Wahn und Willkür: Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt (German Edition)
Herr Zwick Herrn Strauß Umschläge mit Bargeld überreicht hat.«
Mit der Schilderung Lehmeiers stimmt überein, was der Journalist Werner Biermann mir in einem Brief mitgeteilt hat. Danach hatte er Monika Hohlmeier 2002 in einem gefilmten Interview die Frage gestellt, was an der Behauptung dran sei, ihre Mutter sei »manchmal mit größeren Geldmengen ins Ausland gefahren«. Monika Hohlmeier habe daraufhin bestätigt, dass Marianne Strauß Geld in die Schweiz gebracht habe, allerdings ordnungsgemäß versteuert und als Reaktion auf die terroristische Bedrohung. Biermann beklagte sodann: »Acht Jahre später, Ende Januar 2010 , droht mir jetzt Herr F. G. Strauß rechtliche Schritte an, weil ich auf der Grundlage des damaligen Interviews in zwei Büchern geschrieben habe, Marianne Strauß habe Bargeld in die Schweiz gebracht. Solange aber die Familie Strauß, etwa auch im Zuge eines Gerichtsverfahrens, nicht die entsprechenden Banküberweisungen, Kontoauszüge etc. vorlegt, bleibe ich dabei, dass man die Aussage von Monika Hohlmeier nur so verstehen konnte. Sie war eindeutig.« Es stellt sich die Frage: Warum drohte ihm Franz Georg Strauß rechtliche Schritte an?
Aus den Angaben des Piloten Lehmeier und denen von Monika Hohlmeier selbst folgt: Zu dem Bargeld, das sich nach dem Tod von Strauß im Inland befand, ist noch das Bargeld hinzuzurechnen, das bereits zuvor in die Schweiz gebracht worden war.
Renate Piller, der späteren Lebensgefährtin von Strauß, fiel auf, dass Strauß oft Bündel von Schweizer Franken bei sich hatte. Einmal habe er ihr davon eine Kette bei einem Münchner Juwelier gekauft (s. Lambrecht/Mueller, Die Elefantenmacher ).
Ein höchst erstaunliches Phänomen waren die 300 000 Euro in bar, mit denen Max Strauß die gegen ihn wegen Anlagebetrugs verhängte Geldstrafe bei der Justizkasse bezahlte: Bargeld ohne Ende! Woher kam dieses Bargeld? Diese Frage stellte die Landtagsabgeordnete Susanna Tausendfreund von Bündnis 90 /Die Grünen bei einer öffentlichen Veranstaltung in den Raum. Nahm die Staatsanwaltschaft, wie es bei Bargeld in dieser Größenordnung ihre gesetzliche Pflicht gewesen wäre, Ermittlungen zur Herkunft des Geldes vor? Anscheinend nicht.
Der Umfang des Vermögens
Am 29 . Dezember 1997 schrieb eine Diplomkauffrau einen erstaunlich optimistischen Brief an das Finanzministerium, wo er auf meinem Schreibtisch landete:
Sehr geehrte Damen und Herren,
häufig ist es nicht einfach, einen Überblick über die eigenen Vermögenswerte zu gewinnen, insbesondere bei Vermögen aus Erbschaften. Ich möchte Sie daher sehr höflich um Ihre geschätzte Mithilfe bitten. Vielleicht können Sie aufgrund Ihrer Unterlagen feststellen, ob mir Liegenschaften zustehen, über die ich keine Nachricht erhalten habe. Ich verfüge über einen makellosen Leumund und vermute daher, das eine oder andere Mal bedacht worden zu sein. Bitte verständigen Sie mich über Ihre Nachforschungen.
Mit freundlichen Grüßen
Einen Überblick über das von Strauß hinterlassene Vermögen zu gewinnen, gestaltet sich schwierig. Während ich der zitierten Diplomkauffrau verständlicherweise nicht helfen konnte, vermag ich in diesem Fall jedoch meine Mithilfe anzubieten.
Max Strauß gab in seinem vor dem Landgericht Köln gegen mich unter anderem wegen der Höhe des Nachlasses geführten Prozess an, der Wert des Nachlasses habe weniger als zehn Millionen Mark betragen. Seine Schwester Monika Hohlmeier hatte früher in einem Fernsehinterview auf die Frage des Journalisten Werner Biermann, was an dem Gerücht wahr sei, ihr Vater habe 200 bis 400 Millionen Mark hinterlassen, geantwortet, etwa ein Zehntel davon treffe zu. Das wären 20 bis 40 Millionen Mark. Hingegen veranschlagte der Bäderkönig Eduard Zwick, der mit Strauß eng befreundet war, dessen Vermögen in einem Interview mit dem Spiegel auf 250 Millionen Mark. Dieser Äußerung, die ja dann zumindest für die Höhe des Nachlasses nicht stimmen konnte, traten die Geschwister Strauß, soweit ersichtlich, nicht entgegen.
Wie neuerdings aus einer glaubhaften Quelle aus der Justiz zu erfahren war, soll das Nachlassgericht seinerzeit den Wert des Nachlasses von F. J. Strauß auf deutlich mehr als 20 bis 40 Millionen Mark festgesetzt haben – verbunden mit dem Hinweis, dass die angegebene Summe an der untersten Grenze liegen dürfte, weil die Nachlassgerichte bei den Wertfeststellungen, die auf den Angaben der Erben beruhen, sehr großzügig entscheiden würden.
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