WISO - Aktien, Anleihen und Fonds
werden.
Beispiel
Wenn eine BASF-Aktie 2008 für 88 Euro erworben wurde und mit Blick auf die Alterssicherung 30 Jahre lang im Depot bleibt und dann für 376 Euro verkauft wird, müssen auf den rechnerisch schönen Gewinn von 288 Euro 25 Prozent Abgeltungsteuer gezahlt werden, also 72 Euro. Da aber leider davon ausgegangen werden muss, dass die Kaufkraft des Geldes allenfalls noch halb so hoch ist wie heute, besteuert der Staat zu einem erheblichen Teil Scheingewinne. Wenn allerdings eine erst im Jahre 2035 für 550 Euro erworbene XY-Akie zur gleichen Zeit mit einem Verlust von 280 Euro verkauft wird, kann ein Viertel davon – also 70 Euro – darauf angerechnet werden. Das Ergebnis wäre, dass der Fiskus nur noch 50 Cent bekommt.
Das ist allerdings eine sehr theoretische Rechnung, denn wenn die Besteuerung der Kapitaleinkünfte im gleichen Tempo umgekrempelt wird wie bisher, dann wird es innerhalb der nächsten 30 Jahre noch mindestens vier grundlegende »Reformen« geben.
|264| Achtung!
Voraussetzung für die Anrechnung früherer Verluste ist natürlich, dass Sie Ihre Spekulationsgeschäfte gegenüber dem Finanzamt deklariert haben. Wer das früher vergessen haben sollte, kann nachträglich keine Verluste mehr geltend machen. Allenfalls eine Selbstanzeige könnte dann noch helfen. Die »Vergesslichen« entgehen dann zwar einer Bestrafung, müssen aber die hinterzogenen Steuern plus Zinsen nachzahlen.
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Freistellungsauftrag
Damit der Zinsabschlag (bis 2008) und die Abgeltungsteuer (ab 2009) die das Kreditinstitut im Regelfall sofort an das Finanzamt abführt, nicht von den gesamten Kapitaleinkünften einbehalten wird, sollte unbedingt bei seinem Kreditinstitut oder Fonds ein Freistellungsauftrag gestellt werden. Gegebenenfalls kann die dazu zur Verfügung stehende Summe (bis 2008 für Ledige/Verheiratete 750/1500 Euro plus 51/102 Euro Werbungskosten, von 2009 an für Ledige/Verheiratete 801/1602 Euro Sparerpauschbetrag) auch auf verschiedene Depots nach eigenem Ermessen frei aufgeteilt werden. Dabei sollte man von den dort jeweils zu erwartenden Einkünften ausgehen. Aber bitte genau rechnen: Die Kreditinstitute müssen die Freistellungsaufträge melden und die Finanzämter betrachten überhöhte Freistellungsaufträge als Steuerbetrug.
Wenn Sie davon ausgehen, dass bereits bei einem dieser Depots der Zins und Dividendenertrag die Höchstsumme überschreitet, ist es natürlich sinnvoll, nur dort einen Freistellungsauftrag zu geben. Durch einen Freistellungsauftrag sind Ihre Zinsen bis zur maximalen Höhe des jeweils geltenden Sparerfreibetrags vom Zinsabschlag und ab 2009 von der Abgeltungsteuer befreit.
Achtung!
Die Gesamtsumme aller Freistellungsaufträge darf die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Freibetragsgrenze nicht überschreiten. Sie müssen also genau überlegen, wie Sie den Gesamtbetrag auf einzelne Institute oder Anlageformen aufteilen.
|265| Das Bundesamt für Finanzen (BaFin), speichert alle Daten aus den Freistellungsaufträgen, die dem Kreditinstitut erteilt wurden, um von der Zahlung des Zinsabschlags befreit zu werden. Das Bundesamt darf auch anderen Behörden die Daten übermitteln, um bei Empfängern von Sozialleistungen Einkommen oder Vermögen zu überprüfen. Umgekehrt dürfen die Sozialleistungsträger Daten an das Bundesamt für Finanzen übermitteln, die dort automatisiert mit den Daten aus den Freistellungsaufträgen abgeglichen werden. Grundlage ist das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit.
WISO rät
Wenn es um eine steuerlich optimierte Geldanlage geht und Sie eine eigene Altersvorsorge aufbauen oder aus anderen Gründen Vermögen bilden, sollten Sie immer die steuerlichen Fragen im Auge behalten. Lassen Sie sich beraten, wenn Sie sich Ihrer Sache nicht ganz sicher sind. Angesichts der Unübersichtlichkeit unserer Steuergesetzgebung könnten Sie sonst leicht Fehler machen, die den Erfolg Ihrer Geldanlage infrage stellen. Das Honorar für den Steuerberater ist daher in der Regel ein gutes Investment. Bei einer guten Steuersoftware wie dem »Sparbuch« von WISO ist das erforderliche Know-How schon eingebaut.
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Steuerliche Aspekte des Fondssparens
Das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) enthält eigene steuerliche Regelungen für Fonds. Grundsätzlich gibt es drei Einkommens- oder Ertragsarten bei Fonds, die der Anleger im Inland versteuern muss: Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne. Die
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