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Wenn die Eltern alt werden

Wenn die Eltern alt werden

Titel: Wenn die Eltern alt werden Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Kai Dietrich
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der Reise nachgewiesen werden, damit diese ihre mögliche Leistungsverpflichtung feststellen kann. Die Kostenübernahme ist auf höchstens sechs Wochen im Kalenderjahr begrenzt. Der nicht mehr über eine private Reisekrankenversicherung zu erhaltende Schutz ist so wenigstens einigermaßen zu kompensieren.
    Ansonsten genießen alle Personen Versicherungsschutz, die im Versicherungsschein namentlich aufgeführt worden sind. Im Falle einer Transportunfähigkeit unterliegt der Versicherer für schwebende Krankheitsfälle einer Nachleistungspflicht. Der Schutz der Auslandsreisekrankenversicherung gilt weltweit, ab dem Zeitpunkt des Grenzübertritts, frühestens mit Zahlung des Erstbeitrages.
Wann leistet eine Auslandskrankenversicherung nicht?
    Eine Auslandsreisekrankenversicherung tritt nur bei nicht vorhersehbaren Notfällen ein. Sie leistet nicht,
wenn die Auslandsreise wegen einer ärztlichen Behandlung unternommen wird,
wenn die Krankheit und die notwendige Behandlung auf Vorsatz, einer Drogen-, Alkoholabhängigkeit oder Sucht beruhen,
wenn es sich um eine Behandlung geistiger und seelischer Störungen und Erkrankungen handelt,
wenn die Krankheit und deren Folgen oder ein Unfall und dessen Folgen auf Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Streik, Kernenergie oder Eingriffe von hoher Hand beruhen,
wenn die Behandlung oder Unterbringung auf Pflegebedürftigkeit, Siechtum oder Verwahrung beruht,
wenn das Maß der medizinischen Notwendigkeit überschritten wird,
wenn es sich um Massagen, Bäder oder Packungen handelt,
wenn die Dauer des Versicherungsschutzes überschritten wird.
    Auch beim Zahnarzt im Ausland gibt es Einschränkungen: Es werden nur Kosten für schmerzstillende Behandlungen oder einfache Zahnfüllungenübernommen. Bei Zahnersatz zahlen einige Unternehmen auch einfache Reparaturen an Zahnprothesen. Kein Geld gibt es für Zahnkronen oder Zahnersatz.
Was tun im Versicherungsfall?
    Bei kleineren Behandlungen können Sie die entstandenen Kosten auslegen und nach Rückkehr die gesammelten Originalbelege einreichen. Die Unterlagen sollten den Namen des Versicherten (Erkrankten), die Diagnose und die Behandlungsdaten sowie die Einzelleistungen der Therapie beinhalten. Bei Medikamentenbelegen müssen Preis und Quittungsvermerke ersichtlich sein.
    Bei allen umfangreichen Untersuchungen oder Behandlungen, die voraussichtlich mit hohen Kosten verbunden sind, sollten Sie unbedingt vorher Rücksprache mit dem Versicherer halten. Dazu brauchen Sie die Versicherungsunterlagen, also Police, Telefon- und Faxnummer der Versicherungsgesellschaft, die Sie immer auf der Reise dabei haben sollten. Für einen Rücktransport ist (meistens) Voraussetzung, dass eine angemessene Behandlung vor Ort nicht möglich ist. Auch hier ist die Rücksprache mit dem Versicherungsunternehmen unumgänglich.
    Bei größeren Kosten, die Sie nicht selbst vor Ort leisten können, zum Beispiel für Vorauszahlungen aufgrund eines stationären Aufenthaltes, kann es sinnvoll sein, sich mit der deutschen Botschaft beziehungsweise Auslandsvertretung in Verbindung zu setzen. Möglicherweise sind auch, je nach Diagnose und Rücksprache mit dem Versicherer, Kontozahlungen direkt an das Krankenhaus möglich.
Wann ist ein Rücktransport medizinisch notwendig?
    Grundsätzlich entscheidet der im Ausland behandelnde Arzt, ob ein Rücktransport aus medizinischen Gründen angeraten ist. Einige Versicherer, wie der ADAC, setzen auch eigene Ärzte ein, die im Benehmen mit dem Auslandsarzt über einen Rücktransport entscheiden. Ein Rücktransport kann erforderlich sein, wenn im Ausland eine medizinische Unterversorgung besteht. Einige Versicherer setzen auch voraus, dass in Deutschland eine stationäre Behandlung unmittelbar anschließt und der Patient direkt aus dem Krankenhaus im Ausland nach Deutschland transportiert wird. Nach der Rechtsprechung zu Einzelfällen wurde ein Rücktransport auch als medizinisch notwendig erachtet, wenn infolge einer Krankheit oder eines Unfalls beim Patienten eine Hilflosigkeit (Verwirrung, Verlust von Ort und Zeit) eintritt und Kontakte zu Angehörigen im Ausland fehlen. Der BGH unterstellte als allgemein bekannt, dass derartige Kontakte und Besuchsmöglichkeiten von Angehörigen neben der medizinischen Versorgung von erheblicher Bedeutung sind, und verurteilte eine Versicherungsgesellschaft zur Übernahme der Kosten.
    WISO -Tipp
    Nicht nur der ADAC, auch einige Versicherer verwenden »weichere« Formulierungen in den Bedingungen wie

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