Wenn die Eltern alt werden
sind!
So bitter es ist: Sie sollten erst einmal klären, ob der Unfall auch für die Versicherung ein Unfall ist. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen heißt es dazu: »Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.« Dazu zählt auch ein Muskelriss beim Sport. Kein Unfall im Sinne der Versicherung sind gewöhnlich jedoch Gesundheitsschäden durch Umwelteinflüsse oder Verletzungen infolge psychischer Probleme, Selbstverstümmelung, Selbstmordversuch oder Kriegshandlungen.
Liegt ein Unfall vor, wartet die Versicherung erst einmal ab. Erst nach Ablauf eines Jahres wird gezahlt, wenn bis dahin die volle körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit nicht wiederhergestellt ist. Auch muss es sich um eine absehbar dauerhafte Beeinträchtigung handeln.
Um die Leistungen des Versicherers zu erhalten, müssen Sie Folgendes beachten:
Versicherungsfall
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▶ Konsultieren Sie unverzüglich einen Arzt und unterrichten Sie die Versicherung über den Unfall.
▶ Füllen Sie die Unfallanzeige wahrheitsgemäß und unverzüglich aus. Je schneller der Versicherer unterrichtet ist, desto schneller kommen Sie auch an Ihr Geld.
▶ Spätestens sieben Monate nach Unfalleintritt haben Sie Anspruch auf Übergangsgeld, welches Sie unter Vorlage eines ärztlichen Attests begründen.
▶ Endet der Unfall tödlich, ist dies dem Versicherer innerhalb von 48 Stundenzu melden.
Abschluss und Kündigung einer Unfallversicherung
Bei der Unfallversicherung schließen Sie gewöhnlich zwei Versicherungssummen ab: die Versicherungssumme für den Fall der Invalidität und die Todesfallsumme. Wichtig ist vor allem die erste.
Auf weitere »Leistungen« als Zusatz zur Unfallversicherung kann man dagegen gut verzichten: beispielsweise Krankentagegeld, Übergangsentschädigung, Genesungsgeld oder Bergekostenersatz. Diese Extras bringen nicht viel, verteuern die Prämie aber spürbar.
Auch bei Unfallversicherungen lohnt der Preisvergleich: Teure Unternehmen verlangen für die gleiche Leistung oft doppelt so viel. Besonders günstige Tarife für die Unfallversicherung gibt es beim Bund der Versicherten ( www.bundderversicherten.de ), der für seine Mitglieder sogenannte Gruppenversicherungen vermittelt.
Vorsicht bei Vertretern: Überteuerte Unfallversicherungen gehören zu den Versicherungsarten, die von Versicherungsvertretern besonders gern verkauft werden, weil dort hohe Provisionen winken. Das heißt für Sie: doppelte Vorsicht walten lassen, nicht gleich unterschreiben, mehrere Angebote vergleichen. Fast immer gibt es woanders die gleiche Leistung für weniger Geld. Der Bund der Versicherten (BdV) hat in einigen Prämien zur Unfallversicherung bei teuren Gesellschaften Kosten- und Gewinnanteile von bis zu 80 Prozent ermittelt, bei der Kfz-Insassenunfallversicherung sogar von bis zu 90 Prozent.
Reiseversicherungen
Rund um Reisen und Urlaub gibt es eine ganze Reihe von Versicherungen. Die Unternehmen reagieren damit auf die verständlichen Ängste vor und während einer Reise: Was ist, wenn ich krank werde oder wenn Geld oder Gepäck gestohlen werden? Doch die wenigsten Versicherungen brauchen Sie. Der Grund: Bei den meisten Angeboten bekommen Sie für Ihr Geld keine entsprechende Gegenleistung. Die wichtigsten Versicherungsangebote rund ums Reisen sind:
Auslandsreisekrankenversicherung
Reiserücktrittsversicherung
Reisegepäckversicherung
Auslandsreisekrankenversicherung
Auch wenn es glücklicherweise nicht häufig dazu kommt: Die Gefahr, sich auf einer Auslandsreise in eine ärztliche Behandlung begeben zu müssen, ist relativ hoch. Die Gründe liegen oft im abrupten Klimawechsel, in ungewohnter Ernährung oder Hygieneproblemen.
Die wichtigste Versicherung auf Reisen ist die private Auslandskrankenversicherung. Sie soll finanzielle Einbußen durch Krankheiten, Unfälle und deren Behandlung während der Reise vermeiden. Denn nicht immer deckt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) alle Kosten ab.
Ende eines Spanien-Urlaubs
Ein Fall, über den WISO berichtet hat: Sonne, Strand, Erholung in Spanien – das hatten auch Heinz und Angelika O. gebucht: Zwei Wochen Urlaub im August in einem Hotel in der Nähe der südspanischen Stadt Huelva. Doch nach drei Tagen passierte es: Mit ihrem Leihwagen prallten sie unverschuldet frontal auf ein entgegenkommendes Auto. Folge: Beide wurden schwer verletzt, mussten sofort ins
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