Wanderungen durch die Mark Brandenburg
fürstlichen Beruf vorzubereiten, nahm ihn
der Vater bei sich darbietenden Gelegenheiten mit
außer Landes. 1521 war er mit in Worms, 1528 in
Grimmen (bei Beilegung eines Streites mit dem
Pommernherzoge), 1530 in Augsburg. Wenigstens
nach Ansicht einiger. Eine gleiche Sorgfalt wurde
seiner Ausbildung in den ritterlichen Künsten gewid-
met, und er galt später, in seinen Mannesjahren, für
einen glänzenden Turnierer. Einzelheiten aus seiner
Jugend werden im übrigen wenig berichtet.
So kam das Jahr 1535, und beide Söhne leisteten am
Sterbebette des Vaters das Versprechen, der alten
Lehre treu bleiben zu wollen. In ihren Herzen aber
stand es bereits fest, dieses Versprechen einer hö-
hern Pflicht zu opfern. Ihr Übertritt zum Protestan-
tismus durfte lediglich als eine Frage der Zeit ange-
sehen werden. Johann, der entschiedenere der bei-
den Brüder, wartete nur seine Vermählung mit Ka-
tharina, Tochter des streng-katholisch gebliebenen
Herzogs Heinrich von Braunschweig, ab und nahm
dann in der Schloßkirche zu Küstrin das Abendmahl
unter beiderlei Gestalt. Das war im Jahre 1538, »als
am Neujahrstage die Blumen blühten«, und bald
darauf reiste der Markgraf nach Wittenberg, um sich
1254
von Luther selbst eine Kirchenordnung für seine
Neumark zu erbitten. Dieser schlug ihm zwei Predi-
ger zu Superintendenten vor, einen gelehrten und
einen bibelfesten, unter denen sich Johann ohne wei-
teres für den letzteren entschied. »Ein Zeichen«,
sagt der Chronist, »daß er wohl wußte, worauf es
ankam.«
So waren Haus und Kirche durch ihn bestellt, und
wenn das Wort von der »christlichen Ehe« jemalen
eine Wahrheit war, so war es in dem Bunde, den
Markgraf Hans und seine Käthe geschlossen hatten.
Ihr Ansehen war so groß, daß ein junger Herzog von
Lüneburg an den Küstriner Hof kam, um »an einem
rechten Tugendhofe selber Tugend zu lernen«, und
der Hofprediger Buchholtzer schrieb in einer Vorre-
de: »daß Seines Durchlauchtigen Herrn Ehe denen
Potentaten und Regenten ein sonderlich Exempel
sein müsse, den Ehestand zu lieben«.
Markgraf Hans war ein geborener Regierer, und ord-
nen und aufbauen entsprach so recht dem innersten
Zuge seiner Natur. Er fand – wiewohlen das
Schlimmste bereits zurücklag – immer noch recht-
und gesetzlose Zustände vor, und sein erstes Trach-
ten, nachdem die kirchlichen Fragen im Lande geregelt waren, war darauf gerichtet, ein festes Recht zu gründen und zu handhaben. Zu diesem Behufe schuf
er ein neumärkisches » Hof- und Kammergericht «,
das lange Zeit in Segen wirkte und auch nach der
Wiedervereinigung der Neumark mit der Kurmark als
besonderer Gerichtshof fortbestehen blieb. Er wid-
mete diesem Hof- und Kammergericht seine ganz
1255
besondere Aufmerksamkeit, wohnte den Versamm-
lungen der Räte bei und zog in schwierigen und
wichtigen Fällen auswärtige Rechtsgelehrte hinzu.
Von ähnlicher Bedeutung waren seine Polizei verordnungen, in denen er das bürgerliche Leben in die
richtigen Bahnen lenkte, natürlich alles vom Stand-
punkt eines patriarchalischen Regimentes aus. Ähn-
lich wie König Friedrich Wilhelm I., an den er über-
haupt, in seinen Tugenden und Fehlern, lebhaft erin-
nert, griff er in Großes und Kleines ein, bestimmte
die Preise der Lebensmittel, verbot den Handwer-
kern, werkeltags in Bierhäusern zu frühstücken, und
ordnete die Zahl der Gerichte bei Hochzeiten und
Kindtaufen. Selbst die Tafelstunden wurden be-
stimmt. Daneben war er um alles, was krank, elend
und bedürftig war, aufs sorglichste und liebevollste
bemüht, und die Armen hatten ein Recht, ihn ihren
»Vater« zu nennen.
Er war aber nicht nur ein glänzender Verweser und
Verwalter seines Landes, er war auch ein Politiker
und beherrschte die nach außen hin liegenden Fra-
gen mit absonderem Geschick. Unter diesen Fragen
standen einerseits die Beziehungen zu seinem Bru-
der, dem Kurfürsten, andererseits die zu dem Bi-
schofe von Lebus und dem innerhalb der Neumark
reich begüterten Johanniterorden obenan.
Was die Beziehungen zu seinem Bruder, dem Kur-
fürsten, angeht, so waren und blieben sie, soweit das
Herz in Betracht kam, immer die besten, während es
da, wo die Landes- und beinahe mehr noch die Pri-
vat interessen mitsprachen, an ernsten Zerwürfnissen 1256
nicht fehlte. Dies war namentlich auf dem diffizilen
Gebiete der Zölle, ganz besonders aber der Oder-
Zölle, der Fall, in betreff deren oft
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