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Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt (German Edition)

Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt (German Edition)

Titel: Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Wilhelm Schlötterer
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Mollath habe ihm damals mitgeteilt, er mache sich große Sorgen. Petra sei in Geldtransfers verwickelt, die nicht legal seien, er habe das dokumentiert (Name, Geldbetrag, Kontonummer!). Sicherheitshalber habe er alle Daten außerhalb seines Hauses hundertprozentig sicher vor Zugriffen geschützt.
    Im Jahr 2002 habe ihn Petra Mollath erneut angerufen und inständig gebeten, auf ihren Mann einzuwirken. Er würde sich »in ihre beruflichen Belange einmischen. Sie lasse sich das nicht länger gefallen.« Später habe ihn (vermutlich nach der Trennung von ihrem Mann) ein weiterer Anruf von ihr erreicht. Sie habe ihm sinngemäß erklärt:
    »Wenn Gustl meine Bank und mich anzeigt, mache ich ihn fertig. Ich habe sehr gute Beziehungen. Dann zeige ich ihn auch an, das kannst du ihm sagen. Der ist doch irre, den lasse ich auf seinen Geisteszustand überprüfen, dann hänge ich ihm was an, ich weiß auch wie.« Am Schluss des Gesprächs habe sie in etwa gesagt: »Wenn Gustl seine Klappe hält, kann er 500 000 Euro von seinem Vermögen behalten, das ist mein letztes Wort.« Braun weiter: »Petra Mollath hat mir gegenüber zu keinem Zeitpunkt erwähnt, dass ihr Mann sie misshandelt oder gewürgt habe.« Der Kontakt zu den Mollaths sei dann abgerissen. Erst 2010 habe er erfahren, dass Gustl Mollath in die Psychiatrie verbracht worden war.
    Seine eidesstattliche Versicherung übersandte Edward Braun Justizministerin Merk und der Staatsanwaltschaft. Doch es kam keine Reaktion. Und das, obwohl nunmehr feststand, dass Petra Mollath tatsächlich als Kurier Schwarzgeld in die Schweiz transportiert hatte. Zugleich untergrub ihre seinerzeitige Drohung, dass sie ihrem Mann etwas anhängen werde, die Basis seiner Verurteilung.
    Absolut plausibel war die Drohung Petra Mollaths, sie habe »sehr gute Beziehungen«. Jeder der Schwarzgeldkunden war ihr ausgeliefert, musste ihr gefügig sein. Das konnten Ärzte, Anwälte, aber auch Angehörige der Justiz sein. Wer wollte zudem ausschließen, dass auch Juristen betroffen waren, die vielleicht Schwarzgeld geerbt hatten oder deren Ehefrau oder Verwandte über Schwarzgeld verfügten?
    Dass die eidesstattliche Versicherung Brauns zutraf, fand unter anderem eine Bestätigung in einem Brief Gustl Mollaths vom 25 . August 2002 an seine von ihm getrennt lebende Ehefrau. Darin hielt er ihr vor: »Du kamst wieder mit deinem verrückten Angebot: Wenn ich Stillschweigen bewahre, könne ich mit einer halben Million rechnen. Was soll das?« Braun zufolge hatte Petra Mollath ihm seinerzeit aufgetragen, ihrem Mann eben dieses Angebot zu überbringen. Hinzuzufügen ist: Braun kannte diesen Brief bei Abfassung seiner eidesstattlichen Versicherung nicht – der lag zu dieser Zeit noch bei den Gerichtsakten.
    Im Namen Mollaths legte Anwalt Michael Kleine-Cosack Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Fortdauer der Unterbringung ein. Damit hatte die Gegenseite vermutlich nicht gerechnet, denn Mollath war mittellos. Edward Braun als langjähriger Freund des Ehepaars Mollath und ich übernahmen die Kosten. Nur zwei Prozent der Verfassungsbeschwerden haben Erfolg. »Aber hier ist was dran«, bestätigte mir der Anwalt. Denn: »Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist hier nicht einmal ansatzweise gewahrt.« Eine Chance bestand. Doch darauf durfte man sich nicht verlassen. Es galt die Öffentlichkeit zu informieren. Ihr musste bewusst gemacht werden, dass der Fall Mollath eine neue Dimension des Machtmissbrauchs aufzeigte, die alles bisher Dagewesene in den Schatten stellte. Hier ging es um die verbrecherische Anwendung von Gewalt, kostümiert als rechtmäßiges Justizverfahren.
    Mehrere Male schon hatte Edward Braun Justizministerin Merk energisch in diversen Schreiben auf das an Mollath verübte Unrecht hingewiesen, ohne Erfolg. Da übersandte er ihr nochmals seine eidesstattliche Versicherung zu, mahnend: »Sie haben die Pflicht, die Ihnen unterstehende Staatsanwaltschaft anzuweisen, ein Wiederaufnahmeverfahren durchzuführen.« Nach der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft berechtigt und gegebenenfalls verpflichtet, einen solchen Antrag bei Gericht zu stellen.
    Zwei Monate später sollte er aus allen Wolken fallen. Da flatterte ihm ein Beschluss des Landgerichts Regensburg ins Haus: Sein Wiederaufnahmeantrag werde wegen fehlender Antragsberechtigung und Formverstoßes als unzulässig verworfen, er habe die Kosten des Verfahrens zu tragen! Braun hatte eindeutig keinen Antrag

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