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Wanderungen durch die Mark Brandenburg 4. Spreeland.: Beeskow-Storkow und Barnim-Teltow

Wanderungen durch die Mark Brandenburg 4. Spreeland.: Beeskow-Storkow und Barnim-Teltow

Titel: Wanderungen durch die Mark Brandenburg 4. Spreeland.: Beeskow-Storkow und Barnim-Teltow Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Theodor Fontane
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aufgehn zu lassen, so wurde der von Queiß immer dringlicher in seinen Vorstellungen beim Bischofe.
    Dieser, so wenigstens scheint es, war anfänglich zu helfen aufrichtig bereit und sandte Befehl über Befehl an seinen Storkower Amtshauptmann; als dieser letztre jedoch in seiner Säumigkeit beharrte, schob es der von Queiß auf Unaufrichtigkeit und bösen Willen beim Bischofe selbst und wandte sich deshalb an Heinrich Tunckel, obersten Münzmeister des Königreichs Böhmen und derzeitigen Landvogt der Niederlausitz, der in dieser seiner letztren Eigenschaft unstreitig die nächste, höhere Behörde war.
    Und der Landvogt unterzog sich denn auch seiner Pflicht und ersuchte selbigen Tages noch den Bischof, »sich seines Vasallen, des von Queiß, mit größrem Nachdruck annehmen und ihn gegen den Übermut und die Schädigungen des rachsüchtigen Schäfers schützen zu wollen«. Der Brief, in dem dies Ersuchen gestellt wurde, war, wie die Chronisten melden, »in schicklichster Weise« geschrieben, nichtsdestoweniger empfand der stolze Bischof einen Groll darüber und äußerte sich ein Mal über das andre, »daß er dem Queiß den getanen Schritt nicht vergessen und ihn seinerzeit zu züchtigen wissen werde«.
    »Der stolze Bischof« nennt ihn die Geschichte der Bischöfe von Lebus, und es mag hier eingeschaltet werden, wer dieser stolze Bischof war.
    Georg von Blumenthal, geboren 1490 auf dem Rittergute Horst in der Prignitz, war nach dem Ableben des Bischofs Dietrich von Waldow seitens der lebusischen Domherrn einstimmig zum Nachfolger von Waldows erwählt worden, was als eine durchaus gerechtfertigte Wahl gelten konnte. Denn in früher Jugend schon hatte sich der nunmehr Erwählte durch Klugheit und Charakter hervorgetan. Er war mit siebzehn Jahren Secretair im Dienste seines Vorgängers, mit dreiundzwanzig Jahren Rektor an der Universität zu Frankfurt gewesen und hielt als solcher eine Rede, darin er die Studierenden zu Fleiß und gutem Betragen ermahnte. Bald danach empfing er den Grad eines Doktors beider Rechte.
    1520 erwählte man ihn, den erst Dreißigjährigen, zum Bischofe von Havelberg, in welche Wahl jedoch Kurfürst Joachim, als Landesherr, nicht willigte, trotzdem die Wahl bereits die päpstliche Bestätigung erfahren hatte. Dies führte zu Weiterungen, aus denen der Kurfürst anscheinend als Sieger, in Wahrheit aber als Besiegter hervorging, indem er dem Erwählten und durch die Kurie Bestätigten zum Ausgleich für einen freiwilligen Verzicht auf Havelberg nicht bloß das alsbald zur Erledigung stehende Bistum Lebus zusagte, sondern ihm nebenher auch noch seine geflissentlichste Verwendung für das mecklenburgische Bistum Ratzeburg in Aussicht stellte. Der Verzicht geschah, ebenso hielt der Kurfürst Wort, und wenige Jahre später war Georg von Blumenthal ein Doppelbischof geworden: ein Bischof von Lebus und Ratzeburg.
 
Heinrich Queiß verbindet sich mit Nickel Minckwitz und Otto von Schlieben und rächt sich an dem Bischofe, der ihm sein Recht verweigert
    Aus solchen Erfolgen und solchem Besitzstande konnte schon ein »stolzer Bischof« geboren werden, und Georg von Blumenthal in seinem nur zu begreiflichen Unmut über die Kränkung, die der Appell an den niederlausitzischen Landvogt ihm bereitet hatte, beschloß jetzt, den kleinen Vasallen, der ihm diesen Tort angetan, seine starke Hand fühlen zu lassen. Bis dahin war alles mehr oder weniger unverschuldete Säumnis gewesen, wenigstens soweit der Bischof in Person mitspielte, nunmehr aber schob auch dieser die Rechtsgebung absichtlich hinaus, behauptete, daß den Angaben des Queiß nicht ohne weitres Glauben zu schenken sei, und verlangte von ihm (dem Queiß), daß er sich dem Gerichtszuge nach Friedersdorf, allwo der Schäfer einen Unterschlupf gefunden, anschließen solle, damit gleich an Ort und Stelle Kläger und Beklagter einander gegenübergestellt und ihre Sache gehört werden könne. Dieser Aufforderung aber, weil er dem Bischof nicht traute, widerstrebte der von Queiß und verlangte nur immer eindringlicher und hartnäckiger eine Verhaftung des Schäfers.
    Eine Folge davon war, daß der Zug selbst unterblieb.
    Erbittert über dies Verfahren, entschloß sich Queiß, »wegen ihm verweigerten Rechtes« Rache zu nehmen, und wandte sich an Otto von Schlieben auf Baruth und den Ritter Nickel von Minckwitz auf Sonnenwalde, mit welchen beiden er übereinkam, den wegen seines Stolzes überall im Lande wenig geliebten Bischof in seiner Stadt

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