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Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt (German Edition)

Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt (German Edition)

Titel: Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Wilhelm Schlötterer
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großer Zahl erwartete Pilgerkundschaft nicht einstellen. Ein Rechtsanwalt, der dort einkehrte, sprach einen Angestellten darauf an, dass das Hotel so leer wirke. Zu seinem Erstaunen erhielt er die Antwort: von wegen »leer«, das Hotel sei ausgebucht, die Staatsregierung habe die Zimmer für Staatsgäste gebucht. Konnte das sein? In Altötting, so weit weg von München, das über viele Hotels verfügt? Wurde Tandler auf diese Weise subventioniert? Oder war es ein Zufall?
    Die Kriminalhauptkommissare Stephan Sattler und Robert Mahler
    Hier ist nochmals auf das Schicksal der beiden Kriminalbeamten Sattler und Mahler einzugehen, gegen die im Zuge der bereits geschilderten Ermittlungen gegen das Großlabor Schottdorf Strafverfahren eingeleitet wurden. Es war evident, dass diese Strafverfahren völlig unbegründet waren, dass sie lediglich eine Sanktion darstellten. Und ohne jede sachliche Notwendigkeit hielt die Staatsanwaltschaft diese Verfahren rund zweieinhalb Jahre offen, bevor sie sie nach Paragraf 170, Absatz 2 der Strafprozessordnung einstellte. Was bedeutet, dass eine Straftat nicht vorlag.
    Beiden Beamten setzte diese lange Verfahrensdauer enorm zu, die nur dann erklärlich gewesen wäre, wenn umfangreiche Ermittlungen erforderlich gewesen wären. Aber das war nicht der Fall. Kriminalhauptkommissar Sattler wurde als Falschaussage vorgeworfen, dass er, wie erwähnt, vor Gericht ausgesagt hatte, nach dem Fund der Unterlagen über eine Parteispende Schottdorfs an Ministerpräsident Stoiber seien die Ermittlungen »von oben« abrupt gestoppt worden und er habe noch nie einen so schweren Eingriff in ein Ermittlungsverfahren erlebt. Dieser Sachverhalt war so simpel, da musste nicht erst groß nachgeforscht werden.
    Mahler war nur ein »kleiner« Sachbearbeiter. Seine Berichte waren von den Vorgesetzten genehmigt sowie von der Staatsanwaltschaft und dem Ermittlungsrichter geprüft worden. Dass man allein ihn mit Strafverfolgung überzog, lässt den Schluss zu, dass man »das Übel an der Wurzel packen wollte«.
    Die Kriminalbeamten Sattler und Mahler sahen sich psychisch unter Druck gesetzt, beide spürten schließlich auch starke gesundheitliche Beeinträchtigungen. Man nahm ihnen Arbeitsfreude und Lebensfreude, sie wurden an andere Stellen versetzt. Man kann sich kaum vorstellen, wie es verbittern muss, in einem angeblichen Rechtsstaat für rechtmäßiges Verhalten abgestraft zu werden – von Leuten, die sich unentwegt als Verfechter von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie ausgeben.
    Aber es gelang nicht, sie zu zermürben. Mahler erhielt schließlich doch noch mit mehr als zweijähriger Verspätung seine Regelbeförderung, allerdings wohl nur deshalb, weil er »signalisiert« hatte, nicht mehr länger in der Vergangenheit herumzustochern. Sattler konnte hingegen jede Hoffnung auf Beförderung begraben.
    Wie wollen die Justizministerin Merk, ihr Generalstaatsanwalt Strötz und der Oberstaatsanwalt Nötzel rechtfertigen, dass diese untadeligen und engagierten Beamten grundlos in Bedrängnis gebracht wurden, und das über so lange Zeit? Ihnen musste klar sein, wie sehr Sattler und Mahler unter diesen Beschuldigungen zu leiden hatten. Und sie wussten, dass Strafverfahren nicht länger dauern dürfen als unbedingt notwendig – andernfalls macht sich auch der Strafverfolger strafbar wegen Verfolgung Unschuldiger. Dafür sind sie zur Rechenschaft zu ziehen.
    In empörendem Kontrast dazu steht, dass gegen die Beamten des Landeskriminalamts, die seinerzeit wegen der verweigerten Wiederlesbarmachung des gelöschten Datenbands von Max Strauß vor dem Untersuchungsausschuss nachweislich wahrheitswidrig ausgesagt hatten, kein Strafverfahren wegen Falschaussage eingeleitet wurde.

4 Psychiatrisierung
    Die unheilbare Paranoia der hessischen Steuerfahnder
    Die Einführung der Zinsabschlagsteuer ab 1 . Januar 1993 behagte vielen Inhabern unversteuerter Konten ganz und gar nicht. Sie brachten ihr Geld mithilfe der jeweiligen Bank in die Schweiz. Es war ein wahrer Strom von Schwarzgeld, der dorthin abfloss.
    Anfang der 90 er-Jahre durchsuchte die Steuerfahndung Düsseldorf die Dresdner Bank wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Schwarzgeldverschiebungen. Dann nahm die Steuerfahndung Frankfurt 1996 die Commerzbank ins Visier, später die Deutsche Bank und die DG-Bank.
    Das »Bankenteam« der Steuerfahndung Frankfurt umfasste 48 Fahndungsbeamte. Es stand unter der Leitung des sogenannten Bankenkoordinators

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