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Wir sollen sterben wollen Todes Helfer Ueber den Selbstmord - Warum die Mitwirkung am Suizid verboten werden muss Warum der Staat mit dem neuen Paragraphen 217 StGB die Mitwirkung am Suizid foerdern will

Wir sollen sterben wollen Todes Helfer Ueber den Selbstmord - Warum die Mitwirkung am Suizid verboten werden muss Warum der Staat mit dem neuen Paragraphen 217 StGB die Mitwirkung am Suizid foerdern will

Titel: Wir sollen sterben wollen Todes Helfer Ueber den Selbstmord - Warum die Mitwirkung am Suizid verboten werden muss Warum der Staat mit dem neuen Paragraphen 217 StGB die Mitwirkung am Suizid foerdern will Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Andreas Krause Landt Axel W Bauer
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Infektion durch den deprimierenden Einfluss auf die Gemüther in seiner Nähe. Nun summieren wir das alles und multiplicieren wir es mit 999; dann haben wir den Einfluss der unheilbaren 999 auf die Gesellschaft. […] In der weit überwiegenden Mehrzahl der Fälle ist das langsame Hinsiechen der 999 ein größerer Schaden, als das Fortleben des einen, der gesund wird, ein Nutzen.« 12
    Nach der deutschen Niederlage im Ersten Weltkrieg gewann die 1920 erschienene Abhandlung des Leipziger Strafrechtlers Karl Binding (1841–1920) und des Freiburger Psychiaters Alfred Hoche (1865–1943) Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form erheblichen Einfluss auf die einschlägigen Debatten. Die beiden Autoren erörterten in ihrer Schrift die Frage, inwieweit der Staat die Pflege »nicht nur absolut wertloser, sondern negativ zu wertender Existenzen« gewährleisten solle. Der Staat habe im Weltkrieg seine »besten« Mitglieder geopfert, wohingegen er die »schwächsten« mit großem Aufwand unterstütze. Dies sei auf Dauer nicht zu leisten. Dem müsse durch ein Euthanasie-Programm begegnet werden, das allerdings bis 1933 nicht verwirklicht wurde. Erneut war der Begriff »Euthanasie« inhaltlich ausgeweitet worden. Nun hatte er auch eine »ökonomische Indikation« erhalten.
    Die Nationalsozialisten brauchten sich also nur der vorhandenen sozialdarwinistischen Ideologie und der begrifflichen Neubestimmung der »Euthanasie« zu bedienen. Nach Adolf Hitlers auf den Tag des Kriegsbeginns, den 1. September 1939, rückdatiertem Befehl entschieden Ärzte im Massenverfahren durch schriftliche Gutachten nach Aktenlage über Leben und Tod von Psychiatrie-Patienten und Insassen von Pflegeanstalten. Mehr als 70000 Menschen wurden im Rahmen der sogenannten Aktion »T4« ermordet. In der Aktion »14 f 13« wurden die Konzentrationslager nach »lebensunwerten« Personen durchsucht; ihr fielen mehr als 20000 KZ-Häftlinge zum Opfer. In der sogenannten Kindereuthanasie wurden zwischen 1939 und 1945 mehr als 5000 behinderte Kinder ermordet. Die Aktion »T4« wurde im August 1941 zumindest offiziell beendet, nachdem es zu Protesten in der Bevölkerung und von Seiten der Kirchen gekommen war. Insbesondere die mutige Predigt des Bischofs von Münster, Clemens August Graf von Galen (1878–1946), die dieser am 3. August 1941 in der dortigen Pfarrkirche St. Lamberti hielt, ist ein prominentes Beispiel von erfolgreichem, zivilem Widerstand im Dritten Reich.
Organisierte Sterbehilfe nach 1945: »Selbstbestimmung« als höchster Wert
    Schon in den 1930er Jahren bildeten sich in mehreren Staaten die ersten Euthanasie-Gesellschaften, welche die Legalisierung der Tötung auf Verlangen oder analoger Tatbestände anstrebten. In den USA war dies die Society for the Right to Die , in Großbritannien die Voluntary Euthanasia Society . In der Bundesrepublik Deutschland gab es nach 1945 unter dem Eindruck der NS-Verbrechen zunächst eine 35-jährige Schamfrist, bevor 1980 die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) gegründet wurde. Heute gibt es solche Organisationen in den meisten westlichen Industrieländern, so in der Schweiz die Sterbehilfeorganisationen Exit und Dignitas .
    Der Begriff »Euthanasie« enthält in der gegenwärtigen Alltagssprache verwirrenderweise alle skizzierten Sinngehalte – von einer »Kunst des Sterbens« bis hin zur »Vernichtung lebensunwerten Lebens«. Keine Eingrenzung der Definition konnte sich durchsetzen. Dass die nationalsozialistischen Greueltaten den Begriff nachhaltiger geprägt haben als vielen Befürwortern der sogenannten »aktiven Sterbehilfe« heute lieb sein kann, ist jedenfalls ein Faktum. Einmal eingebürgerte Bedeutungen mit ihren historisch begründeten Unschärfen lassen sich nicht einfach ändern.
    In der Gegenwart sind wir leider dem erkennbaren, aber (noch) nicht offiziell deklarierten politischen Ziel einer »selbst gewählten« Vorverlegung des Todes vor allem älterer und sehr alter Bürger deutlich näher gekommen. Entscheidende Beiträge dazu hat eine auch und gerade von Medizinethikern seit gut zwei Jahrzehnten geschickt in Umlauf gebrachte Propaganda geleistet, durch die der Begriff der »Selbstbestimmung« semantisch verändert und als moralischer Wert verabsolutiert wurde.
    Nur wenige Szenarien lösen in der westlichen Konsum- und Leistungsgesellschaft so substanzielle, ja archaische Ängste aus wie der Gedanke an den trotz allen medizinischen Fortschritts

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