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Walhall. Germanische Goetter- und Heldensagen

Walhall. Germanische Goetter- und Heldensagen

Titel: Walhall. Germanische Goetter- und Heldensagen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Felix Dahn , Therese Dahn
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von Bern bald von einem schwarzen Ross, bald von einem Zwerg abgeholt bei seiner Entrückung. Auch statt des Rattenfängers von Hameln holt etwa ein Zwerg die Kinder ab und lockt sie in den Berg.
    Vermöge ihrer Zauberkünste können sich Zwergenkönige sogar Riesen dienstbar machen. Denn die Welt der Zwerge ist in viele Königreiche gegliedert; solche zaubermächtige, reiche Zwerge waren Laurin, dessen Rosengarten mit seidener Schnur umhegt war; wer die Umfriedung verletzte, büsste mit dem linken Fuss und der rechten Hand. Andre Zwergenkönige herrschten über den Magnetberg im Lebermeer, im Harz (Giebich, ein Beiname Odins, der – um seiner Zauberkunst willen? – später von der verderbten Sage auch wohl als Zwergenkönig gedacht wird); Hans Heiling in Böhmen ist König der Berggeister; Rübezahl in Schlesien ist wohl slavisch, aber mit mancher Beimischung von Zügen aus Elben, Riesen und Zwergen.
    Eine besondere Gruppe der Elben bilden die Wassergeister mannigfaltiger Benennung. "Mummel", der Name der Wasserrosen, der Nymphäen, bezeichnet, wie Neck oder Nix, auch den männlichen Wassergeist (Mummelsee, Mümlingfluss), Nixe den weiblichen. Beide von hoher, eben von elbischer Schönheit, lieben es, im Wasser spielend den Oberleib der Sonne oder dem Mondlicht zu zeigen; sie strählen dabei ihr langes, goldenes, manchmal aber grünes Haar. Grün oder "eisern" sind auch ihre Zähne, die sie im Zorne blecken, grün ihr Hut oder rot ihre Mütze. Die Königin der Wassergeister ist (abgesehen von der Haffrau oder Ran, welche letztere riesisch, nicht elbisch, s. unten) Wachilde, die Ahnfrau Wittichs, welche diesen auf seiner Flucht vor Dietrich von Bern schützend in die Fluten aufnimmt (s. unten Heldensagen). Aber auch Holda (s. oben Frigga) empfängt die Ertrinkenden auf blumigen Wiesen, die im Grunde des Sees liegen.
    Die Wassergeister besonders lieben leidenschaftlich Musik und Tanz; der schwedische Strom-Karl (Karl = Kerl = Mann) verlockt die Menschen durch bezaubernden Gesang; von seinem "Alb-leich" (Elben-Tanz-Weise) dürfen nur zehn Reihen gespielt werden; wollte man die elfte auch noch spielen, welche dem Nachtgeist eigen ist, würden Tische und Bänke, Greise und Grossmütter, ja die Kinder in der Wiege anheben und nicht mehr ablassen, zu tanzen.
    In dem Feuer selbst lebende Geister gab es unsres Wissens nicht; wohl aber solche, welche das Feuer darstellten in seiner wohltätigen und in seiner verderblichen Macht. Die Flamme des Herdes war heilig; war sie doch von Göttern umschwebt und daher mit höherem Frieden auch von dem Volksrecht umhegt. Der sonst vom Rechte nicht geschützte fremde Gast, der Flüchtling, durfte wenigstens nach Gebot von Religion und Sitte nicht mehr von dem Hausherrn als rechtlos behandelt werden, nachdem es ihm gelungen, den Herd, der zugleich der älteste Altar, zu erreichen und zu umfassen. Auch die Verfolger durften ihn nicht von dieser Zufluchtsstätte hinwegreissen; wer diesen Herdfrieden, den gesteigerten Hausfrieden, brach, hatte erhöhte Busse dem Hauseigner zu entrichten. Das Herdfeuer, welches die Halle wärmt, die Speisen kocht oder brät, der Schmiedekunst dient, wird in hohen Ehren gehalten. Die Geister, welche das Feuer, übrigens auch das Erbfeuer, darstellen, tragen oft rotes Gewand, oder doch ein rotes Hütlein oder Mützlein. Nur etwa die Irrwische, Irrlichter sind manchmal unmittelbar als Feuergeister gedacht; aber sie werden doch auch wieder von der hüpfenden Flamme selbst unterschieden; diese Feuermännlein, Wiesenhüpferlein, Lüchtemännekens gelten manchmal als Seelen ungetauft verstorbener Kinder, besonders häufig aber als Seelen von Mark-Verrückern, d. h. Bauern, welche heimlich zum Schaden der Nachbarn die Grenzsteine verschoben haben (daher in Westfalen Schnatgänger, weil sie in der verschobenen angemassten Schnat = Furche gehen), auch wohl Feldmesser, welche, bestochen, das Gleiche gefrevelt. Sie müssen nun den glühenden Stein in der Hand tragen und schmerzlich fragen: "Wo setz’ ich ihn hin? Wo setz’ ich ihn hin?" Antwortet ihnen aber einer: "Wo du ihn hergenommen hast," so sind sie erlöst. Aber auch Meineidige müssen nach ihrem Tode als Irrlichter oder feurige Männer umgehen: "Ick will nit spoken gohn" oder "Ick will nit glöhnig (glühend) gohn," sagte der niederdeutsche Bauer, der ungerechten Gewinn oder die Zumutung eines gewagten Eides vor Gericht ablehnt. Ihre Namen "Tückebold" gehen auf ihre Tücke, "Huckebold" auf das elbische,

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