Wann tranken die Türken ihren Kaffee vor Wien?: Weltgeschichte - alles, was man wissen muss (German Edition)
Samurai zogen sich gegen Ende ihres Lebens in die Stille buddhistischer Klöster zurück.
Was danach geschah : In der langen Friedenszeit des Tokugawa-Shogunats ab 1603 gab es keine Kämpfe mehr. Aus den Krieger-Samurai wurden die tüchtigen und unbestechlichen Träger der lokalen Verwaltung. An ihren Vorrechten zwei Schwerter zu tragen, zu Pferd zu reiten und besondere Kleidung zu tragen, hielten sie eisern fest. Auf der Straße durften sie gegenüber Nicht-Samurai den Vortritt erzwingen.
ca. 1100–1500
A FRIKA – GANA, MALI, BENIN Im Inneren Westafrikas, in der südwestlichen Sahara-Zone, gibt es mächtige Flüsse. Vor allem im Bereich des Bogenscheitels des Nigers bestanden während des gesamten Mittelalters afrikanische Reiche. Von 500 bis nach 1000 kontrollierte eine afrikanische Herrscherdynastie die Territorien und den Handel im sogenannten Reich von Gana (das nichts mit dem modernen Staat Ghana zu tun hat). Es wurde 1076 von muslimischen Berbern zerstört, die von Mauretanien und Marokko aus nicht nur die ganze Westsahara nach der Art von Reiternomaden unter ihre Herrschaft brachten, sondern auch das südspanische Al-Andalus. Ohne Verwaltungsunterbau war die almoravidische Macht in Westafrika aber nicht von Dauer. Hier entstand ab etwa 1300 das Mali-Reich in der gesamten Südwest-Sahara, dessen ethnisch afrikanische Herrscher bereits Muslime waren. Zentren waren Timbuktu und Djenné.
Am Unterlauf des Nigers bestand annähernd 1500 Jahre lang das von verschiedenen Dynastien regierte schwarzafrikanische Königreich Benin, das durch sein hochstehendes Kunsthandwerk berühmt ist. Benin wurde von seinen Königen mit starker Hand sozusagen absolutistisch regiert und entwickelte sich nach 1500 zu einem der Hauptumschlagplätze für den Sklavenhandel.
HANDEL UND WANDEL
Unterhalb der machtpolitischen Ebene der staufisch-welfisch-englisch-französischen und päpstlichen Politik bildete sich als völlig neue Gesellschaftsschicht in Europa das Bürgertum in den aufstrebenden und rasch nach Selbstverwaltung strebenden Städten. Die Bildung und die Ausbildung einer internationalen europäischen Wissenselite verlagerte sich von den Klosterschulen auf dem Lande in die Kathedralschulen der Städte, und ab der Mitte des 12. Jahrhunderts bildeten sich dort auch die ersten unabhängigen Universitäten. Die Geldwirtschaft kam auf, Banken wurden gegründet. Der Kaufmann trat als neuer Prototyp der europäischen Gesellschaft erstmals in Erscheinung.
ca. 1000
BURGI Vor der Jahrtausendwende lebten die Europäer fast ausschließlich unter grundherrlichen Rechtsverhältnissen auf dem Land. Elementare handwerkliche Tätigkeiten (Schmieden, Weben, Töpfern, Gerben) waren eng mit der jeweiligen Gutsherrschaft verknüpft. Seit der spätkarolingischen Zeit jedoch siedelten sich zunehmend Handwerker und auch der eine oder andere Händler nahe einer befestigten Grafenburg, eines Klosters oder in den eventuell noch bestehenden civitates aus der Römerzeit an. Diese Landgemeinden muss man sich in ihren Anfängen denkbar klein vorstellen. In Deutschland verstand man bis weit ins Mittelalter hinein unter solch einer burg in erster Linie die dazugehörige Handwerkersiedlung und nicht die befestigte Residenz eines Stadtherren, sei es der Bischof, ein Graf oder sonst ein Fürst. So ist die Namensgebung von Hamburg, Magdeburg, Naumburg, Würzburg, Regensburg oder Freiburg zu verstehen: Gemeint ist die Siedlung. Im Deutschen wie im Französischen erinnert »Bürger« oder bourgeois an diesen Zusammenhang.
ab 1050
STADTLUFT MACHT FREI »Stadtluft macht frei nach Jahr und Tag« war ein Rechtsgrundsatz des Mittelalters, wonach Leibeigene, die sich ein Jahr in einer Stadt aufhielten, ohne von ihrem Grundherren zurückgefordert zu werden, die Freiheit erlangten. Die Bauern unterstanden dem »Landrecht« des Grundherrn, manchmal bis hin zum Leibeigentum. Die Stadt mit ihrem Stadtrecht war eine Rechtszone, die davon befreit war. Könige, Fürsten, Stadtherren förderten die urbane Entwicklung und statteten die burgi mit allerlei Privilegien, Rechten, Freiheiten aus. Marktrechte, Stapelrechte,Zollrechte wurden verliehen, damit sich der Handel entfalten konnte. Auch für den Einzelnen gab es konkrete Freiheiten, etwa beim Erbrecht oder Veräußerungsrecht (von Grundstücken, Häusern). Im grundherrlichen Landrecht war so etwas zustimmungspflichtig; die Stadtbürger waren davon »befreit«. Zur autonomen Rechtspflege wurden
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