Weltraumpartisanen 10: Aktenzeichen: Illegal
werden lassen. Bereits oben auf dem Flugdeck war ich, ohne daß ich mir dessen bewußt wurde, von einem Detektor aufs Korn genommen worden. Erst nachdem sich dieser überzeugt, daß ich keine Waffe trug, und mein Bild an das nach seinem Erfinder kurzerhand Hoover genannte Identifikationsgerät übertragen und zehn Sekunden später dessen O.K. entgegengenommen hatte, war die unsichtbare elektronische Barriere, die mich am Betreten des Gebäudes gehindert hätte, unterbrochen worden.
Gern hätte ich die Gelegenheit genutzt, um einen Blick auf den Hoover zu werfen, der in dem Ruf stand, ein Wunderwerk der Elektronik zu sein, doch mein Besuch beim Department A ging vor. Immerhin ließ ich mir sagen, daß der Hoover imstande war, Bild, Fingerabdrücke und Stimme einer zu identifizierenden Person in Windeseile mit den in ihm gespeicherten Daten sämtlicher Bürger der EAAU zu vergleichen. Auf dem Höhepunkt der west-östlichen Spannungen war er eine wichtige Waffe der Spionageabwehr gewesen.
Generalkommissar Berger residierte in einem an einen Glaskäfig erinnernden Büro, das gleichfalls über eine Vielzahl von Sicherheitseinrichtungen verfügte. Auf eine machte er mich aufmerksam: sie bestand in einer unsichtbaren Wand aus Ultraschall, die ihn von seinen jeweiligen Besuchern trennte. Ich hätte Captain Romen getrost dabeihaben können; ein tätlicher Angriff auf den Generalkommissar wäre spätestens an dieser Schranke gescheitert.
Berger war ein schmallippiger Mittfünfziger: mit nervösen Bewegungen und kühl und streng blickenden Augen.
Bei meinem Eintreten murmelte er: „Ah ja, die Affäre Ko Ai“ - warf einen kurzen Blick auf das vor sich liegende Register, programmierte auf der den Schreibtisch beherrschenden Klaviatur eine mehrstellige Nummer und entnahm, als ein Lämpchen aufleuchtete, dem Zubringer die angewählte Akte. Er schlug sie auf und vertiefte sich in ihren Inhalt.
Ich wartete, ohne ihn anzusprechen. Offenbar versuchte er sich ein Bild zu machen.
Eine Viertelstunde mochte verstrichen sein, als er sich räusperte und den Kopf hob.
„Offen gesagt, Commander“, begann er, „verstehe ich nicht, was Sie bei mir wollen. Der Fall ist eindeutig. Die Vereinigten Orientalischen Republiken haben über ihre Botschaft einen Antrag auf Auslieferung gestellt, und das Department A hat nach eingehender Prüfung diesem Antrag zugestimmt.“
Ich war bestrebt, mir meine Betroffenheit nicht anmerken zu lassen.
„Nach eingehender Prüfung, Sir?“
Er tippte mit dem Zeigefinger auf die vor ihm liegende Akte.
„Das staatsrechtliche Gutachten liegt vor. Die mit den VOR geschlossenen Verträge und Abkommen lassen uns keine andere Wahl. Die VOR bestehen auf der Repatriierung einer ihrer Bürgerinnen. Wir mußten tätig werden.“
Ich beugte mich vor.
„Sir, Miß Ko Ai ist zur Hälfte Europäerin!“ Der Generalkommissar runzelte die Stirn.
„Wir haben ihre Daten dem Hoover vorgelegt. Sie ist bei uns nicht registriert. Dem Gesetz nach ist sie als Asiatin einzustufen und als Bürgerin der VOR.“
Von diesem meinem Einwand hatte ich mir nicht allzuviel versprochen. Es war an der Zeit, aufs Ganze zu gehen.
Ein ungutes Gefühl beschlich mich. Berger und ich - der kurze Wortwechsel hatte dies bereits gezeigt - sprachen aneinander vorbei. Er war ein Jurist, beschlagen in Paragraphen, ich hingegen war ein Himmelskutscher, der in dem seltsamen Glauben lebte, daß hinter allen Paragraphen, Verträgen und Abkommen immer auch Menschen stehen mußten.
„Also gut“, sagte ich vorsichtig, „soweit ist der Fall klar. Nun jedoch hat Miß Ko Ai einen Antrag gestellt auf die Gewährung von politischem Asyl. Wie Sie gewiß wissen, Sir, ist bei uns das Asylrecht gesetzlich verankert.“
Berger musterte mich ohne eine Spur von Freundlichkeit.
„Ihre Belehrung, Commander, ist überflüssig. Ich kenne die Gesetze.“
Auf einmal begann ich zu hoffen.
„Demnach, Sir, werden Sie den Antrag befürworten?“ Der Generalkommissar seufzte.
„Commander, Sie hätten sich, bevor Sie zu mir kamen, juristisch beraten lassen sollen! Ihre Frage beweist, daß Sie den Sachverhalt nicht durchschauen. Der Antrag ist von mir abgelehnt worden.“
Ich erstarrte.
„Abgelehnt?“
„Abgelehnt!“ wiederholte Berger.
„Aber warum?“ fragte ich. „Das Asylrecht -“ Diesmal fiel er mir ins Wort.
„Das Asylrecht kommt zur Anwendung bei politisch, religiös oder rassisch Verfolgten, Alles das trifft bei Miß Ko Ai nicht zu.“ Die
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