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WISO - Aktien, Anleihen und Fonds

WISO - Aktien, Anleihen und Fonds

Titel: WISO - Aktien, Anleihen und Fonds Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Michael Jungblut
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Spekulationsfrist dauert zwölf Monate. Danach sind Veräußerungsgewinne steuerfrei. Spekulationsgewinne unterhalb von 512 Euro pro Kalenderjahr bleiben, unabhängig von irgendwelchen Fristen, in jedem Fall steuerfrei.
    Achtung!
    Bei Steuerhinterziehung drohen saftige Strafen. Steuersünder, die ihre Spekulationsgewinne verschweigen und erwischt werden, müssen |268| nachzahlen. Außerdem wird ein Hinterziehungszins von 6 Prozent pro Jahr fällig.
    Die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung beträgt zehn Jahre. Die Steuerfahnder haben also genügend Zeit, den Sündern auf die Schliche zu kommen – und ihre Methoden werden immer raffinierter. In der Vergangenheit haben viele Steuerzahler Spekulationsgewinne nicht deklariert. Dadurch entgeht ihnen aber auch die Möglichkeit, die zum Teil hohen Verluste aus vorangegangenen Jahren mit Gewinnen, die jetzt gemacht werden, zu verrechnen.
     
    Verluste aus Veräußerungsgeschäften Verluste aus Veräußerungsgeschäften können bei Fondsanteilen wie bei Aktien mit Veräußerungsgewinnen des vorigen Jahres oder künftiger Jahre verrechnet werden, um die Steuern zu reduzieren (siehe weiter oben).
     
    Zwischengewinne Zwischengewinne
,
die ein Fonds während des Verlaufs eines Geschäftsjahres durch Kursgewinne bei Veräußerung von Aktien macht, bleiben fondsintern steuerfrei.
     
    Solidaritätszuschlag Der Solidaritätszuschlag wird auf die Ertragszahlungen von Fonds erhoben und ist bei der Einkommensteuer anrechenbar. Sofern ein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV) vorliegt, wird kein Solidaritätszuschlag einbehalten.
     
    Erbschaftsteuer Bei einem Nachlass, zu dem auch Fondsbeteiligungen gehören, greift die Erbschaftsteuer. Ihre Höhe ist abhängig von der Höhe des zu versteuernden Nachlasses. Angesetzt wird der Fondsanteil mit dem Rücknahmepreis. Es gelten dabei gesetzlich festgelegte Freibeträge für Ehegatten (307 000 Euro), Kinder und Stiefkinder (205 000 Euro) und Enkel (5 200 Euro).
     
    In- und ausländische Dividenden Nach dem Gesetz zur Besteuerung von Investmentfonds bleiben in- und ausländische Dividenden eines Fonds sowohl bei Ausschüttung als auch bei der Thesaurierung bei der Fondsgesellschaft steuerfrei. Für die in Privatvermögen gehaltenen Fondsanteile gilt, dass ausländische Dividendenerträge bei Ausschüttung oder Thesaurierung |269| nach dem Halbeinkünfteverfahren nur zur Hälfte steuerpflichtig sind. Werbungskosten, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Dividenden stehen, sind demzufolge bei Aktienfonds ebenfalls nur zur Hälfte abziehbar.
    Fondsanleger müssen nach dem Investmentsteuergesetz von 2004 keine Steuern mehr auf Zwischengewinne für in- und ausländische Investmentfonds zahlen, wenn sie ihre Fonds nach der einjährigen Spekulationsfrist für private Veräußerungsgeschäfte verkaufen. Für ausgeschüttete oder thesaurierte Zinserträge gilt also: Sie werden nicht (wie bei Anleihen und ihren Stückzinsen) nach der Zeit der Besitzdauer erfasst, sondern ausschließlich bei demjenigen, der zum Zeitpunkt der Ausschüttung oder steuerpflichtigen Thesaurierung Inhaber der Fondsanteile ist.
    Durch das Investmentsteuergesetz, das Anfang 2004 in Kraft trat, wurde die ehemals starke Benachteiligung ausländischer gegenüber inländischen Investmentfonds aufgehoben. Ihre Dividenden unterliegen seither auch dem Halbeinkünfteverfahren. Auch die frühere Strafbesteuerung nicht zugelassener Fonds nach dem Auslands-Investmentgesetz gibt es nicht mehr.

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Abgeltung auch für Fondssparer
    Obwohl die Politiker ständig dazu auffordern, eine private Alterssicherung aufzubauen, wurden die Bedingungen auch für Fondssparer in den vergangenen Jahren immer weiter verschlechtert. Auch die Große Koalition macht da keine Ausnahme und bittet Anleger zur Kasse. Allerdings verpackt sie die neuen Steuermaßnahmen in schöne Worte und spricht davon, dass der Gesetzgeber die Besteuerung aller privaten Kapitalerträge vereinheitlichen wolle. Das ist allerdings kein Trost für Fondssparer. Für die bringt die neue Abgeltungsteuer eher eine Mehrbelastung.
    Die Abgeltungsteuer ab 2009 bedeutet auch für Fondssparer: Alle Anleger müssen ein Viertel ihrer Kapitaleinkünfte an das Finanzamt überweisen. Für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt künftig derselbe Steuersatz von 25 Prozent, zuzüglich Solidarzuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, macht insgesamt rund 28 Prozent. Das jeweilige

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