen worden und niemand mit
Thomas Roch zusammengekommen. Jetzt erwachte natür-
lich der Verdacht, und die Verwaltung fragte sich, ob nicht
jene Persönlichkeit ihre Hand dabei im Spiel gehabt habe.
Nachdem er sich über Örtlichkeit und Lage des Pavillons
hinlänglich informiert hatte, konnte ja der Begleiter von
Graf d’Artigas die Riegel an der Pforte zurückgeschoben
und den Schlüssel an sich genommen haben. So brauchte
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er nach Dunkelwerden nur in den Park hineinzuschleichen
und die Entführung mußte verhältnismäßig leicht zu be-
werkstelligen gewesen sein, da die ›Ebba‹ höchstens 2 bis
3 Kabellängen von der Parkmauer verankert lag.
Diese Verdachtsmomente, die dem Direktor und dem
Personal der Anstalt erst beim Beginn der Untersuchung
des Falls vor Augen getreten waren, verstärkten sich, als
man die Goélette die Anker lichten und durch das Mün-
dungsbecken der Neuze in Richtung auf eine der Durch-
fahrtsstraßen des Pamplico-Sunds steuern sah.
Darauf gestützt, erging nun an die Behörden von New
Berne der Befehl, daß der Kreuzer ›Falcon‹ und die Zoll-
dampfer der Goélette ›Ebba‹ folgen, sie vor dem Passieren
einer der Verbindungsstraßen anhalten und gründlichst
durchsuchen sollten, so daß weder Kabinen, noch Mann-
schafts- oder Wirtschaftsräume und auch der Laderaum des
Schiffes nicht undurchsucht blieben. Die Weiterfahrt sollte
ihr nicht eher gestattet werden, als bis man die Gewißheit
hätte, daß Thomas Roch und Gaydon nicht an Bord wären.
Graf d’Artigas mochte wohl kaum ahnen, daß auf ihm
ein besonderer Verdacht ruhte und seine Yacht den Offizie-
ren und Zollbeamten eigens zur Durchsuchung empfohlen
war. Doch selbst wenn er das gewußt hätte, würde sich der
so hochmütige, nichts achtende Besitzer der Yacht darum
nicht die mindeste Sorge gemacht haben.
Gegen 3 Uhr nachmittags manövrierte die Goélette, die
bisher eine Seemeile vom Hatteras-Inlet kreuzte, so, daß sie
nach der Mitte der Durchfahrt zulief.
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Nachdem sie einige seewärts segelnde Fischerbarken
durchsucht hatte, wartete die ›Falcon‹ jetzt am Eingang der
genannten Wasserstraße. Aller Wahrscheinlichkeit nach
hatte die ›Ebba‹ nicht die zwecklose Absicht, unbemerkt
zu entkommen oder sich durch schnelles Davonsegeln den
Formalitäten zu entziehen, denen sich jetzt alle auf dem
Pamplico-Sund befindlichen Fahrzeuge unterwerfen muß-
ten. Kein einfacher Segler hätte ja die Verfolgung durch ein
Kriegsschiff vereiteln können, und wenn die Goélette der
Aufforderung zum Gegenbrassen nicht
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