Wenn die Eltern alt werden
Assistance-Leistungen.
Das sind zum Beispiel Geld- oder Serviceleistungen für eine Putzhilfe, die nach einem Unfall gebraucht wird, oder für die Hilfe bei der Essenszubereitung et cetera. Damit können ältere Menschen, die verunglückt sind, trotzdem den Alltag bewältigen.
Meist verletzen sich Senioren durch Stürze, die Knochenbrüche oder Gehirnerschütterungen nach sich ziehen. Folge: Sie sind häufig monatelang teilweise außer Gefecht gesetzt. Gerade wenn keine Angehörigen in der Nähe wohnen, ist die Frage: Wer bezahlt die notwendige Hilfe?
Diese Assistance-Versicherer stoßen in eine Lücke, die von Kranken- und Pflegeversicherungen nicht bedient wird. Krankenversicherer zahlen neben den direkten Behandlungskosten nur dann für eine häusliche Krankenpflege, wenn dadurch der Aufenthalt im Krankenhaus vermieden oder verkürzt wird. Die Pflegeversicherung zahlt erst, wenn wenigstens Pflegestufe 0 festgestellt wurde (und damit dauerhafte gesundheitliche Schäden), und auch dann frühestens nach sechs Monaten Wartezeit.
Auch wenn früher einmal eine normale Unfallversicherung abgeschlossen wurde, heißt das noch nicht, dass diese im Seniorenalter einspringt. Denn bei vielen Versicherern gibt es eine Altersgrenze. Die liegt meist zwischen 65 und 75 Jahren. Entweder endet dann der Vertrag – oder die Beiträge gehen deutlich nach oben. Und dann gibt es bestenfalls Geld für den Unfallschaden, jedoch nicht darüber hinaus.
Was leisten Senioren-Unfallversicherungen?
Senioren-Unfallversicherungen gehen in den Leistungen darüber hinaus, sind aber auch teurer als normale Unfallversicherungen. Laut der Zeitschrift
Finanztest
gibt es brauchbare Policen schon ab 60 Euro im Jahr. Was bieten sie dafür? Die Leistungen sind keineswegs einheitlich.
Finanztest
(2/2009) hat einen Katalog von Leistungen entwickelt, die mindestens enthalten sein sollten:
Seniorenunfallversicherungen
----
▶ Kostenübernahme: Alle Leistungen werden bezahlt beziehungsweise nachträglich erstattet.
▶ Hilfe für ein halbes Jahr: Das Unternehmen leistet die Hilfe mindestens für sechs Monate.
▶ Essen und einkaufen: Der Versicherte bekommt täglich ein warmes Essen, außerdem kauft jemand zweimal in der Woche für ihn ein.
▶ Begleitung: Eine Person begleitet den Versicherten einmal pro Woche zu Arzt-, Therapie- und Behördenterminen, wenn sie nicht weiter als 25 Kilometer entfernt sind.
▶ Reinigung und Wäscheservice: Der Versicherer organisiert einmal pro Woche Putzen sowie Wäschewaschen, -trocknen und -bügeln, jeweils für zwei Stunden.
▶ Hausnotruf: Der Versicherer übernimmt die Installation eines Notrufs mit 24-Stunden-Erreichbarkeit (Kosten etwa 40 Euro) sowie die Monatsgebühr (etwa 15–20 Euro pro Monat).
▶ Pflegeleistungen: Der Versicherer organisiert und bezahlt mindestens 45 Minuten Grundpflege pro Tag (wie bei Pflegestufe I der gesetzlichen Pflegeversicherung).
▶ Vermittlung und Beratung: Darüber hinaus sollte ein Anbieter bestimmte Hilfen zumindest organisieren oder vermitteln, wenn auch nicht bezahlen – etwa die Unterbringung von Haustieren oder Beratung für den Umbau der Wohnung oder des Autos. Auch sollte er zur gesetzlichen Pflegeversicherung beraten und den Betroffenen bei der Auswahl und Anschaffung von notwendigen Hilfsmitteln unterstützen.
Diese Hilfeleistungen sind schon ab 60 Euro und weniger pro Jahr zu bekommen. Laut
Finanztest
bieten Arag, Huk-Coburg Allgemeine, Signal Iduna oder die VRK Unfallversicherung solche Verträge an. Wer mehr will, zum Beispiel mehr Hilfeleistungen und eine Einmalzahlung von 50 000 Euro für den Fall einer bleibenden Invalidität, muss allerdings deutlich mehr bezahlen. Am günstigsten waren auch hier die Arag, die Huk-Coburg Allgemeine und die VRK Unfallversicherung.
Besser Kapitalzahlung als Rente
Grundsätzlich gilt, dass eine Kapitalauszahlung besser ist als die Zahlung einer Rente. Denn ein größerer Betrag kann sofort für einen notwendigen Umbau der Wohnung oder dergleichen verwendet werden. Ist das nicht
Leistungen einer Senioren-Unfallversicherung
nötig, kann das Kapital auch angelegt werden, um daraus eine Rente zu beziehen. Und nicht zu vergessen: Ein Kapitalbetrag kann vererbt werden, eine Rente nicht.
Was tun im Versicherungsfall?
WISO -Tipp
Fragen Sie (gegebenenfalls für Ihre Eltern) unbedingt nach, ob die Versicherung Stürze, Beinbrüche, Herzinfarkt und Schlaganfall als »Unfälle« einstuft und diese damit entsprechend versichert
Weitere Kostenlose Bücher