Wenn die Eltern alt werden
per Einschreiben. Zum anderen können Sie auch »außerordentlich« kündigen, nämlich a) nach einem Schaden, b) nach einer Beitragserhöhung, c) im Todesfall durch die Angehörigen und d) nach einem Umzug in einen anderen Ort, wenn sich dadurch Preis und Leistung ändern. In allen Fällen der außerordentlichen Kündigung müssen Sie innerhalb eines Monats aktiv werden. Die gleichen Möglichkeiten der Kündigung hat auch der Versicherer.
Bei Wohngebäudepolicen sollten Sie zunächst eine Dreijahrespolice abschließen. Sie enthält meist ohne Extra-Beitrag eine Feuerrohbauversicherung. Auch wenn Sie nicht mehr bauen wollen, entstehen Ihnen dadurch in der Regel also keine Mehrkosten. Rechtzeitig vor Ablauf sollten Sie prüfen, ob Sie gegebenenfalls zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
Die Kündigung ist nicht ganz so einfach wie bei der Hausratpolice. Die Kündigungsfrist beträgt zwar meist ebenfalls drei Monate. Doch Sie sollten spätestens fünf Monate vor Ablauf aktiv werden. Denn Ihre finanzierende Bank will dabei ein Wörtchen mitreden (es sei denn, Ihr Haus ist schuldenfrei).
So ist die richtige Reihenfolge: Holen Sie zunächst ein oder mehrere konkrete Angebote für eine neue Wohngebäudeversicherung ein. Dann senden Sie eine Kopie dieser Angebote zusammen mit der Bitte um eine schriftliche Einverständniserklärung an Ihre Bank. Liegt die Einverständniserklärung vor, senden Sie diese zusammen mit der schriftlichen Kündigung an Ihren Altversicherer, natürlich per Einschreiben. Ihr Versicherer könnte auch noch einen aktuellen Grundbuchauszug von Ihnen verlangen. Alle Dokumente müssen jedoch spätestens einen Monat vor dem eigentlichen Kündigungstermin beim Altversicherer vorliegen! Erst dann schließen Sie eine neue Wohngebäudeversicherung ab.
Unfallversicherung
Ein Unfall kann jeden treffen – überall: während der Arbeitszeit, zu Hause, im Urlaub. Die Statistik spricht eine deutliche Sprache: Rund acht Millionen registrierte Unfälle ereignen sich pro Jahr in Deutschland. Anders ausgedrückt: Alle vier Sekunden verunglückt ein Mensch.
Was viele nicht wissen: Ob ein finanzieller Schutz besteht, hängt bei der gesetzlichen Unfallversicherung vom Zeitpunkt und vom Ort des Unfalls ab. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Kinder nur im Kindergarten, Schüler nur in der Schule und Studenten nur in der Universität beziehungsweise in allen diesen Fällen auf dem Weg dorthin oder von dort nach Hause. Schon bei Umwegen kann es Probleme geben. Berufstätige sind am Arbeitsplatz oder auf einer Dienstfahrt durch die Unfallversicherung des Arbeitgebers abgesichert.
Rentner ohne Schutz
In der übrigen Zeit gilt die gesetzliche Unfallversicherung nicht oder reicht nicht aus. Auch Personen, die nicht in die Kategorie »Schüler« oder »Berufstätiger« fallen, wie zum Beispiel Hausfrauen oder Rentner, genießen keinen Schutz!
Hier kann nur eine private Unfallversicherung vor den möglichen finanziellen Auswirkungen eines Unfalls schützen. Die meisten Unfälle ereignen sich ohnehin im häuslichen Bereich und in der Freizeit. Und selbst wenn die gesetzliche Unfallversicherung zahlt: Die Summen sind eher bescheiden.
Für wen lohnt sich die private Unfallversicherung? Sinnvoll ist eine solche Police für:
Private Unfallversicherung
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▶ Rentner
▶ Kinder
▶ Jugendliche und junge Erwachsene in der Ausbildung
▶ Schüler und Studenten
▶ Hausfrauen (und Hausmänner!)
▶ Selbstständige und Freiberufler
▶ Menschen mit bestimmten Risikoberufen wie Sprengmeister
▶ Menschen, die aufgrund von Erkrankungen keine oder nur sehr teure Berufsunfähigkeitsversicherungen bekommen
Eine private Unfallversicherung gilt weltweit. Bei Rentnern ist es allerdings so, dass manche Unfallversicherung nur bis zum 70. oder 75. Lebensjahr gilt. Überdies brauchen Senioren oftmals auch Hilfe danach, gerade wenn sie allein leben. In diesem Fall kann eine spezielle Senioren-Unfallversicherung nützlich sein (siehe Seite 104).
Wie viel zahlt die Unfallversicherung?
Eine Unfallversicherung zahlt – gestaffelt nach dem Grad der Invalidität – einen Einmalbetrag. Die volle Versicherung plus eventueller Progression wird nur bei 100 Prozent Invalidität gezahlt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand durch einen Unfall komplett das Augenlicht verliert. Wenn eine dauernde Behinderung von »nur« 70 Prozent ermittelt wird, werden auch nur 70 Prozent fällig. Die Invalidität muss auch noch ein Jahr nach
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