Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt (German Edition)
Dies würde damit übereinstimmen, dass mir der Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs damals die Frage stellte, ob nach meiner Einschätzung mit einer öffentlichen Untersuchung über die Herkunft des Millionen-Vermögens der Frau Hohlmeier zu rechnen sei. Anscheinend meinte er damit den gesamten Nachlass, mit dem Bezug allein auf die Strauß-Tochter hatte er sich wohl missverständlich ausgedrückt.
In dem von Max Strauß gegen mich vor dem Landgericht Köln angestrengten Prozess wies mein Anwalt auf die Möglichkeit hin, dass im Nachlassverfahren ein viel höherer Betrag als 20 bis 40 Millionen Mark festgesetzt worden sein könnte, und beantragte die Beiziehung der Nachlassakten. Doch Max Strauß bestritt, dass es ein Nachlassverfahren gegeben habe und dass Nachlassakten existierten. Über eine Grundbucheinsicht konnte ich indessen ermitteln, dass es sehr wohl ein Nachlassverfahren gegeben hatte – und zwar beim Nachlassgericht München, geführt unter dem Aktenzeichen 96 VI 9332 / 88 . In diesem Verfahren war am 14 . November 1988 der Erbschein ausgestellt worden. Mit der äußerst befremdlichen, rechtlich falschen Begründung, das Vorbringen sei verspätet und außerdem ein unzulässiger Ausforschungsbeweis, lehnte die Kölner Kammer gleichwohl die Beiziehung der Nachlassakten ab. Es bleibt abzuwarten, wie das Berufungsgericht diese Frage sieht.
Als inländisches Vermögen ist, soweit ersichtlich, anzusetzen:
– von Strauß angesammeltes Bargeld in Millionenhöhe,
– das Grundvermögen, bestehend aus dem Haus in der Hirsch-Gereuth-Straße in München-Sendling, einer Villa in Rottach-Egern am Tegernsee, einer Eigentumsetage im Münchner Listweg und einem Wohnblock in der Wilhelmstraße in München (nach Wolfram Bickerichs Strauß-Biografie),
– eventuell kommt weiteres Vermögen (zum Beispiel Wertpapiere) hinzu sowie möglicherweise nicht bekanntes Grundvermögen, das Strauß – Hinweisen zufolge – in München, Erlangen oder anderswo besessen haben könnte. Aus Bankkreisen verlautet, dass er bei der Bayerischen Vermögensverwaltungsgesellschaft – einer Tochter der Bayerischen Vereinsbank – einen Sack voll Goldmünzen gelagert haben soll. Nachzuweisen ist dies aber nicht.
Als ausländisches Vermögen ist, sofern ersichtlich, anzusetzen:
– das Geld auf Schweizer Konten. In einem Interview mit der Bayerischen Staatszeitung vom 24 . Juli 2009 gab Max Strauß zu, dass es Geld gab, »das auf Schweizer Konten lag«. Der Spiegel berichtete 1994 , Max Strauß habe eingeräumt, dass es »ein paar Millionen« gewesen sein könnten,
– eine Villa in Les Issambres in der Bucht von Saint Tropez an der Côte d’Azur,
– eventuelle Vermögenswerte in Kanada. Dabei soll es sich um Hotels handeln. Fest steht, dass in Kanada eine Gesellschaft » FMS Investments Limited« existierte ( FMS steht für Franz Josef und Marianne Strauß) Nach eigenem öffentlichen Bekunden veräußerte Monika Hohlmeier zum 1 . Januar 1999 ihren Drittelanteil an ihre beiden Brüder. Nach der Rückkehr von einer Kanadareise berichtete Ministerpräsident Max Streibl, der kanadische Premierminister habe ihm erzählt, er kenne die Geschwister Strauß recht gut, weil sie mehrere Hotels in Kanada besäßen.
Falls Strauß Geschäfte im Ausland – zum Beispiel durch Lieferung von U-Boot-Plänen und U-Boot-Teilen nach Südafrika oder im Zusammenhang mit dem saudischen Ölgeschäft der AVIA , mit Airbus-Verkäufen oder dem Milliardenkredit an die DDR – getätigt hat, könnten Provisionen dafür auf ausländische Konten bezahlt worden sein.
Hinsichtlich des Airbus ist zu bemerken, dass Strauß in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender laufend Airbus-Verkäufe im Ausland tätigte. Für ein Airbus-Geschäft mit Kanada ging eine Provision in Höhe von 5 , 2 Millionen Mark auf ein von Karlheinz Schreiber für F. J. Strauß in der Schweiz geführtes Konto ein. Das war wenige Tage vor seinem Tod. Es kann jedoch nicht ernsthaft angenommen werden, dass Strauß erstmals kurz vor seinem Lebensende sich entschlossen hätte, für ein vermitteltes Airbus-Geschäft eine Provision zu verlangen. Dabei ist nicht allein auf Vermögen in der Schweiz abzuzielen (siehe die oben erwähnte Äußerung des Treuhänders der Firma LCF Energie/Zekom in der Schweiz beim Konkursamt Nidwalden, Strauß sei ein Mitgründer). Vielmehr ist auch in Liechtenstein und Luxemburg möglicherweise verstecktes Vermögen einzubeziehen, worauf schon Ludwig Huber in
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