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Wanderungen durch die Mark Brandenburg

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Titel: Wanderungen durch die Mark Brandenburg Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Theodor Fontane
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fürstlichen Beruf vorzubereiten, nahm ihn
    der Vater bei sich darbietenden Gelegenheiten mit
    außer Landes. 1521 war er mit in Worms, 1528 in
    Grimmen (bei Beilegung eines Streites mit dem
    Pommernherzoge), 1530 in Augsburg. Wenigstens
    nach Ansicht einiger. Eine gleiche Sorgfalt wurde
    seiner Ausbildung in den ritterlichen Künsten gewid-
    met, und er galt später, in seinen Mannesjahren, für
    einen glänzenden Turnierer. Einzelheiten aus seiner
    Jugend werden im übrigen wenig berichtet.
    So kam das Jahr 1535, und beide Söhne leisteten am
    Sterbebette des Vaters das Versprechen, der alten
    Lehre treu bleiben zu wollen. In ihren Herzen aber
    stand es bereits fest, dieses Versprechen einer hö-
    hern Pflicht zu opfern. Ihr Übertritt zum Protestan-
    tismus durfte lediglich als eine Frage der Zeit ange-
    sehen werden. Johann, der entschiedenere der bei-
    den Brüder, wartete nur seine Vermählung mit Ka-
    tharina, Tochter des streng-katholisch gebliebenen
    Herzogs Heinrich von Braunschweig, ab und nahm
    dann in der Schloßkirche zu Küstrin das Abendmahl
    unter beiderlei Gestalt. Das war im Jahre 1538, »als
    am Neujahrstage die Blumen blühten«, und bald
    darauf reiste der Markgraf nach Wittenberg, um sich

    1254
    von Luther selbst eine Kirchenordnung für seine
    Neumark zu erbitten. Dieser schlug ihm zwei Predi-
    ger zu Superintendenten vor, einen gelehrten und
    einen bibelfesten, unter denen sich Johann ohne wei-
    teres für den letzteren entschied. »Ein Zeichen«,
    sagt der Chronist, »daß er wohl wußte, worauf es
    ankam.«
    So waren Haus und Kirche durch ihn bestellt, und
    wenn das Wort von der »christlichen Ehe« jemalen
    eine Wahrheit war, so war es in dem Bunde, den
    Markgraf Hans und seine Käthe geschlossen hatten.
    Ihr Ansehen war so groß, daß ein junger Herzog von
    Lüneburg an den Küstriner Hof kam, um »an einem
    rechten Tugendhofe selber Tugend zu lernen«, und
    der Hofprediger Buchholtzer schrieb in einer Vorre-
    de: »daß Seines Durchlauchtigen Herrn Ehe denen
    Potentaten und Regenten ein sonderlich Exempel
    sein müsse, den Ehestand zu lieben«.
    Markgraf Hans war ein geborener Regierer, und ord-
    nen und aufbauen entsprach so recht dem innersten
    Zuge seiner Natur. Er fand – wiewohlen das
    Schlimmste bereits zurücklag – immer noch recht-
    und gesetzlose Zustände vor, und sein erstes Trach-
    ten, nachdem die kirchlichen Fragen im Lande geregelt waren, war darauf gerichtet, ein festes Recht zu gründen und zu handhaben. Zu diesem Behufe schuf
    er ein neumärkisches » Hof- und Kammergericht «,
    das lange Zeit in Segen wirkte und auch nach der
    Wiedervereinigung der Neumark mit der Kurmark als
    besonderer Gerichtshof fortbestehen blieb. Er wid-
    mete diesem Hof- und Kammergericht seine ganz

    1255
    besondere Aufmerksamkeit, wohnte den Versamm-
    lungen der Räte bei und zog in schwierigen und
    wichtigen Fällen auswärtige Rechtsgelehrte hinzu.
    Von ähnlicher Bedeutung waren seine Polizei verordnungen, in denen er das bürgerliche Leben in die
    richtigen Bahnen lenkte, natürlich alles vom Stand-
    punkt eines patriarchalischen Regimentes aus. Ähn-
    lich wie König Friedrich Wilhelm I., an den er über-
    haupt, in seinen Tugenden und Fehlern, lebhaft erin-
    nert, griff er in Großes und Kleines ein, bestimmte
    die Preise der Lebensmittel, verbot den Handwer-
    kern, werkeltags in Bierhäusern zu frühstücken, und
    ordnete die Zahl der Gerichte bei Hochzeiten und
    Kindtaufen. Selbst die Tafelstunden wurden be-
    stimmt. Daneben war er um alles, was krank, elend
    und bedürftig war, aufs sorglichste und liebevollste
    bemüht, und die Armen hatten ein Recht, ihn ihren
    »Vater« zu nennen.
    Er war aber nicht nur ein glänzender Verweser und
    Verwalter seines Landes, er war auch ein Politiker
    und beherrschte die nach außen hin liegenden Fra-
    gen mit absonderem Geschick. Unter diesen Fragen
    standen einerseits die Beziehungen zu seinem Bru-
    der, dem Kurfürsten, andererseits die zu dem Bi-
    schofe von Lebus und dem innerhalb der Neumark
    reich begüterten Johanniterorden obenan.
    Was die Beziehungen zu seinem Bruder, dem Kur-
    fürsten, angeht, so waren und blieben sie, soweit das
    Herz in Betracht kam, immer die besten, während es
    da, wo die Landes- und beinahe mehr noch die Pri-
    vat interessen mitsprachen, an ernsten Zerwürfnissen 1256
    nicht fehlte. Dies war namentlich auf dem diffizilen
    Gebiete der Zölle, ganz besonders aber der Oder-
    Zölle, der Fall, in betreff deren oft

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