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Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt (German Edition)

Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt (German Edition)

Titel: Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Wilhelm Schlötterer
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pseudowissenschaftlich ab. Beide Gutachten seien »Falschgutachten bzw. Gefälligkeitsgutachten«, also vorsätzlich falsch. Er stellte den Kernpunkt heraus: Leipziger und Pfäfflin hätten die von Mollath angegebenen Schwarzgeldverschiebungen völlig willkürlich als Wahnsystem, als paranoides Gedankensystem hingestellt, obwohl man nicht recherchiert habe, ob sie zutrafen. »Eine solche diagnostische Feststellung wäre nur dann wissenschaftlich zulässig, wenn die Aussage über die Schwarzgeldverschiebungen in die Schweiz … nicht der Wirklichkeit entsprochen hätte« und Mollath dennoch darauf »in einer chronifizierten Zuspitzung eines echten Wahnsystems mit Eigenbeziehungen unkorrigierbar beharrt hätte«. Die differentialdiagnostischen Äußerungen Leipzigers zu einer möglichen Schizophrenie seien nur »hilfloses Wortgeplänkel«, um seinem Gutachten einen wissenschaftlichen Anstrich zu geben.
    Pfäfflin habe sich, so Dieckhöfer, einer »geradezu lächerlichen wissenschaftlichen Argumentation« bedient, wenn er ausführte, die Gedanken Mollaths kreisten um einen fernen Punkt von Unrecht und das reale Geschehen spiele lediglich eine untergeordnete Rolle. Er vermeide in grotesker Weise jede Einholung nachprüfbarer Angaben, »nur um auf jeden Fall die Diagnose einer Wahnkrankheit felsenfest zu perpetuieren«. Seine absurden diagnostischen Äußerungen hätten offensichtlich zum Ziel gehabt, den »befürchteten Justizskandal nicht an das Licht der Öffentlichkeit gelangen zu lassen«.
    Prof. Dieckhöfer fasste sein Gutachten in die Form eines Briefes an die Justizministerin Beate Merk. Er schloss mit den Worten, es werde für sie unumgänglich sein, ihre Staatsanwälte anzuweisen, Mollath umgehend auf freien Fuß zu setzen, zumal von einer hochgradigen Gefährlichkeit Mollaths keine Rede sein könne. Denn die Gutachten des Dr. Simmerl und des Dr. Weinberger und »sogar auch das ansonsten wissenschaftlich verheerende Gutachten Prof. Pfäfflins« hätten nichts für Mollath irgendwie Nachteiliges oder Belastendes erwähnt.
    Was würde die Justizministerin nunmehr tun?
    Die Justizministerin Beate Merk im Rechtsausschuss des Landtags
    Am 8 . März 2012 befasste sich der Rechtsausschuss mit dem Fall Mollath. Die Justizministerin zeigte sich hartgesotten, sie stritt alles ab. Das Verhalten der Staatsanwaltschaft sei nicht zu beanstanden. Vor allem versteckte sie sich hinter dem Argument, dass hier unabhängige Gerichte entschieden hätten – deren Entscheidungen dürfe sie nicht einmal bewerten. Doch sie verschwieg, dass Richter sehr wohl einer Dienstaufsicht unterliegen. Gemäß Paragraf 26 des Richtergesetzes musste sie bei Rechtsbeugung und anderen Straftaten einschreiten! Im Fall eines Bayreuther Richters hatte sie das auch getan, ebenso bekannt ist der Fall eines Bamberger Amtsgerichtsdirektors.
    Die Gutachten Prof. Dieckhöfers und Dr. Weinbergers tat sie als unwissenschaftlich ab, das Gutachten des Dr. Simmerl als nicht relevant. Wahrheitswidrig behauptete sie, Prof. Dieckhöfer stütze sich allein auf die Angaben Mollaths. Der Höhepunkt der Unverfrorenheit: Sie gab plötzlich vor, das Vorbringen Mollaths über die Schwarzgeldverschiebungen sei für seine Einweisung in die Psychiatrie nicht maßgeblich gewesen! Doch im Urteil stand: »Auch in der Hauptverhandlung hat sich … die wahnhafte Gedankenwelt des Angeklagten vor allem in Bezug auf den ›Schwarzgeldskandal‹ der HypoVereinsbank bestätigt.« Der Facharzt Leipziger hatte in seinem Einweisungsgutachten, dem sich das Landgericht voll anschloss, ausdrücklich erklärt, »der Bereich der Schwarzgeldverschiebung« sei ein paranoides Gedankensystem. Und Staatssekretär Jürgen Heike hatte bezüglich einer Petition Mollaths an den Landtag 2006 geschrieben: »Sein Bestreben nach Einführung einer Strafverfolgung für forensisches Personal entspricht ebenso der wahnhaften Störung wie seine Auslassungen über Bankgeschäfte und Schwarzgeldaffären.«
    Die Bedrängnis der Beate Merk war offenkundig: Die konstruierte Diagnose »paranoider Wahn« war als falsch enttarnt. Daher hätte sie sofort alles tun müssen, damit Mollath aus der Psychiatrie freikommt. Aber das verweigerte sie. Warum? Jeder andere Justizminister hätte bestürzt über ein Falschurteil die unverzügliche Freilassung herbeigeführt. Warum nur wollte sie ihn weiter wegsperren? Da sie hierfür keinen medizinischen Grund angeben konnte, drängte sich für mich der Verdacht auf, sie müsse ein

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